Der Therapeutische Bereich des Gesundheitsamtes Steglitz-Zehlendorf bietet Diagnostik und Versorgung in den Bereichen Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie durch ein Team ausgebildeter und erfahrener Therapeuten an. Zum Leistungsangebot gehört auch die Beratung beispielsweise zu Fragen der Haltung, Bewegung oder (Sprach-)Entwicklung sowie Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmitteln. Die therapeutischen Fachkräfte werden dabei eng begleitet durch die Ärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes.
Wir bitten um Verständnis, dass die Nachfrage nach therapeutischen Leistungen unsere Kapazitäten bei Weitem übersteigt und wir deshalb nicht alle Interessenten berücksichtigen können. Ein Rechtsanspruch auf Diagnostik oder Therapie durch das Gesundheitsamt besteht nicht.
Zielgruppe und Kontakt
Das Angebot unseres therapeutischen Bereichs richtet sich an alle Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren mit Wohnsitz innerhalb Berlins sowie an deren Eltern. Wir befassen uns insbesondere mit Fragen der (drohenden) Behinderung, Entwicklungsgefährdung und -verzögerung, Sprechschwierigkeiten und Sprachentwicklungsverzögerung.
Unsere Kontakdaten finden Sie auf der rechten Seite. Termine finden nach Vereinbarung statt. Ärztliche Dokumente müssen Anfragen nicht zwingend beigelegt werden, können aber für die weitere Bearbeitung hilfreich sein. Ein bestehender Krankenversicherungsschutz oder eine ärztliche Überweisung werden nicht benötigt.
Alle ambulanten Leistungen sind für Sie kostenfrei und werden im Sonneberger Weg 29, 12209 Berlin, erbracht.
Therapeutische Leistungen in Schulen
Unsere therapeutischen Kräfte erbringen Ihre Leistungen auch an mehreren Förderzentren im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Dies betrifft im Einzelnen:- Johann-August-Zeune-Schule (Förderschwerpunkt “Sehen”)
- Peter-Frankenfeld-Schule (Förderschwerpunkt “geistige Entwicklung”)
- Biesalski-Schule (Förderschwerpunkt “Körperliche und motorische Entwicklung”)
- Pestalozzi-Schule (Förderschwerpunkte “Lernen” und “geistige Entwicklung”)
Therapeutische Leistungen an den Förderzentren sind den dortigen Schülerinnen und Schülern vorbehalten. Zudem muss ein Krankenversicherungsschutz bestehen. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich.