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Drucksache - VII-0101
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .09.2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Drucksache Nr.: VII-0101/2012
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Wartelisten in Kindertagesstätten – Mythos oder Realität?
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 6. Sitzung am 25.04.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI – 0101/2012
Die BVV möge beschließen:
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, bis zum 01. Juli 2012 eine Kindertagesstättenentwicklungsplanung vorzulegen in der u. a. folgende Punkte Berücksichtigung finden: - das Wunsch und Wahlrecht der Eltern, - die angebotenen Plätze, - die gesetzlich notwendigen Plätze (laut Prognose), - die geplanten Erweiterungen und Reduzierungen von Plätzen in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, - die geplanten Neugründung und Schließung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, - die Abstimmung zur Unterbringung von Kindern in Einrichtungen anderer Bezirke und Länder sowie die Unterbringung von Kindern anderer Bezirke und Länder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung die im Bezirk Pankow von Berlin liegen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 28.08.2012 wurde unter der Vorlage-Nr. 14/2012 der Kindertagesstättenentwicklungsplan (KEP) beschlossen. Mit der nun vorliegenden Fassung des KEP ist es weitestgehend gelungen, die in dieser Drucksache aufgezeigten einzelnen Punkte aufzunehmen. Zum Thema Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ist der Gesetzgeber eindeutig. In der Fortschreibung 2013 des KEP wird dazu eine Passage aufgenommen. Allerdings ist der KEP nicht das geeignete Medium, um grundsätzliche Lösungen für die Realisierung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern zu garantieren. Ein Wunsch- und Wahlrecht besteht und wird durch die Eltern auch genutzt. Allerdings ist es nur bedingt lebbar, wenn es einen Mangel an (Wunsch-) Plätzen gibt. Eine Freihaltung von Plätzen, im Sinne einer tatsächlichen Auswahl zum Zeitpunkt des entstehenden Bedarfes, zu ermöglichen, sieht das Finanzierungssystem nicht vor. Alle Einrichtungen haben eine fixierte Platzkapazität und finanziert wird der vertraglich gebundene Platz. Erfahrungsgemäß gibt es für eine Vielzahl von Kindertagesstätten mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind.
Der beschlossene KEP zeigt den zusätzlichen Bedarf an Kitaplätzen im Bezirk und den Bezirksregionen bis 2015 mit dem derzeitigen Erkenntnisstand auf. Insgesamt werden bis 2015 rund 2000 Kitaplätze mehr benötigt.
Der Kindertagesstättenentwicklungsplan ist im Internet auf der Startseite des Jugendamtes eingestellt und als Datei abrufbar unter:
http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/jugend/jhp_kep.html
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Kindertagesstätten stellen mit ihren vielschichtigen Angeboten für die Eltern einen der wichtigsten Bausteine hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar, welches sich positiv auf die Lebensqualität der Eltern aller Altersgruppen auswirkt und ist somit als ein wichtiger Bestandteil der präventiven Leistungen und Angebote der Jugendhilfe nicht mehr wegzudenken.
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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