Auszug - Gedenktafel am ehemaligen NS-Zwangsarbeiterlager NSW und Perspektive des denkmalgeschützten Objektes nach einem (auch teilweisen) Verkauf  

 
 
5. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 47
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 24.01.2001 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 21:50 Anlass: ordentliche
Raum: Robert-Bunsen-Saal der WISTA-MG
Ort: Vollmerstr. 2, 12489 Berlin
IV/082 Gedenktafel am ehemaligen NS-Zwangsarbeiterlager NSW und Perspektive des denkmalgeschützten Objektes nach einem (auch teilweisen) Verkauf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PDSPDS
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Frau BzStR’in Mendl: Zu 1a und 1b: Der FB Kultur hat gemeinsam mit dem Ausschuss für Bildung und Kultur einen Textvorschlag für die Gedenktafel erarbeitet

Frau BzStR’in Mendl: Zu 1a und 1b: Der FB Kultur hat gemeinsam mit dem Ausschuss für Bildung und Kultur einen Textvorschlag für die Gedenktafel erarbeitet. Dieser wurde mit Ergänzungen durch die BVV Treptow bestätigt. Das Kulturamt hat Schreiben an potentielle Geldgeber vorbereitet und dem Bundesgesundheitsministerium, der Landesdenkmalschutzbehörde sowie der Senatsverwaltung für Forschung und Kultur zugesandt. Das Landesdenkmalamt signalisierte telefonisch die Möglichkeit einer eventuellen finanziellen Beteiligung per 1.11. Die Senatsverwaltung für Forschung und Kultur schickte ein ablehnendes Schreiben. Weitere Antworten liegen nicht vor.

 

Zu 1c: Da die Finanzierung noch nicht geklärt ist, kann auch noch kein Zeitpunkt der Anbringung genannt werden. Auf einer der nächsten Ausschusssitzungen sollte das nochmals debattiert werden.

Nächste Arbeitsschritte: 1. Auslösung eines Auftrages für Herstellung und Anbringung der Gedenktafel. Die Verantwortlichkeit ist noch festzulegen. Danach ist auch die Festlegung einer Terminschiene möglich.

Eine provisorische Gedenktafel wird am 27.01.01 um 14.00 Uhr in der Britzer Str. - als Initiative von ANTIFA und Bündnis 90/Die Grünen des Abgeordnetenhauses von Berlin - angebracht.

 

Zu 2.: Bei der Vermögensübertragung handelt es sich nicht um die Gesamtfläche des ehemaligen NS-Zwangsarbeiterlagers, sondern um das Gelände des ehemaligen Robert-Koch-Institutes (RKI), ca 1/3 der Gesamtfläche. Es wurde 2000 vom Bundesgesundheitsministerium an das Ministerium für Finanzen abgegeben. Nach fernmündlicher Auskunft des zuständigen Bearbeiters ist diese Fläche bislang nicht ausgeschrieben worden. Es gab lediglich eine vorbereitende Besprechung Mitte November 2000, an der vom BA die Untere Denkmalschutzbehörde und die Sanierungsbeauftragte teilnahmen.

Der Vorgang ist an den Beauftragten des Bundes für Angelegenheiten der Kultur und Medien zur Stellungnahme weitergegeben worden.

 

Zu 2a: Die Notwendigkeit zur Sicherung eines Schulstandortes an dieser Stelle ist aufgrund der veränderten Bedarfe entfallen. Das BA Treptow hat daher 1997 städtebauliche Untersuchungen anstellen lassen, in welcher Form und mit welcher Nutzung die Fläche des Bundesgesundheitsministeriums, bzw. der Block neu strukturiert werden kann. Schwerpunkt soll die Nutzung als Wohngebiet sein. Verschiedene Varianten wurden untersucht, wobei ein großer Teil der historischen Substanz erhalten würde. Aufgrund des geringen Investitionsinteresses wurden die Pläne nicht vorangetrieben. Erst im Jahr 2000 fällte das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung zur Aufgabe der Liegenschaft. Die Fläche des ehemaligen Lagers steht seit 1995 unter Denkmalsschutz, daher sind Abstimmungen zur Nutzung mit der Denkmalschutzbehörde zu führen. Genaue Aussagen über Art und Umfang der Veränderungen können nur bei Vorliegen eines konkreten Bau- und Nutzungskonzeptes getroffen werden, dann ist über eine planungsrechtliche Beurteilung zu entscheiden.

 

Zu 2b: Dem Stadtplanungsamt und dem Kulturamt sind bekannt, dass die Berliner Geschichtswerkstatt e.V. und ANTIFA e.V. an einem Konzept zum Standort des RKI arbeiten. Das BA hat noch keine abschließende Stellungnahme zur künftigen Nutzung formuliert, da die Nutzungsabsichten des Eigentümers noch unklar sind. Das vorliegende Konzept könnte ein Ansatzpunkt für die Formulierung neuer Planungsziele sein. Zu klären wäre z.B. die Finanzierung einer Gedenkstätte. Gegenüber dem Bundesvermögensamt wurde zum Ausdruck gebracht, dass aus Sicht des Denkmalschutzes die Gebäude zu erhalten sind.

 

Zu 2c: Im Zuge des Abstimmungstermins der Unteren Denkmalschutzbehörde mit dem Landesdenkmalamt und der Sanierungsbeauftragten im November 2000 wurde vom Bundesvermögensamt zugesagt, das Stadtplanungsamt, die Untere Denkmalschutzbehörde und die Sanierungsbeauftragte als Ansprechpartner zu benennen. Damit wird sichergestellt, dass planerische Belange des Bezirkes in die Ausschreibung und die Ergebnisse eingebracht werden können.

 


 


 
 

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