Auszug - Personalüberhang im Bezirk Treptow-Köpenick
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Herr BzBm Dr. Ulbricht: Es wird auf den Risikovorbericht zum Haushaltsplan
verwiesen. Zu 1.: Derzeit sind 21
Beschäftigte durch Personalentscheidungen fusionsbedingt in folgenden Ämtern im
Überhang: Amt für Bürgerdienste, Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt, Amt für
Bildung und Kultur, Schul- und Bibliotheksamt, Wirtschaftsamt, Wohnungsamt, Amt
für Umwelt und Naturschutz, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, Sportamt
sowie in den SE Finanzen und Personal, im Büro BzBm und im BVV-Büro. Mit dem Prozess ist man noch
nicht am Ende. Diese Zahl wird sich im Zuge der Bildung der Binnenstruktur der
Ämter und der zu treffenden Sozialauswahl erheblich (um ca. 80) erhöhen. Zu 2.: Bei der Auswahl der
Leiter der Struktureinheiten und der FB-Leiter wurden Funktionübertragungen in
35 Fällen nach Aktenlage und in 10 Fällen nach einem strukturierten
Auswahlverfahren getroffen. Zu 3.: Es gibt ca. 50
unbesetzte Stellen. Da die Zusammenführung der Personalkostenüberwachung in den
fusionierten Ämtern noch nicht abgeschlossen ist, kann erst danach eine genaue
Zahl gesagt werden. Zu 4.: Z. Zt. befinden sich
noch 39 Mitarbeiter außer den fusionsbedingten im Überhang. Zu 5.: Die insgesamt 60
Mitarbeiter im Überhang ergeben ca 3,6 Mio. DM Personalkosten. Die weiteren 80
Kräfte werden 5,6 Mio. DM betragen, d.h. insgesamt 9,2 Mio. DM. Außerdem
auferlegte Kürzungen in Höhe von 1,9 Mio. DM ergeben eine
Personalhaushaltsbelastung von mehr als 11 Mio. DM. Zu 6.: Die Verwendung des
Überhangpersonals erfolgt nach gewissen Regularien. Es gibt unterschiedliche
Instrumente: 1. Vermittlung in eine
finanzierte Aufgabe im Bezirk oder landesweit. Der BzBm hat beim Innensenator
und beim RegBm auf eine Reihe von Ausschreibungen von Hauptverwaltungen im
Amtsblatt hingewiesen, bei denen auch geeignete Überhangkräfte hätten
eingesetzt werden können. 2. Schwerpunkteinsatz in
nicht finanzierten Aufgabenfeldern, z. B. lokale Agenda 21,
Wirtschaftsförderung, Planungs- und konzeptionelle Aufgaben, Kundenmonitore für
Bürgerämter, personelle Hilfe für Freie
Träger. Die Schwierigkeit besteht
darin, dass eine Überhangkraft, die eine finanzierte Stelle findet -was
selbstverständlich Vorrang hat-, dann dem Schwerpunkteinsatz nicht mehr zur
Verfügung steht. So einen Fall gab es in Köpenick: nach einem Vierteljahr Schulung
und einem weiteren halben Jahr Einsatz war die Kraft weg, die nächste musste
geschult und eingearbeitet werden. 3. Ausscheiden mit Prämie. Die Prämie muss aus dem
Bezirkshaushalt finanziert werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre sind
pro Bezirk bis zu 3 Mio. DM aufzubringen. 4. Unterstützung beim
Übergang in private Beschäftigungsverhältnisse. Es gibt eine Reihe von
Kontakten mit Partnern, bei denen Überhangkräfte zumindest für eine gewisse
Zeit über eine Art Drittmittelfinanzierung untergebracht werden können. Wenn z.
B. Leistungen für die BAAG in Adlershof oder den Innovationspark Wuhlheide
erbracht werden, wenn Bauvorhaben durch das Hochbauamt realisiert werden,
ergeben sich aus der Bezahlung dieser Leistungen “Drittmittel”, mit denen Überhangkräfte
finanziert werden können. Bei einer Daueraufgabe kann man verhandeln, dass die
Kraft übernommen wird. 5. Altersteilzeit und
Versetzung in den Ruhestand (auf Wunsch des Betroffenen). Grundsätzlich wird die
Überhangkraft aus dem Fachbereich, in dem der Überhang entsteht, herausgelöst
und in die Vermittlung durch den Personalservice übernommen. Im Einvernehmen
kann der Überhang im bisherigen Bereich verbleiben. Herr Pewestorff: Welche Aussagen können über die Struktur (Alter,
Qualifikation) des Überhanges gemacht werden ? Herr Dr. Ulbricht: Eine Statistik ist derzeit nicht möglich, vom
Amtsleiter bis zum Reiniger sind alle Gruppen vertreten. Die Nachreichung ist
dort möglich, wo eine namentliche Untersetzung vorliegt. |
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