Auszug - Personalüberhang im Bezirk Treptow-Köpenick  

 
 
5. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 50
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 24.01.2001 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 21:50 Anlass: ordentliche
Raum: Robert-Bunsen-Saal der WISTA-MG
Ort: Vollmerstr. 2, 12489 Berlin
IV/085 Personalüberhang im Bezirk Treptow-Köpenick
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Herr BzBm Dr

Herr BzBm Dr. Ulbricht: Es wird auf den Risikovorbericht zum Haushaltsplan verwiesen.

Zu 1.: Derzeit sind 21 Beschäftigte durch Personalentscheidungen fusionsbedingt in folgenden Ämtern im Überhang: Amt für Bürgerdienste, Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt, Amt für Bildung und Kultur, Schul- und Bibliotheksamt, Wirtschaftsamt, Wohnungsamt, Amt für Umwelt und Naturschutz, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, Sportamt sowie in den SE Finanzen und Personal, im Büro BzBm und im BVV-Büro.

Mit dem Prozess ist man noch nicht am Ende. Diese Zahl wird sich im Zuge der Bildung der Binnenstruktur der Ämter und der zu treffenden Sozialauswahl erheblich (um ca. 80) erhöhen.

 

Zu 2.: Bei der Auswahl der Leiter der Struktureinheiten und der FB-Leiter wurden Funktionübertragungen in 35 Fällen nach Aktenlage und in 10 Fällen nach einem strukturierten Auswahlverfahren getroffen.

 

Zu 3.: Es gibt ca. 50 unbesetzte Stellen. Da die Zusammenführung der Personalkostenüberwachung in den fusionierten Ämtern noch nicht abgeschlossen ist, kann erst danach eine genaue Zahl gesagt werden.

 

Zu 4.: Z. Zt. befinden sich noch 39 Mitarbeiter außer den fusionsbedingten im Überhang.

 

Zu 5.: Die insgesamt 60 Mitarbeiter im Überhang ergeben ca 3,6 Mio. DM Personalkosten. Die weiteren 80 Kräfte werden 5,6 Mio. DM betragen, d.h. insgesamt 9,2 Mio. DM. Außerdem auferlegte Kürzungen in Höhe von 1,9 Mio. DM ergeben eine Personalhaushaltsbelastung von mehr als 11 Mio. DM.

 

Zu 6.: Die Verwendung des Überhangpersonals erfolgt nach gewissen Regularien. Es gibt unterschiedliche Instrumente:

1. Vermittlung in eine finanzierte Aufgabe im Bezirk oder landesweit. Der BzBm hat beim Innensenator und beim RegBm auf eine Reihe von Ausschreibungen von Hauptverwaltungen im Amtsblatt hingewiesen, bei denen auch geeignete Überhangkräfte hätten eingesetzt werden können.

2. Schwerpunkteinsatz in nicht finanzierten Aufgabenfeldern, z. B. lokale Agenda 21, Wirtschaftsförderung, Planungs- und konzeptionelle Aufgaben, Kundenmonitore für Bürgerämter,  personelle Hilfe für Freie Träger.

Die Schwierigkeit besteht darin, dass eine Überhangkraft, die eine finanzierte Stelle findet -was selbstverständlich Vorrang hat-, dann dem Schwerpunkteinsatz nicht mehr zur Verfügung steht. So einen Fall gab es in Köpenick: nach einem Vierteljahr Schulung und einem weiteren halben Jahr Einsatz war die Kraft weg, die nächste musste geschult und eingearbeitet werden.

3. Ausscheiden mit Prämie.

Die Prämie muss aus dem Bezirkshaushalt finanziert werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sind pro Bezirk bis zu 3 Mio. DM aufzubringen.

4. Unterstützung beim Übergang in private Beschäftigungsverhältnisse.

Es gibt eine Reihe von Kontakten mit Partnern, bei denen Überhangkräfte zumindest für eine gewisse Zeit über eine Art Drittmittelfinanzierung untergebracht werden können. Wenn z. B. Leistungen für die BAAG in Adlershof oder den Innovationspark Wuhlheide erbracht werden, wenn Bauvorhaben durch das Hochbauamt realisiert werden, ergeben sich aus der Bezahlung dieser Leistungen “Drittmittel”, mit denen Überhangkräfte finanziert werden können. Bei einer Daueraufgabe kann man verhandeln, dass die Kraft übernommen wird.

5. Altersteilzeit und Versetzung in den Ruhestand (auf Wunsch des Betroffenen).

 

Grundsätzlich wird die Überhangkraft aus dem Fachbereich, in dem der Überhang entsteht, herausgelöst und in die Vermittlung durch den Personalservice übernommen. Im Einvernehmen kann der Überhang im bisherigen Bereich verbleiben.

 

Herr Pewestorff: Welche Aussagen können über die Struktur (Alter, Qualifikation) des Überhanges gemacht werden ?

 

Herr Dr. Ulbricht: Eine Statistik ist derzeit nicht möglich, vom Amtsleiter bis zum Reiniger sind alle Gruppen vertreten. Die Nachreichung ist dort möglich, wo eine namentliche Untersetzung vorliegt.

 


 


 
 

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