Jugendhilfe im Strafverfahren in Steglitz-Zehlendorf

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Über uns

Wir sind Sozialarbeiter*innen des Jugendamtes Steglitz-Zehlendorf, der Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren und beraten junge Menschen im Alter von 14 Jahren bis unter 21 Jahren, die beschuldigt werden eine Straftat begangen zu haben. Wir arbeiten unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.

Die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren im Video.

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Die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren im Video.

Was wir tun

  • Unsere Aufgabe im Strafverfahren

    Unsere Aufgabe ist es, jungen Menschen und deren Eltern, Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertretern über das gesamte Strafverfahren Hilfestellungen zu geben und die, für eine weitere straffreie Entwicklung förderlichen Aspekte, in die Verhandlung einzuführen. In einem persönlichen Gespräch ergründen wir deine Entwicklung und sprechen über deine aktuelle Lebenssituation, wie z.B. Schule, Ausbildung, Studium etc. Hier können wir auch deine offenen Fragen besprechen. Das Gespräch beruht auf Freiwilligkeit und unterliegt dem allgemeinem Datenschutz.

  • Wann wir tätig werden

    Zum Zeitpunkt deiner Ladung zur ersten Vernehmung als Beschuldigte/r müssen wir als Jugendhilfe im Strafverfahren über die Einleitung des Verfahrens unterrichtet werden; spätestens jedoch unverzüglich nach der ersten polizeilichen Vernehmung.

  • Gegen dich läuft ein Ermittlungsverfahren bei der Polizei, weil ...
    • du auf „auf frischer Tat“ ertappt wurdest, z.B. von der Polizei, einem aufmerksamen Bürger oder einem Detektiv;
    • dich jemand angezeigt hat;
    • die Polizei Zeugen befragt hat und/ oder Spuren gesichert hat, die auf dich hinweisen;
    • du dich selbst bei der Polizei gemeldet hast.
  • Was passiert bei einer polizeilichen Vernehmung?

    Du erhältst von der Polizei eine Vorladung zur Vernehmung. Du bist nicht verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen.
    Bedenke jedoch, dass es eventuell in deinem Interesse liegt, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen. Bereite dich gut auf die Vernehmung vor, damit du den Vorfall genau schildern kannst. Die Polizei ist verpflichtet, auch entlastende Fakten zu sammeln. Du kannst auch selbst Zeugen benennen und schildern, welche Gründe es für dein Handeln gab.

    Ablauf der Vernehmung:
    • Die Polizei klärt dich auf, welche Tat dir vorgeworfen wird und welche Strafvorschriften dazu wichtig sind.
    • Du wirst über deine Rechte belehrt.
    • Du darfst die Aussage verweigern oder vor der Vernehmung einen Verteidiger (Rechtsanwalt) zur Hilfe nehmen, der dich berät. In manchen Fällen ist die Anwesenheit eines Verteidigers zwingend notwendig.
    • In begründeten Fällen kann die Polizei auch deine Fingerabdrücke nehmen und dich fotografieren.

    Wichtig für dich!

    Lies dir in jedem Fall das Vernehmungsprotokoll genau durch, bevor du es unterschreibst, damit alles richtig dargestellt wird. Wenn etwas nicht stimmt, kannst du Änderungen verlangen.

  • Anklagerhebung
    Nach der polizeilichen Ermittlung prüft die Anklagebehörde, ob Anklage erhoben wird oder ob das Verfahren gegen dich eingestellt wird. Das Verfahren kann eingestellt werden, aufgrund von:
    • Geringfügigkeit (Absehen von Verfolgung);
    • einer Diversion (Strafumleitung bzw. Wiedergutmachung);
    • oder aufgrund einer Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.
  • Verhandlung der Anklage

    Hier wird von der Anklagebehörde geprüft, ob sich die Vorwürfe gegen dich verhärten. Unsere Aufgabe ist es vor dem Jugendgericht über die Ergebnisse des Gesprächs im Amt zu berichten und Vorschläge für die ggf. zu ergreifenden richterlichen Maßnahmen zu unterbreiten. Sollte vor der Verhandlung kein persönliches Gespräch mit dem Sozialarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren stattgefunden haben, machen wir Vorschläge unter dem Eindruck der Hauptverhandlung.

  • Was wir noch anbieten

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet jungen Menschen bei Schwierigkeiten und Problemen wie z.B. in den Bereichen Schule, Ausbildung, Familie und Sucht Hilfestellung. Hierbei arbeiten wir eng mit dem Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes zusammen.

  • Du warst zum Zeitpunkt der Straftat zwischen 18 und 21 Jahre alt?

    Straftaten Heranwachsender werden grundsätzlich vor den Jugendgerichten verhandelt. Wenn du zum Zeitpunkt der Straftat über 18 Jahre alt warst, steht die Frage im Raum, ob das allgemeine Strafrecht oder noch das Jugendstrafrecht angewendet werden soll. Hier dient die Berichterstattung der Jugendhilfe im Strafverfahren als Hilfestellung für eine Entscheidungsfindung des Gerichtes.

Weitere Informationen

Hier kannst Du Dich auch über die Broschüre: Erwischt – was nun? Hilfe für straffällig gewordene junge Menschen informieren, die Dir alles aufzeigt, was Du in Deiner Situation jetzt wissen solltest.

Download hier

Praktikum

Sie interessieren sich für ein Prtaktikum in der Jugendhilfe im Strafverfahren? Bitte senden Sie Ihre Anfrage an jugendamt-karriere@ba-sz.berlin.de .

Weitere Informationen zu Praktika im Jugendamt Steglitz-Zehlendorf finden Sie in unserem Karrierebereich.