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Drucksache - VII-0220
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .9. 2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Festlegung der maximalen Besetzungsmöglichkeiten (in VZÄ) für die Jahre 2012 - 2016
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.9. 2012 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Zur Erreichung der Personal-Zielzahl für das Bezirksamt Pankow in Höhe von 2.019,3 VZÄ bis zum Ende der Legislaturperiode 2016 werden im Saldo von ausscheidenden und neu einzustellenden Dienstkräften für die einzelnen Geschäftsbereiche VZÄ-Zielzahlen festgelegt.
2. Die VZÄ-Zielzahlen beziehen sich auf den Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres im Vergleich zum 31.12. 2011 und dürfen nicht überschritten werden. Sie werden wie folgt festgelegt:
Begründung
Der Senat hat eine Änderung seiner Personalpolitik beschlossen. Damit kann der Bezirk Pankow zukünftig weitgehend eigenverantwortlich die Nachbesetzung von Personal genehmigen, solange er sich im Rahmen eines abgestimmten Personalbedarfskonzeptes bewegt. Dieses ist mit der Senatsverwaltung für Finanzen zu vereinbaren.
Der Bezirk Pankow muss gegenüber dem Personalbestand zum Stichtag 31.12.2011 38,1 Vollzeitäquivalente (VZÄ[1]) bis zum Ende der Legislaturperiode 2016 abbauen. Im gleichen Zeitraum werden altersbedingt 154,1² VZÄ frei.
Beim Auslaufen von Doppelbesetzungen in Fällen von Altersteilzeit-Freizeitphase oder Krankheitsvertretung ergeben sich Spielräume zur Nachbesetzung mit neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Auch ist eine Befristung von Einstellungen als Ersatz für (bisher) nicht genehmigte unbefristete Außeneinstellungen grundsätzlich nicht mehr erforderlich und die dauerhafte Übernahme von Auszubildenden wird ebenso erleichtert.
Das Bezirksamt hat auf der Grundlage der aus der Anlage 1 ersichtlichen abteilungsscharfen Zahlen der bisher beschlossenen Einsparungen für 2012ff, der auslaufenden Doppelbesetzungen nach Ende der Altersteilzeit-Freizeitphase, der bereits vollzogenen Stellenbesetzungen seit dem 1.1. 2012, des altersbedingten Ausscheidens, der ggf. erforderlichen Doppelbesetzung bei Eintritt in die Altersteilzeit-Freizeitphase und der noch vorhandenen freien Stellen beschlossen, die Zielzahlen der Jahre 2012 bis 2016 für die VZÄ festzulegen.
Zu den 23,4 VZÄ, die am 31.12. 2016 im Saldo abgebaut sein werden, sind 15 VZÄ zu addieren, die sich aus den absehbaren Abgängen aus dem Personalüberhangkapitel 3390 ergeben (vgl. Anlage 2).
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Reduzierung des Personalbestandes im Zeitraum von 2012 bis 2016 im Saldo von ausscheidenden und neu einzustellenden Dienstkräften um 38,1 VZÄ. Die finanziellen Auswirkungen sind im Einzelnen nicht bezifferbar.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne
[1]1 VZÄ = Vollzeitäquivalent (Bestand an Beschäftigten umgerechnet in Vollzeitkräfte) 2 105,6 durch altersbedingtes Ausscheiden zuzüglich 48,5 durch Auslaufen der ATZ Doppelbesetzung
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