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Drucksache - VII-0128
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0128/12
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Beteiligung bei der Wahl zur Seniorenvertretung verbessern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 09. Tagung am 26.09.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0128/12.
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei Senat und Abgeordnetenhaus für eine Änderung der Rahmenbedingungen zur Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen mit dem Ziel der Sicherung einer breiteren Wahlbeteiligung einzusetzen.
Dabei sind nachfolgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen erfolgt zeitgleich mit Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen
2. Die Stimmabgabe zur Wahl der bezirklichen Seniorenvertretungen ist in jedem Wahllokal im Bezirk möglich.
3. Möglichkeit der Briefwahl, entsprechend dem Modus der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen.
4. Die Kosten für die Wahl der bezirklichen Seniorenvertretung sind den Bezirken zu erstatten.
Über den Beschluss sind auch die anderen Bezirksämter Berlins zu informieren.
Die Vorsteherin wird ersucht, diesen Beschluss dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin und den anderen Vorsteherinnen und Vorstehern der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen zur Kenntnis zu bringen.
Eine erste Berichterstattung durch das Bezirksamt erfolgt zur 10. Tagung der BVV.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Datum vom 22.01.2013 liegt dem Bezirk ein Antwortschreiben des für Gesundheit und Soziales zuständigen Staatssekretärs vor. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
„Ihre Mitteilung vom Oktober letzten Jahres über den o. a. Beschluss Ihrer BW habe ich als Wunsch und Aufforderung verstanden, die Angelegenheit in der nächsten Stadtratesitzung zu besprechen. Ich habe Ihrem Wunsch durch Aufnahme des Themas "Seniorenwahlen" auf die Tagesordnung der BzStR-Sitzung von 7. November entsprochen. Ergänzend hatte ich den Fachbereich gebeten, Sie mit einer kurzen Mitteilung per Mail zu informieren.
Ihrer erneuten Nachfrage in der Sache und Bitte um fachliche Rückäußerung komme ich nachfolgend gerne nach.
Ausweislich der Koalitionsvereinbarung und den Richtlinien der Regierungspolitik soll das zuletzt 2011 novellierte BerlSenG überprüft werden. Die Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) ist in der Vergangenheit breit und kontrovers diskutiert worden, auch im Abgeordnetenhaus (bspw. durch Anhörung im Fachausschuss).
Hauptkritikpunkte der Senioren/innen sind neben dem Fehlen einer Briefwahlmöglichkeit das zeitliche Auseinanderfallen der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und der Aufstellung der bezirklichen Seniorenvertretungen (acht Wochen später).
Von der Mehrzahl der Seniorinnen und Senioren wird unvermindert gefordert, die Wahl der Berufungsvorschlagsliste als Voraussetzung zur Berufung der bezirklichen Seniorenvertretungen zeit- und ortsgleich mit den politischen Wahlen zu den Volksvertretungen in Land und Bezirken abzuhalten. Dem stehen ernstzunehmende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber.
Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung stellen die wichtigsten demokratischen Mitwirkungsakte der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin dar. Die gewünschte Verbindung der Wahltermine wird der Bedeutung dieser allgemeinen Wahlen nicht gerecht. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass anders als bei den allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen zu den Verfassungsorganen die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren in den öffentlichen Versammlungen sich ausschließlich auf die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten zu einer Berufungsvorschlagsliste bezieht, die dann in einem weiteren Akt von der zuständigen Stadträtin oder dem zuständigen Stadtrat nach eigener Entscheidungsfindung berufen werden können. Das Verfahren unterscheidet sich damit wesentlich von dem Wahlverfahren zum Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung. Zudem sprechen Gründe der Gleichbehandlung mit anderen Interessenvertretungen dagegen.
Vor dem Hintergrund der ernüchternd geringen Wahlbeteiligung zu den bezirklichen Seniorenvertretungen im Jahr 2011 von Berlinweit 0,61% ist eine Überprüfung und gegebenenfalls Änderung des BerlSenG fachpolitisch geboten.
Ich bin der Auffassung, dass ein noch in diesem Jahr anzustoßender Prozess einer Neukonturierung des BerlSenG unter der Zielsetzung der Herstellung größtmöglicher demokratischer Legitimation stehen muss.
Nach derzeitigem Stand der Dinge bin ich gehalten, die in der o. a. Anhörung von den für Inneres und Justiz zuständigen Senatsverwaltungen vorgetragenen Vorbehalte und Bedenken ausgesprochen ernst zu nehmen und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.“
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport
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