Die Gebühren werden nach der entsprechenden Berliner Verordnung (in der jeweils gültigen Fassung) erhoben.
Für das Land Berlin ist mit Wirkung vom 14.09.2024 eine neue “Verordnung zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften im Land Berlin” in Kraft getreten. Bestandteil dieser Verordnung ist ein neues Gebührenverzeichnis welches neue Gebührentatbestände und Gebührensätze vorsieht. Es werden daher für die Prüfung in der Register- und Urkundensammlung Gebühren in Höhe von 30,00 Euro erhoben. Es können daneben (je nach Aufwand, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können) weitere Suchgebühren in Höhe von 20,00 Euro bis 80,00 Euro anfallen. Alle Suchgebühren sind erfolgsunabhängig, das heißt, sie werden auch berechnet, wenn keine Urkunden ausgestellt werden können.
Hinweise zur Zahlung der Gebühren werden Sie vor der Übersendung der gewünschten Urkunden bzw. Bescheinigungen erhalten.
Allgemeine Informationen zur Zahlung von standesamtlichen Gebühren beim Standesamt I in Berlin finden Sie hier
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle beantragten Urkunden bzw. Bescheinigungen erst nach Eingang der jeweiligen Gebühren ausgestellt werden können. Eine Übersendung auf Rechnung ist leider nicht möglich.