Auszug - Schulstation Tandem e.V.
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Frau Lindenberg: Seitens der BVV Treptow existierten Prioritätenlisten
zur Förderung Freier Träger. Der Verein Tandem e.V. hat einen Antrag auf
Finanzierung von Stellen zum Betreiben von Schulstationen über die
Prioritätenliste im Ausschuss für Bildung und Gesundheit gestellt und wurde auf
Platz 4 gesetzt. Seitens der BVV wurde auf Antrag der Fraktion der SPD
beschlossen, dass Tandem e.V. zur möglichen Restsumme von 30 TDM einen
modifizierten Antrag vorzulegen hat, der nach Prüfung durch das Amt den
Ausschussmitgliedern bis zum 15.12.00 zur Kenntnis gegeben werden sollte.
Dieses wurde nicht vorgelegt, lediglich ein Brief, ob die Summe nicht um 30 TDM
erhöht werden könnte, wenn Gelder aus dem 12 Mio. DM - Programm zur Verfügung
gestellt würden. Nun wenden sich Eltern aus der Schule für Lernbehinderte im
Plänterwald an die BVV und bitten um Hilfe, weil die Schulstation an ihrer
Schule geschlossen wird. Frau Mendl: Im Brief von Frau Dr. Buch an den Ausschuss stand,
dass sich Tandem e.V. außerstande sieht, mit 30 TDM 4 Schulstationen aufrecht
zu erhalten. Zu 1.: Dem BA ist bekannt,
dass Tandem e.V. aufgefordert wurde, ein Konzept vorzulegen, wie der Verein mit
30 TDM 4 Schulstationen weiterführen kann. Ein schriftliches Konzept liegt dem
BA bis heute nicht vor, es fand aber ein sehr ausführliches Gespräch zwischen
einer Mitarbeiterin der ehemaligen Abt. für Gesundheit und Schule und
Vertretern von Tandem e.V. statt. Die Möglichkeiten wurden erörtert und seitens
Tandem e.V. dargestellt, dass mit den 30 TDM nur eine von 4 Schulstationen
erhalten werden kann. Darauf bezieht sich das genannte Schreiben. Zu 2.: enfällt Zu 3.: Es wurde darauf
hingewiesen, dass der Bildungsausschuss bestrebt ist, alle 4 Schulstationen zu
erhalten. Besonders an dieser Schule am Plänterwald ist es wichtig,
kontinuierliche Ansprechpartner zu haben . Zu 4.: Es existierten 4
Schulstationen: an der Melli-Beese-GS (6.GS), an der Bouché-GS (1.GS), an der
Grundschule am Park (2.GS) und an der 1. Sonderschule für Lernbehinderte. Alle
Schulstationen sind aufgrund der nicht geklärten Finanzen seit Jahresbeginn
geschlossen. Selbst die beschlossenen
Zuwendungen konnten noch nicht an Tandem e.V. ausgereicht werden. Im o.g.
Gespräch wurde vereinbart, dass mit der vorgegebenen Summe die Schulstation an
der 1. GS wegen des hohen Anteils der ausländischen Schüler, wegen der
Integrationsklassen, wegen der Beschulung der aus der Clearingstelle für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zugewiesenen Schülerinnen und Schüler
weitergeführt werden soll. Frau Werner: Mit wieviel Mitteln sind die 4 Schulstationen im
letzten Jahr finanziert worden? Als Vergleichsgröße: Schulstation an der 11.
GS: offensiv e.V. 17.810 DM, dagegen 4 Stationen mit 30 TDM - das passt nicht. Warum sind noch keine Mittel
ausgereicht ? Frau Dr. Buch: Im vergangenen Jahr und im Jahr davor hat Tandem e.V.
zum Betreiben der 4 Schulstationen ca. 130 TDM bekommen. Im genannten
ausführlichen Gespräch vom November wurde Tandem e.V. damit konfrontiert, dass
der Träger offensiv 91 e.V. mit 17.810 DM die Schulstation betreiben kann. Der
Projektleiter und eine Mitarbeiterin haben erklärt, das gehe nicht und sei
ungesetzlich. Daraufhin sah sie keine andere Möglichkeit, als darauf
hinzuwirken, dass wenigstens 2 Schulstationen erhalten bleiben können.
Einvernehmlich einigte man sich auf die 1. GS. Tandem e.V. hat nie bereits am
1. Januar einen Zuwendungsbescheid gehabt. Offensichtlich ist der Träger so
verunsichert, dass er erst einmal geschlossen hat. Frau Mendl: In ihrer bisherigen Praxis als BzStR’in in Mitte
wurden immer Ende des vergangenen Jahres die Zuwendungsbescheide für das
kommende Jahr ausgereicht. Z. Zt. gibt es in der Verwaltung viele
Abstimmungsprobleme. Der Amtsleiter ist beauftragt, bis Ende der Woche die
Zuwendungsbescheide zu fertigen. In der Bildungsstadträtesitzung am heutigen
Tage wurde zum wiederholten Male über die Regelfinanzierung für Schulstationen
diskutiert. Im nächsten Jahr wird eine Senatsvorlage vorbereitet, wonach in
Berlin ca. 30 Schulstationen durch die Bezirke regelfinanziert werden. Z-Mittel
im Jugendbereich werden in A-Mittel für den Schulbereich umgewandelt,
zweckgebunden für Schulstationen. Es werden maximal 3 Schulstationen pro Bezirk
sein, die sicher zuerst an den sozialen Schwerpunkten sein müssen. Dennoch will
das BA dann noch eine Regelfinanzierung für die 1. Sonderschule fordern - in
Absprache mit dem Ausschuss. Frau Werner: Es war im BA Treptow durchaus nicht Praxis, dass
Zuwendungsbescheide erst im Januar ausgestellt wurden. Z. B. im Jugendbereich
wurden sie ganz sicher im Dezember herausgeschickt. Bei den vielen
Erzieherüberhängen, die das Land über Jahre finanziert, ist nicht zu verstehen,
dass die Schulstationen nicht abgesichert werden können. |
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