Wenn Patient*innen und Angehörige Probleme, Beschwerden oder auch Anregungen gegenüber Krankenhäusern formulieren möchten, stehen ihnen Patientenfürsprecher*innen unterstützend zur Seite. Dabei vermitteln sie zwischen Patient*innen und Krankenhaus. Sie sind keine Mitarbeiter*innen der medizinischen Einrichtung und handeln unabhängig und unterliegen der Schweigepflicht.
Nach § 30 des Berliner Landeskrankenhausgesetzes (LKG) wählt die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für die Dauer einer Wahlperiode für jedes Krankenhaus eines Bezirkes Patientenfürsprecher*innen.
Ein jährlicher Erfahrungsbericht über die Arbeit wird der BVV und den Kliniken vorgelegt sowie auf der Homepage des Bezirksamtes veröffentlicht.
Das Bezirksamt unterstützt die Fürsprecher*innen bedarfsweise bei schwierigen Sachverhalten oder beim Erstellen des Jahresberichts. Regelmäßige Treffen aller Fürsprecher*innen im Bezirk und auf Landesebene ermöglichen Erfahrungsaustausch, Fort- und Weiterbildung.
Derzeit sind sieben Fürsprecher*innen im Bezirk ehrenamtlich
tätig, die jeweils einem oder mehreren Krankenhäusern zugeordnet sind. Ihre Hilfe kann bei Sprechstunden vor Ort oder durch die individuelle
Kontaktaufnahme im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden.