Einziehung

Aktenordner

Auskünfte über Einziehungen sind gebührenpflichtig.

Lage des einzuziehenden Grundstücks

Stölpchenweg 43

Bekanntmachung vom 11. September 2018, ABl. Nr. 47

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 11. September 2018 beschlossen, die ca. 25 m² große Fläche des Flurstücks 2741, Flur 1, Gemarkung Wannsee, gelegen am Stölpchenweg 43 in Berlin-Zehlendorf gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes einzuziehen.

Dieses Flurstück war bislang eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, wird jedoch künftig für diesen Zweck nicht mehr genutzt.

Lage des einzuziehenden Grundstücks

Ludwigsfelder Straße

Bekanntmachung vom 31. Oktober 2018, ABl. Nr. 46

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächen-amt, hat mit Verfügung vom 31. Oktober 2018 beschlossen, eine ca. 245 m² große Teilfläche des Flurstücks 110 der Flur 2, Gemarkung Düppel, gelegen an der Ludwigsfelder Straße 32 in Berlin-Zehlendorf, als öffentliche Grünanlage gemäß § 2 Absatz 4 des Grünanlagengesetzes einzuziehen.

Diese Teilfläche des Flurstücks war bislang Teil einer öffentliche Grün- und Erholungsanlage, die künftig anders genutzt werden soll.

Lage des einzuziehenden Grundstücks im Zinnowweg

Heinrich-Stahl-Weg - Änderung der Teileinziehung

Bekanntmachung vom 5. Oktober 2018, ABl. Nr. 42

Die bisherige Einschränkung der Widmung des Heinrich-Stahl-Weges im Abschnitt zwischen Im Dol und Finkenpark auf die Nutzung als „Fuß- und Radweg“ wird wie folgt geändert: Der Heinrich-Stahl-Weg ist im Abschnitt zwischen Im Dol und Finkenpark dem öffentlichen Verkehr gewidmet mit der Einschränkung „Rad- und Fußweg“.

Zusätzlich wird das Befahren des Heinrich-Stahl-Weges in diesem Abschnitt für Mieter und Eigentümer des Grundstücks Heinrich-Stahl-Weg 4 mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 t gestattet.

Einziehung-Widmung Zinnowweg

Zinnowweg - Änderung einer Einziehung

Bekanntmachung vom 21. März 2019
TG V L
Telefon: 90299-5397 oder 90299-0, intern 9299-5397
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, ändert mit Verfügung vom 21. März 2019 die bislang veröffentlichte, jedoch noch nicht rechtskräftig gewordene Einziehung vom 7. Dezember 2018 der folgendenden Flurstücke im Zinnowweg in Berlin-Zehhlendorf wie folgt:
Die Flurstücke 2353/16 und 439, jeweils Flur 5, Gemarkung Zehlendorf werden gemäß § 2 Absatz 4 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist, als öffentliche Grünanlage eingezogen und bleiben weiterhin als öffentliches Straßenland gemäß § 3 des Berliner Straßengesetzes gewidmet. Die Widmung für die genannten Flurstücke erfolgt mit der Einschränkung „Fußweg“.
Für die Flurstücke 441 und 1951/16, jeweils Flur 5, Gemarkung Zehlendorf bleibt die Einziehung gemäß § 4 des Berliner Straßengesetzes bestehen. Diese Flurstücke bleiben weiterhin als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes gewidmet.
Die rechtliche Grundlage der Einziehung erfolgt nach § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBI. S. 380), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464) geändert worden ist.
Die Unterlagen zum Einziehungsverfahren können innerhalb eines Monats dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr, darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, bei nachstehend genannter Dienststelle eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Tiefbau, Zimmer 1.10, Hartmannsweilerweg 63, 14163 Berlin (Dienstgebäude), schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. Nummer L 257 der Europäischen Union vom 28. August 2014, S. 73) sowie dem Vertrauensdienstgesetz, verkündet als Artikel 1 des elDAS-Durchführungsgesetzes vom 18.Juli 2017 (BGBl. I S. 2745), an die
E-Mail-Adresse: post.sga@ba-sz.berlin.de einzulegen.

Lage des einzuziehenden Grundstücks im Zinnowweg

Zinnowweg

Bekanntmachung vom 18. September 2018, ABl. Nr. 49

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächen-amt, hat mit Verfügung vom 18. September 2018 beschlos-sen, die für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen des Zinnowweges (Flurstücke 2353/16, 439, 441, 1951/16, Flur 5, Gemarkung Zehlendorf) mit einer Gesamtfläche von ca. 9 489 m² gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßen-gesetzes einzuziehen und zugleich als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes zu widmen.

Diese Flurstücke waren bislang dem öffentlichen Verkehr gewidmete Flächen, diese werden jedoch künftig für diesen Zweck nicht mehr genutzt. Dem Charakter der Fläche nach entspricht die Verbindung zwischen der Argentinischen Allee und der Sven-Hedin-Straße einer Grünanlage.

Lage des einzuziehenden Grundstücks

Plüschowstraße

Bekanntmachung vom 17. Juli 2018, ABl. Nr. 36

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 17. Juli 2018 beschlossen, eine ca. 1 201 m² große Teilfläche des Flurstücks 1294 sowie eine 792 m² große Teilfläche des Flurstücks 1295, Flur 5, Gemarkung Zehlendorf, gelegen an der Plüschowstraße in Berlin-Zehlendorf gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes einzuziehen.

Diese Teilfläche des Flurstücks war bislang eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, wird jedoch künftig für diesen Zweck nicht mehr genutzt.

Lage des einzuziehenden Grundstücks

Hohentwielsteig

Bekanntmachung vom 28. Februar 2018, ABl. Nr. 49

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 28. Februar 2018 beschlossen, die ca. 325 m² große Fläche des Flurstücks 883, Flur 10, Gemarkung Zehlendorf, gelegen am Hohentwielsteig 5, in Berlin-Zehlendorf, gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes einzuziehen.

Dieses Flurstück war bislang eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, wird jedoch künftig für diesen Zweck nicht mehr genutzt.

Lage des einzuziehenden Grundstücks in der Scheelstraße

Scheelestraße

Bekanntmachung vom 30. Januar 2018, ABl. Nr. 8

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 30. Januar 2018 beschlossen, sieben kleine Teilflächen des Flurstückes 4118, Flur 5, Gemarkung Lichterfelde, entlang der Scheelestraße 51-61, angrenzend an die Lilienthal Gedenkstätte, als öffentliche Grünanlage einzuziehen.

Diese Teilflächen des Flurstückes waren bislang als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet, die künftig an die Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Pachtflächen veräußert werden können. Ein Verbleib der Teilflächen als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gemäß dem Grünanlagengesetz ist damit nicht notwendig.

Potsdamer Straße

Bekanntmachung vom 28. November 2017, ABl. Nr. 53

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und
Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 28. November 2017 beschlossen, die Flurstücke 793 und 5/14 der Flur 4 sowie die Flurstücke 584, 586
und 593 der Flur 5, Gemarkung Zehlendorf, mit einer Gesamtfläche von 1 863 m²,
gelegen an der Potsdamer Straße in Berlin-Zehlendorf, als öffentliche Grünanlage
gemäß § 2 Absatz 4 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November 1997
(GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September
2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist, einzuziehen.

Diese Flurstücke waren bislang eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage, die
künftig anders genutzt werden sollen.

Lage des einzuziehenden Grundstücks

Unter den Eichen

Bekanntmachung vom 23. November 2017, ABl. Nr. 51

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, beabsichtigt, eine ca. 156 m² große Teilfläche des Flurstücks mit dem Flurstückskennzeichen 4351, Flur 1, Gemarkung Lichterfelde, gelegen Unter den Eichen neben Nummer 1, in Berlin-Zehlendorf gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes einzuziehen.

Dieses Flurstück war bislang eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, wird
jedoch künftig für diesen Zweck nicht mehr genutzt.

Plüschowstraße, Flurstück 1294

Bekanntmachung vom 13. Juli 2018, ABl Nr. 28

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, beabsichtigt, eine ca. 1 201 m² große Teilfläche des Flurstücks 1294, Flur 5, Gemarkung Zehlendorf, gelegen an der Plüschowstraße in Berlin-Zehlendorf, gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes einzuziehen.
Dieses Flurstück war bislang eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, wird jedoch künftig für diesen Zweck nicht mehr genutzt.
Die rechtliche Grundlage der Einziehung sind § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBI. S. 380), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. März 2018 (GVBI. S. 186) geändert worden ist, sowie § 36 Absatz 2 Buchstabe h des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 2011 (GVBI. 2012 S. 2), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2016 (GVBI. 90) geändert worden ist.

Plüschowstraße, Flurstück 1295

Bekanntmachung vom 13. Juli 2018, ABl Nr. 28

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, beabsichtigt, die 792 m² große Fläche des Flurstücks 1295, Flur 5, Gemarkung Zehlendorf, gelegen an der Plüschowstraße in Berlin-Zehlendorf, gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes einzuziehen.
Dieses Flurstück war bislang eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, wird jedoch künftig für diesen Zweck nicht mehr genutzt.
Die rechtliche Grundlage der Einziehung sind § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBI. S. 380), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. März 2018 (GVBI. S. 186) geändert worden ist, sowie § 36 Absatz 2 Buchstabe h des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 2011 (GVBI. 2012 S. 2), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2016 (GVBI. 90) geändert worden ist

Hohenzollernplatz

Hohenzollernplatz - drei Teilflächen

Bekanntmachung vom 11. Juli 2017, ABl Nr. 42

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 11. Juli 2017 beschlossen, drei Teilflächen des Hohenzollernplatzes, 14129 Berlin (Zehlendorf), Flurstück 216, Flur 1, Gemarkung Nikolassee, mit einer Größe von 3 939 m² gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Dezember 2008 (GVBl. S. 466) geändert worden ist, einzuziehen und zugleich gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist, als öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu widmen.
Die Teilflächen des oben genannten Flurstücks sind eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, die aufgrund der pflegeintensiven Ausstattung und der herausragenden gärtnerischen Gestaltung die Kriterien einer höherwertigen öffentlichen Grünanlage erfüllt. Diese Teilflächen werden daher gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes eingezogen und zugleich gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet.

Vorplatz S-Bahnhof Attilastr.

Vorplatz des S-Bahnhofs Attilastraße

Bekanntmachung vom 14. Juli 2017, ABl Nr. 34

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 14. Juli 2017 beschlossen, die Fläche des Flurstücks mit dem Flurstückskennzeichen 110050-007-00780, Vorplatz des S-Bahnhofs Attilastraße in Berlin-Steglitz, als Grün- und Erholungsanlage einzuziehen und zugleich als öffentliche Verkehrsfläche nach dem Berliner Straßengesetz zu widmen.
Über dieses Flurstück findet hauptsächlich der Fußgängerverkehr zum und vom S-Bahnhof Attilastraße statt. Um die übrigen Verpflichtungen wie Straßenreinigung und winterliche Streupflicht angemessener regeln zu können, wird daher diese Fläche gemäß § 2 Absatz 4 des Grünanlagengesetzes eingezogen und zugleich gemäß § 3 des Berliner Straßengesetzes als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.
Die rechtliche Grundlage der Einziehung erfolgt nach § 2 Absatz 4 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist in Verbindung mit § 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBI. S. 380), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Dezember 2008 (GVBI. S. 466) geändert worden ist, sowie § 36 Absatz 2 Buchstabe h des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 2011 (GVBI. 2012 S. 2), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2016 (GVBI. 90) geändert worden ist.

Mexikoplatz Teilflächen

Mexikoplatz - vier Teilstücke

Bekanntmachung vom 11. Juli 2017, ABl Nr. 30

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 11. Juli 2017 beschlossen, vier Teilflächen des Mexikoplatzes in 14163 Berlin (Zehlendorf), Flurstück 274, Flur 4, Gemarkung Zehlendorf, mit einer Größe von 2 453 m² gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), das zuletzt durch Gesetz vom 4. Dezember 2008 (GVBl. S. 466) geändert worden ist, einzuziehen und zugleich gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612), das zuletzt durch § 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424) geändert worden ist, als öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu widmen.
Die Teilflächen des oben genannten Flurstücks sind eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, die aufgrund der pflegeintensiven Ausstattung und der herausragenden gärtnerischen Gestaltung die Kriterien einer höherwertigen öffentlichen Grünanlage erfüllt. Diese Teilflächen werden daher gemäß § 4 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes eingezogen und zugleich gemäß § 2 des Grünanlagengesetzes als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet.

Flurstück an der Schloßstraße 66A, 12165 Berlin

Bekanntmachung vom 09. Mai 2017, ABl Nr. 21

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und
Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 9. Mai 2017 beschlossen, eine Teilfläche des Flurstücks mit dem Flurstückskennzeichen 110050-002-01785/0014, gelegen: Schloßstraße 66 A, 12165 Berlin (Berlin-Steglitz), einzuziehen.
Diese Teilfläche des Flurstücks war bislang eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, wird jedoch künftig nicht für den öffentlichen Verkehr benötigt.

Flurstück am Dahlemer Weg 98

Bekanntmachung vom 21. Februar 2017, ABl Nr. 10

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau, Straßen- und Grünflächenamt, hat mit Verfügung vom 21. Februar 2017 beschlossen, die Fläche des Flurstücks mit dem Flurstückskennzeichen 110035-011-00177, gelegen am Dahlemer Weg 98, 14169 Berlin (Zehlendorf), einzuziehen.

Dieses Flurstück war bislang eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, wird jedoch künftig für diesen Zweck nicht mehr genutzt.