Sobald es im öffentlichen Interesse erforderlich ist, sind öffentliche Straßen zu benennen. Die zuständige Straßenbaubehörde führt den Beschluss über den Straßennamen herbei und macht ihn im Amtsblatt für Berlin öffentlich bekannt.
Auf Antrag des Grundstückseigentümers sind Privatstraßen öffentlich zu benennen, soweit dies zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist. Der Eigentümer der Privatstraße schlägt den Namen vor, wobei die Bestimmungen für die Benennung öffentlicher Straßen einzuhalten sind. Die zuständige Straßenbaubehörde veröffentlicht den Straßennamen im Amtsblatt für Berlin. Der Eigentümer trägt die Kosten des Benennungsverfahrens.
Vorhandene Wiederholungen von Straßennamen sollen im Laufe der Zeit durch Umbenennungen beseitigt werden, da jeder Straßenname in Berlin nur einmal vorkommen soll. Dies ist einer der wenigen Gründe, weshalb eine Straßenumbenennung zulässig ist.
Benennungsvorschläge für künftig zu benennende Straßen können von jedermann bei der zuständigen Straßenbaubehörde eingereicht werden. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wird dazu eine Liste mit Vorschlägen für zukünftige Straßenbenennungen geführt, in die aber nur Namen mit einem direkten Bezug zum Bezirk aufgenommen werden. Die Zahl der Listeneinträge übersteigt deutlich die Zahl der zu benennenden Straßen, Wege und Plätze. Benennungsvorschläge sind gebührenfrei.