Das bezirkliche Steuerungsgremium Psychiatrie – Sucht (SG P-S) ist Bestandteil der psychiatrischen Pflichtversorgung der Bezirke.
Es basiert auf der Rahmengeschäftsordnung für die Steuerungsgremien Psychiatrie in den Berliner Bezirken (RGO-SGP) vom 07.12.2020. Es ist zuständig für Menschen, die eine Suchterkrankung haben bzw. für Menschen, bei denen eine Suchterkrankung den Teilhabebedarf begründet.
Zuständigkeit und Aufgaben
Das bezirkliche Steuerungsgremium Psychiatrie – Sucht (SG P-S) steuert das Angebot und die Umsetzung der Teilhabeleistungen innerhalb der bezirklichen Versorgungsverpflichtung durch fachliche Empfehlungen.
Gegenstand der fachlichen Empfehlungen sind Leistungen der sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe) für Menschen mit Behinderungen wie betreutes Einzelwohnen, therapeutische Wohngemeinschaften, besondere Wohnformen (Heime), Assistenzleistungen, Betreuung in Tagesstätten und sozialpädagogische Reisen. Gesetzliche Grundlage sind das Eingliederungshilferecht im Teil 2 SGB IX (Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen und das Berliner Teilhabegesetz (BlnTG).
Es können zudem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und zur medizinischen Rehabilitation beantragt werden, solange kein vorrangiger Leistungsträger diese gewährt.
Ablauf und Organisation
In der Sitzung werden die zur Entscheidungsfindung relevanten Informationen über den Bewerber/die Bewerberin vorgetragen und beraten. Ergebnis der gemeinsamen Beratung ist eine einvernehmliche Maßnahmeempfehlung.
Kann aktuell keine Empfehlung ausgesprochen werden, wird der Bewerber/die Bewerberin in den folgenden Sitzungen erneut vorgestellt, bis eine eindeutige Entscheidung getroffen werden kann.
Die Geschäftsführung des Steuerungsgremiums liegt bei dem Suchthilfekoordinator. Er stellt allen Mitgliedern die notwendigen Informationen vor der Sitzung zur Verfügung und führt das Ergebnisprotokoll der Sitzungen.
Die Mitglieder des Steuerungsgremiums sind ausdrücklich auf die besonderen Verpflichtungen nach § 203 StGB, die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und die spezifischen beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtungen hingewiesen. Sie bestätigen diese mit ihrer Unterschrift unter die Erklärung über die Verschwiegenheit (Schweigepflicht) und Verpflichtung auf die Wahrung des Datengeheimnisses für die Teilnahme und Nutzung der Daten für die Steuerungsgremien Psychiatrie und Sucht.
Jeder Bewerber/ jede Bewerberin um einen Platz im Versorgungssystem bzw. der gesetzlichen Betreuer/ die gesetzliche Betreuerin kann den Kreis der Teilnehmenden des Steuerungsgremiums, der über seinen/ihren Antrag berät, selbst festlegen. Er/sie kann selbst teilnehmen, sofern er/sie es wünscht.
In Fällen dringender Entscheidungen, zu denen das Steuerungsgremium aus Zeitgründen nicht hinzugezogen werden kann, organisiert der Suchthilfekoordinator eine telefonische Eilentscheidung zwischen Träger, Sozialpsychiatrischem Dienst, Teilhabemanagement und ggf. gesetzl. Betreuer/Betreuerin. Die Pflichtversorgung im Bereich der Allgemein-Psychiatrie wird über ein gesondertes Steuerungsgremium gesteuert.
- Leitung durch bezirkliche Psychiatrie- und Suchthilfekoordination
- Vertretung des Teilhabefachdienstes
- Vertretung des Sozialpsychiatrischen Dienstes
- Vertretungen der Leistungsanbieter
- Albert Schweitzer Stiftung Wohnen & Betreuen (besondere Wohnformen)
- berliner STARThilfe e.V. (BEW/TWG)
- FDW Trockenraum/Trockenweg,Tagesstätte (TBT + BEW)
- GEBEWO -Soziale Dienste- gGmbH (Wohnverbund/BEW/TWG)
- Prowo e.V. (BEW/TWGSB)
- St. Joseph-Krankenhaus Weißensee und Alexianer Wohnverbund (TWG/BEW)
- Stiftung SPI, Tagesstätte (TBT)
- Unser teenex Stiftung bügerlichen Rechts (BEW)
- VIA Perspketiven gGmbH (BEW/TWG)
- vista Verbund für integrative soziale und therapeutische Arbeit gGmbH (BEW/SDBGW)
- WIB gGmbH (TBT + BEW)
Das SG Sucht trifft sich einmal monatlich, in der Regel am 4. Mittwoch eines Monats von 9.00 bis 11.00 Uhr in Präsenz, in einer Vido-/Telefonkonferenz oder in einer Hybridveranstaltung.
Anmeldungen erfolgen mit den nachfolgend eingestellten Formularen, die an den Suchthilfekoordinator gesandt werden.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe unterliegen seit 01.01.2020 nach § 108 Abs. 1 Satz 1 SGB IX der Antragserfordernis beim Teilhabefachdienst.