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Drucksache - VII-0120
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache in seiner Sitzung am 30.08. beraten.
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien:
JA 2 / NEIN 10 / ENTHALTUNGEN 2
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO:
JA 0 / NEIN 12 / ENTHALTUNGEN 1
1. Das Bezirksamt wird ersucht, die Rechte der Bürger, die sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergeben, unverzüglich umzusetzen. Das Bezirksamt soll eine Liste sämtlicher Verträge, die das Bezirksamt abgeschlossen hat und denen kein öffentliches Interesse entgegensteht, auf der Internetseite des Bezirks veröffentlichen und mit Auslagen im Bezirksamt auf diese Liste im Internet hinweisen. 2. Das Bezirksamt wird ersucht, die Veröffentlichung der Liste ständig zu aktualisieren und möglichst einfach und übersichtlich zu halten. 3. Das Bezirksamt wird ersucht, Akteneinsichten, Abschriften und Auskünfte möglichst effizient zu gestalten und möglichst niedrige Gebühren für die Bürger anfallen. Die Zusendung der Auskünfte per Mail ist zu bevorzugen. Für Zusendungen per Mail ist grundsätzlich kein Entgelt zu erheben.
Begründung Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien:
Dem Ausschuss liegt eine geänderte Ausfertigung des Antragstextes vor. Die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO empfiehlt eine Ablehnung des Antrags. Eine Begründung fehlt. Das Abstimmungsergebnis enthält den Hinweis, dass „nach massiver Kritik aller Fraktionen“ (vgl. Formblatt zum Bearbeitungsstand des Antrags) der Antragstext in der neuen Ausfertigung abgelehnt worden sei. Die einreichende Fraktion verweist als Begründung auf den geänderten Antragstext. Für die Mehrheit des Ausschusses ist der Antrag nicht zustimmungsfähig und empfiehlt deshalb der BVV die Ablehnung des Antrags.
Text Ursprungsantrag Piratenfraktion:
1. Alle Verträge die das Bezirksamt mit Zweiten oder Dritten abschließt, in denen eine Auswirkung auf die Bürgerschaft nicht ausgeschlossen werden kann und eine Betroffenheit und Wichtigkeit für die Bürger zu erkennen ist, sind den Bürgern und der BVV unverzüglich nach Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt zu geben. Alle Nebenabreden sind den Bürgern und der BVV zugänglich zu machen. Vor Vertragsunterschrift ist der zuständige Ausschuss der BVV und das Rechtsamt des Bezirksamtes rechtzeitig anzuhören.
Begründung Ursprungsantrag:
Alle Fraktionen haben sich für mehr Bürgerbeteiligung ausgesprochen. Um diese Bürgerbeteiligung zu gewährleisten, müssen die Bürger und die BVV zunächst einmal den selben Informationsstand wie das Bezirksamt erhalten. Nur so kann auf gleicher Augenhöhe diskutiert werden.
Viele der Diskussionen mit Bürgern in der BVV hätten ruhiger und sachlicher geführt werden können, wenn die Bürger den selben Informationsstand wie das Bezirksamt oder die Bezirksverordneten gehabt hätten. Die Verbreitung der Information an die Bürger und die informelle Aufbereitung der Information ist wichtig, um ein sachliches Miteinander in der BVV und mit den Bürgern zu gestalten.
z. B. wenn es eine Internetseite gegeben hätte in dem erklärt worden wäre, warum der Bezirk, wenn er ein Gebäude vom Land anmietet, eine so viel höhere Miete zahlt als die ortsübliche Miete, hätte man eine andere Diskussion mit den Bürgern gehabt. Die Bürger hätten viel eher nachvollziehen können wozu die Treuhandgesellschaft für den Thälmannpark wirklich da ist.
Solange Bürgerbeteiligung ohne die Möglichkeit des selben Informationsstandes diskutiert wird, wird Bürgerbeteiligung sonst nur ein Lippenbekenntnis bleiben.
Dieser Antrag soll auch dazu einladen gemeinsam zu überlegen, wie am sinnvollsten die Bürger die Informationen bekommen, die sie brauchen, um sich auf Augenhöhe beteiligen zu können.
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