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Drucksache - VII-0014
Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.09.2012 beraten.
Abstimmung im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling:
JA 12 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 0
Die BVV möge beschließen, die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirkes Pankow von Berlin für das Jahr 2008 zu genehmigen.
Begründung Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling:
Infolge personeller Probleme sowohl im Bezirksamt als auch im Rechnungsprüfungsausschuss konnten folgende Einzelpläne nicht in der VI. Wahlperiode abgearbeitet werden, und zwar
Der Rechnungsprüfungsausschuss der VI. Wahlperiode hatte am 26.10.2011 mit 6 Ja- und 1 Nein-Stimme beschlossen, der VII. Wahlperiode die Fertigstellung zu übertragen. Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling der VII. Wahlperiode hatte diesem Ansinnen zugestimmt und die genannten offenen Bereiche abgearbeitet. Mit dem eingangs genannten Beschluss empfiehlt der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling, die Bezirkshaushaltsrechnung für das Jahr 2008 durch die die BVV der VII. Wahlperiode zu genehmigen.
Ursprungstext Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes:
Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2008
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2008 wird genehmigt.
3. Begründung
Gemäß Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) haben die Bezirke nach Schluss des Rechnungsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen, die von der Bezirksverordnetenversammlung zu genehmigen ist.
Eine erneute Vorlage ist erforderlich, da die Drucksache VI-0864 in der 45. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin am 26.10.2011 von der Tagesordnung genommen wurde.
Die SE Finanzen hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 gefertigt und über die Einnahmen und Ausgaben nach §§ 80 bis 87 LHO sowie nach dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Abschluss der Bücher und des Vermögensnachweises für das Haushaltsjahr 2008 (Abschlussrundschreiben 2008) Rechnung gelegt.
4. Rechtsgrundlage
§§ 80 bis 87 LHO § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Ziff. 3 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
sind in den Anlagen dargestellt. Die Anlagen liegen bereits vor (vgl. DS VI-0864).
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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