Aus aktuellem Anlass wird auf Folgendes hingewiesen:
Im Land Berlin besteht die Möglichkeit für Gewerbetreibende, eine Überbrückungshilfe in Anspruch zu nehmen. Diese richtet sich an alle Gewerbetreibenden, die durch besonders umfangreiche und langwierige (mindestens drei Monate andauernde) Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin beeinträchtigt werden und dadurch existenzgefährdende Umsatzrückgänge erleiden.
Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landes Berlin im Rahmen von Billigkeitserwägungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Sie gelten für Umsatzeinbußen, nicht für Kündigungen.
Weitere Informationen mit Merkblatt finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.