Bild: Raum für Beteiligung Steglitz-Zehlendorf
Vorhabenliste
Der Raum für Beteiligung Steglitz-Zehlendorf führt eine Vorhabenliste. In dieser werden alle aktuellen Vorhaben mit formeller und informeller Beteiligung gelistet. Weitere Informationen
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Instrument 4 der „Leitlinien für Beteiligung der Bürger_innen in Steglitz-Zehlendorf“ (Hrsg.: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Stand 10.2023, S. 16)
Beteiligung der Bürger_innen an der kommunalen Wärmeplanung in Steglitz-Zehlendorf
Hintergrund:
Der Berliner Senat arbeitet seit geraumer Zeit an der Erstellung einer Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet. Ziel einer Wärmeplanung ist, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, zu leisten. Damit soll zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beigetragen und Endenergieeinsparungen erbracht werden. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) regelt nun auch den rechtlichen Rahmen durch Bundesgesetz. Danach hat Berlin bis 30.6.2026 eine Wärmeplanung nach dem zuvor genannten Gesetz zu erstellen. Die planungsverantwortliche Stelle ist zwar der Senat von Berlin, gleichwohl sind die Bezirke zu beteiligen (§7 WPG).
Das Wärmeplanungsgesetz sieht jedoch nicht nur die Erstellung eines Plans vor, sondern beinhaltet auch Umsetzungsstrategien. Denn nur dadurch kann das o.g. Ziel der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien auch erfolgreich werden. Deshalb „kann“ die planungsverantwortliche Stelle (Berliner Senat) gemeinsam mit den im Gesetz genannten Beteiligungsadressaten (§ 7 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 WPG) Umsetzungsmaßnahmen identifizieren und durchführen.
Im Rahmen der Wärmeplanung ist aber auch generell die Öffentlichkeit zu beteiligen (§ 7 WPG). Frühzeitig soll zum Beispiel auch jede natürliche oder juristische Person, die als zukünftiger Betreiber eines Energieversorgungsnetzes oder eines Wärmenetzes innerhalb des beplanten Gebiets absehbar in Betracht kommt, beteiligt werden. Die planungsverantwortliche Stelle „kann“ außerdem weitere juristische Personen oder Personengesellschaften, insbesondere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im Sinne des Artikels 2 Satz 2 Nummer 16 der Richtlinie (EU) 2018/2001, sofern deren Interessen durch die Wärmeplanung erheblich berührt werden oder deren Beteiligung für die Durchführung der Wärmeplanung einen erheblichen Mehrwert bietet (§ 7 Abs. 3 Nr. 7 WPG), beteiligen.
Es ist davon auszugehen, dass der Berliner Senat von diesen „Kann“-Bestimmungen Gebrauch machen wird.
Berlin, 9. Februar 2024
Ihr Antrag auf Anregung von Beteiligung der Bürger_innen an der kommunalen Wärmeplanung in Steglitz-Zehlendorf vom 09.02.2024
Sehr geehrter Herr (…)
mit Ihrem formlosen Antrag vom 09.02.2024 möchten Sie die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der kommunalen Wärmeplanung anregen. Nach unserem Telefonat vom 07.03.2024 wurde deutlich, dass Ihr Antrag nicht auf Beteiligung an der bezirksübergreifenden Planaufstellung des Senats selbst abzielt. Vielmehr regen Sie an, bei der anschließenden Umsetzung der für den Bezirk maßgeblichen Maßnahmen mitzuwirken. Hierzu habe ich Gespräche innerhalb des Bezirksamtes, insbesondere mit der Abteilung Stadtplanung, geführt. Folgende Ergebnisse möchte ich Ihnen vorstellen:
Für den Bezirk sind nun die nächsten Schritte zunächst ein klares Bild zu dem Themenkomplex seitens der Senatsebene zu erhalten. Anschließend wird die bezirkliche Umsetzung forciert, wozu auch Sie bzw. die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit hinzugezogen werden sollen (s.o.). Dies wird sich allerdings noch bis zur zweiten Jahreshälfte/Herbst 2024 hinziehen. Insoweit bitte ich Sie um Verständnis, dass die Thematik auch im Bezirk erst einmal ankommen muss.
Ich hoffe, Ihrem Anliegen mit den skizzierten Ergebnissen näher gekommen zu sein und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag