Bekanntmachung vom 11. Juli 2017, ABl Nr. 42
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 11. Juli 2017 beschlossen, drei Teilflächen des Hohenzollernplatzes, 14129 Berlin (Zehlendorf), Flurstück 216, Flur 1, Gemarkung Nikolassee, mit einer Größe von 3 939 m² gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Dezember 2008 (GVBl. S. 466) geändert worden ist, einzuziehen und zugleich gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist, als öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu widmen.
Die Teilflächen des oben genannten Flurstücks sind eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, die aufgrund der pflegeintensiven Ausstattung und der herausragenden gärtnerischen Gestaltung die Kriterien einer höherwertigen öffentlichen Grünanlage erfüllt. Diese Teilflächen werden daher gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes eingezogen und zugleich gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet.