In der Sitzung der BVV vom 24.01.2001 wurde dem Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen die folgende Drucksache, Saubere Altstadt Köpenick, zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an die BVV überwiesen:
Drs. 79/IV
Das Bezirksamt wird ersucht, insbesondere im Bereich der Altstadt Köpenick tätig zu werden, um die Hauseigentümer zur Beseitigung von verunstaltenden Farbschmierereien zu veranlassen. Dies betrifft insbesondere Alt-Köpenick8-10, Freiheit12 und 15, Jägerstraße3/3A, Lüderstraße15 bzw. Alter Markt, Schüßlerplatz10, Kirchstraße5 und 6 und Alter Markt9, 10, und 11.
Gegebenenfalls sind die ordnungsbehördlichen Möglichkeiten des § 77 Abs.2 der Bauordnung von Berlin auszuschöpfen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 31.01.2001 die Drucksache beraten und empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages.
24.01.2001 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 43 - überwiesen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Überweisung in StaWo
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:mehrheitlich.
31.01.2001 - Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen
Ö 3 - im Ausschuss abgelehnt
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Antrag:
Das Bezirksamt wird ersucht,
insbesondere im Bereich der Altstadt Köpenick tätig zu werden, um die
Hauseigentümer zur Beseitigung von verunstaltenden Farbschmierereien zu
veranlassen. Dies betrifft insbesondere Alt-Köpenick 8- 10,
Freiheit 12 und 15, Jägerstraße 3/3A, Lüderstraße 15 bzw. Alter
Markt, Schüßlerplatz 10, Kirchstraße 5 und 6 und Alter Markt 9,
10, und 11.
Gegebenenfalls sind die
ordnungsbehördlichen Möglichkeiten des § 77 Abs.2 der Bauordnung von Berlin
auszuschöpfen.
wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:3.dagegen:4.Enthaltung:4.
21.02.2001 - BVV Treptow-Köpenick
Ö 15 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Antrag:
Das
Bezirksamt wird ersucht, insbesondere im Bereich der Altstadt Köpenick tätig zu
werden, um die Hauseigentümer zur Beseitigung von verunstaltenden
Farbschmierereien zu veranlassen. Dies betrifft insbesondere
Alt-Köpenick 8- 10, Freiheit 12 und 15, Jägerstraße 3/3A,
Lüderstraße 15 bzw. Alter Markt, Schüßlerplatz 10, Kirchstraße 5
und 6 und Alter Markt 9, 10, und 11.
Gegebenenfalls sind die
ordnungsbehördlichen Möglichkeiten des § 77 Abs.2 der Bauordnung von Berlin
auszuschöpfen.