Auszug - Gedenktafel am ehemaligen NS-Zwangsarbeiterlager NSW und Perspektive des denkmalgeschützten Objektes nach einem (auch teilweisen) Verkauf
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Frau BzStR’in Mendl: Zu 1a und 1b: Der FB Kultur hat gemeinsam mit dem
Ausschuss für Bildung und Kultur einen Textvorschlag für die Gedenktafel
erarbeitet. Dieser wurde mit Ergänzungen durch die BVV Treptow bestätigt. Das
Kulturamt hat Schreiben an potentielle Geldgeber vorbereitet und dem
Bundesgesundheitsministerium, der Landesdenkmalschutzbehörde sowie der
Senatsverwaltung für Forschung und Kultur zugesandt. Das Landesdenkmalamt signalisierte
telefonisch die Möglichkeit einer eventuellen finanziellen Beteiligung per
1.11. Die Senatsverwaltung für Forschung und Kultur schickte ein ablehnendes
Schreiben. Weitere Antworten liegen nicht vor. Zu 1c: Da die Finanzierung
noch nicht geklärt ist, kann auch noch kein Zeitpunkt der Anbringung genannt
werden. Auf einer der nächsten Ausschusssitzungen sollte das nochmals
debattiert werden. Nächste Arbeitsschritte: 1.
Auslösung eines Auftrages für Herstellung und Anbringung der Gedenktafel. Die Verantwortlichkeit
ist noch festzulegen. Danach ist auch die Festlegung einer Terminschiene
möglich. Eine provisorische
Gedenktafel wird am 27.01.01 um 14.00 Uhr in der Britzer Str. - als Initiative
von ANTIFA und Bündnis 90/Die Grünen des Abgeordnetenhauses von Berlin -
angebracht. Zu 2.: Bei der
Vermögensübertragung handelt es sich nicht um die Gesamtfläche des ehemaligen
NS-Zwangsarbeiterlagers, sondern um das Gelände des ehemaligen
Robert-Koch-Institutes (RKI), ca 1/3 der Gesamtfläche. Es wurde 2000 vom
Bundesgesundheitsministerium an das Ministerium für Finanzen abgegeben. Nach
fernmündlicher Auskunft des zuständigen Bearbeiters ist diese Fläche bislang
nicht ausgeschrieben worden. Es gab lediglich eine vorbereitende Besprechung
Mitte November 2000, an der vom BA die Untere Denkmalschutzbehörde und die
Sanierungsbeauftragte teilnahmen. Der Vorgang ist an den
Beauftragten des Bundes für Angelegenheiten der Kultur und Medien zur
Stellungnahme weitergegeben worden. Zu 2a: Die Notwendigkeit zur
Sicherung eines Schulstandortes an dieser Stelle ist aufgrund der veränderten
Bedarfe entfallen. Das BA Treptow hat daher 1997 städtebauliche Untersuchungen
anstellen lassen, in welcher Form und mit welcher Nutzung die Fläche des
Bundesgesundheitsministeriums, bzw. der Block neu strukturiert werden kann.
Schwerpunkt soll die Nutzung als Wohngebiet sein. Verschiedene Varianten wurden
untersucht, wobei ein großer Teil der historischen Substanz erhalten würde.
Aufgrund des geringen Investitionsinteresses wurden die Pläne nicht
vorangetrieben. Erst im Jahr 2000 fällte das Bundesgesundheitsministerium die
Entscheidung zur Aufgabe der Liegenschaft. Die Fläche des ehemaligen Lagers
steht seit 1995 unter Denkmalsschutz, daher sind Abstimmungen zur Nutzung mit
der Denkmalschutzbehörde zu führen. Genaue Aussagen über Art und Umfang der
Veränderungen können nur bei Vorliegen eines konkreten Bau- und
Nutzungskonzeptes getroffen werden, dann ist über eine planungsrechtliche
Beurteilung zu entscheiden. Zu 2b: Dem Stadtplanungsamt und
dem Kulturamt sind bekannt, dass die Berliner Geschichtswerkstatt e.V. und
ANTIFA e.V. an einem Konzept zum Standort des RKI arbeiten. Das BA hat noch
keine abschließende Stellungnahme zur künftigen Nutzung formuliert, da die
Nutzungsabsichten des Eigentümers noch unklar sind. Das vorliegende Konzept
könnte ein Ansatzpunkt für die Formulierung neuer Planungsziele sein. Zu klären
wäre z.B. die Finanzierung einer Gedenkstätte. Gegenüber dem Bundesvermögensamt
wurde zum Ausdruck gebracht, dass aus Sicht des Denkmalschutzes die Gebäude zu
erhalten sind. Zu 2c: Im Zuge des
Abstimmungstermins der Unteren Denkmalschutzbehörde mit dem Landesdenkmalamt
und der Sanierungsbeauftragten im November 2000 wurde vom Bundesvermögensamt
zugesagt, das Stadtplanungsamt, die Untere Denkmalschutzbehörde und die
Sanierungsbeauftragte als Ansprechpartner zu benennen. Damit wird
sichergestellt, dass planerische Belange des Bezirkes in die Ausschreibung und
die Ergebnisse eingebracht werden können. |
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