Widmung

Amtsblatt

Auskünfte über Widmungen sind gebührenpflichtig.

Parkweg

Grünanlage Hegauer Weg

Bekanntmachung vom 30. Januar 2019, ABl. Nr. 6

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Grünflächen, hat mit Verfügung vom 30. Januar 2019 beschlossen, die Fläche des Flurstücks 955, Flur 10, Gemarkung Zehlendorf, gelegen Hegauer Weg 37 in Berlin-Zehlendorf, als öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu widmen.

Dieses Flurstück war bislang nicht als Grünanlage gewidmet, wurde jedoch als solche genutzt.

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Spielplatz Calandrellistraße

Bekanntmachung vom 6. Dezember 2018, ABl. Nr. 5/2019

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Grünflächen, hat mit Verfügung vom 6. Dezember 2018 beschlossen, die Fläche des Flurstücks 537/209, Flur 1, Gemarkung Lankwitz, gelegen Calandrellistraße 51 in Berlin-Lankwitz, als öffentliche
Grün- und Erholungsanlage zu widmen.

Dieses Flurstück war bislang nicht als Grünanlage gewidmet. Im Rahmen einer SIWANA-Maßnahme soll dort ein neuer öffentlicher Spielplatz hergestellt werden.

Lage des Lucie-Strewe-Platzes zwischen Busseallee und Fischerhüttenstraße

Lucie-Strewe-Platz

Bekanntmachung vom 27. Juni 2017, ABl. Nr. 29

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Flurstück 170, Flur 5, Gemar-kung Zehlendorf, wird der bisher namenlose Platz an der Straßenspitze Busseallee/Fischerhüttenstraße den Namen:

Lucie-Strewe-Platz

erhalten.

Update: Die Bennung fand am 18.05.2018 im Beisein von Bezirksstadträtin Maren Schellenberg sowie Mitgliedern der Strewe-Familie statt.

Widmung Rehsprung

Rehsprung

Bekanntmachung vom 29. August 2017, ABl. Nr. 38

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 29. August 2017 beschlossen, die Fläche des Rehsprungs (Teilflächen der Flurstücke 325, Flur 2 sowie 298, Flur 1, Gemarkung Zehlendorf), gelegen in Berlin-Nikolassee von Gerkrathstraße südlich in Richtung Potsdamer Chaussee, entsprechend der beigefügten Kartendarstellung für den öffentlichen Verkehr mit der Einschränkung „Fußweg“ zu widmen.

Dieses Fläche war bislang eine nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, wird jedoch künftig als Fußweg für diesen Zweck genutzt.

Hohenzollernplatz

Hohenzollernplatz - drei Teilflächen

Bekanntmachung vom 11. Juli 2017, ABl Nr. 42

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 11. Juli 2017 beschlossen, drei Teilflächen des Hohenzollernplatzes, 14129 Berlin (Zehlendorf), Flurstück 216, Flur 1, Gemarkung Nikolassee, mit einer Größe von 3 939 m² gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Dezember 2008 (GVBl. S. 466) geändert worden ist, einzuziehen und zugleich gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist, als öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu widmen.
Die Teilflächen des oben genannten Flurstücks sind eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, die aufgrund der pflegeintensiven Ausstattung und der herausragenden gärtnerischen Gestaltung die Kriterien einer höherwertigen öffentlichen Grünanlage erfüllt. Diese Teilflächen werden daher gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes eingezogen und zugleich gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet.

Vorplatz S-Bahnhof Attilastr.

Vorplatz des S-Bahnhofs Attilastraße

Bekanntmachung vom 14. Juli 2017, ABl Nr. 34

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 14. Juli 2017 beschlossen, die Fläche des Flurstücks mit dem Flurstückskennzeichen 110050-007-00780, Vorplatz des S-Bahnhofs Attilastraße in Berlin-Steglitz, als Grün- und Erholungsanlage einzuziehen und zugleich als öffentliche Verkehrsfläche nach dem Berliner Straßengesetz zu widmen.
Über dieses Flurstück findet hauptsächlich der Fußgängerverkehr zum und vom S-Bahnhof Attilastraße statt. Um die übrigen Verpflichtungen wie Straßenreinigung und winterliche Streupflicht angemessener regeln zu können, wird daher diese Fläche gemäß § 2 Absatz 4 des Grünanlagengesetzes eingezogen und zugleich gemäß § 3 des Berliner Straßengesetzes als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.

Mexikoplatz Teilflächen

Mexikoplatz - vier Teilstücke

Bekanntmachung vom 11. Juli 2017, ABl Nr. 30

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 11. Juli 2017 beschlossen, vier Teilflächen des Mexikoplatzes in 14163 Berlin (Zehlendorf), Flurstück 274, Flur 4, Gemarkung Zehlendorf, mit einer Größe von 2 453 m² gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Dezember 2008 (GVBl. S. 466) geändert worden ist, einzuziehen und zugleich gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist, als öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu widmen.
Die Teilflächen des oben genannten Flurstücks sind eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, die aufgrund der pflegeintensiven Ausstattung und der herausragenden gärtnerischen Gestaltung die Kriterien einer höherwertigen öffentlichen Grünanlage erfüllt. Diese Teilflächen werden daher gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes eingezogen und zugleich gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet.

Teilfläche der Cimbernstraße in Zehlendorf

Bekanntmachung vom 1. Februar 2017, ABl. Nr. 8

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 1. Februar 2017 beschlossen, die Fläche des Flurstücks mit dem Flurstückskennzeichen 110039- 001-00186 (Teilfläche der Cimbernstraße) in Berlin-Zehlendorf für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Dieses Flurstück ist bislang eine nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, die jedoch künftig für diesen Zweck genutzt werden soll.