Freilebende, wild vorkommende Wildschweine sind nach zivilrechtlichen Regeln „herrenlos“ (§ 960 Bürgerliches Gesetzbuch). Für Tiere, die niemandem gehören, besteht keine Verantwortlichkeit eines Halters oder Eigentümers, so dass für deren Tun grundsätzlich niemand verursachend verantwortlich und in Haftung genommen werden kann. Dennoch versuchen die Berliner Forsten durch entsprechende Maßnahmen die Konflikte zu entschärfen und zu helfen, Schäden zu vermeiden. Für die Sicherung von Grundstücken ist die Eigentümerin bzw. der Eigentümer selbst verantwortlich.
Eine Bejagung im Stadtgebiet bzw. in öffentlichen Grünflächen ist aus Sicherheitsgründen schwierig und deshalb nach Bundesjagdgesetz grundsätzlich verboten.
Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. betreibt ein Wildtiertelefon. Darüber erhält man Informationen über Wildtiere im Berliner Stadtgebiet, ebenso können auch Probleme gemeldet werden.
So erreichen Sie die Wildtierberatung des NABU:
- Oktober bis März:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 10 bis 13 Uhr sowie Donnerstag von 12 bis 15 Uhr
- April bis September:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 10 bis 15 Uhr sowie Donnerstag von 12 bis 17 Uhr
Telefonnummer: 030 – 54 71 28 91
oder per E-Mail: wildtiere@nabu-berlin.de