Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 24.01.2013 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:
JA 3 / NEIN 12 / ENTHALTUNGEN 0
1. Das Bezirksamt wird ersucht, einen Durchführungsplan zur Sicherung von Kleingartenanlagen im Bezirk mittels B-Plänen zu entwickeln und der BVV bis zum 31.01.2013 im Entwurf zur Beratung zu zuleiten.
2. Dabei soll dieser Sicherungsplan eine Prioritätensetzung beinhalten, die folgenden Kriterien folgt:
a) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken privater Grundeigentümer gelegen sind;
b) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken der Deutschen Bahn (bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften) gelegen sind;
c) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) auf landeseigenen Grundstücken gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/ Kleingärten ausweist;
d) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) auf landeseigenen Grundstücken gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin als Nutzungsziel Grün/ Kleingärten ausweist;
e) KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken privater Grundeigentümer gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/ Kleingärten ausweist;
f) KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken des Bundes oder von Bundesunternehmen (DB u.a.) gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/ Kleingärten ausweist;
g) KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken auf Landeseigenen Flächen gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/Kleingärten ausweist (unter Angabe der aktuellen Schutzfrist nach Kleingartenentwicklungsplan);
h) Übrige KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin als Nutzungsziel Grün ohne die Spezifizierung Kleingärten abbildet (unter Angabe der Eigentümerschaft: Land, Bund, DB, privat);
i) Übrige KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin als Nutzungsziel Grün/ Kleingärten abbildet (unter Angabe der Eigentümerschaft: Land, Bund, DB, privat).
3. Das Bezirksamt wird ersucht, dabei zu prüfen, für welche der KGA der Kriterien a) und b) zeitnah in einem vereinfachten B-Planverfahren Textbebauungspläne mit dem Planungsziel aufgestellt werden können, die Nutzungsart Kleingärten festzusetzen. Entgegenstehende Gründe sind ggf. für die jeweilige Anlage darzulegen.