Drucksache - VII-0247  

 
 
Betreff: Pflege- und Entwicklungsplan Arkenberge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
10.01.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion, 9.BVV am 26.09.2012
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrün 12. BVV am 30.01.13
VzK§13 BA, SB 14. BVV am 24.04.13
VzK§13 BA, SB 14. BVV am 24.04.13, Anlage

das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen wie durch geeignete Maßnahmen der Landschaftsschutz im Gebiet des kleinen Kiessees (gemäß §26a NatGSchBln) und die Erholungsnutzung am großen Kiessee sowie der Betrieb des Hundeauslaufgebietes im Bereich Arkenberge

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Im Bereich Arkenberge sind verschiedene Nutzungen und der Naturschutz abzustimmen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                     .03.2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                                              In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0247

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Pflege- und Entwicklungsplan Arkenberge

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 12. Tagung der BVV am 30.01.2013 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0247:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen wie durch geeignete Maßnahmen der Landschaftsschutz im Gebiet des kleinen Kiessees (gemäß § 26a NatGSchBln) und die Erholungsnutzung am großen Kiessee sowie der Betrieb des Hundeauslaufgebietes im Bereich Arkenberge möglichst konfliktfrei zu sichern sind.

 

Dabei ist die Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungsplanes (PEP) zu prüfen."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Flächen rund um die Bauschuttdeponie Arkenberge sind auf Grund sehr differenzierter Rahmenbedingungen hinsichtlich der Möglichkeiten ihrer weiteren Entwicklung auch sehr unterschiedlich zu bewerten:

 

 

Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplanes

Für die Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen in Landschaftsschutzgebieten sind die Unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Bezirksämter zuständig. Da sich der überwiegende Teil des LSG Blankenfelde auf dem Territorium des Bezirkes Pankow befindet, liegt die Verantwortung für die Erarbeitung eines PEP federführend bei der Unteren Naturschutzbehörde Pankow, in enger Abstimmung mit dem Bezirk Reinickendorf und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Allerdings muss sich ein Pflege- und Entwicklungsplan jeweils auf die Gesamtfläche des Landschaftsschutzgebietes beziehen, nicht nur auf einzelne Teilbereiche.

 

Die Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplanes ist zurzeit weder personell noch finanziell möglich. Bei einer Vergabe an ein externes Gutachterbüro ist von einer Beauftragungssumme von ca. 50 - 70 T? auszugehen.

 

 

Biotopsee Arkenberge

Die Fläche des Biotopsees Arkenberge ist Bestandteil des überbezirklichen Landschaftsschutzgebietes "Blankenfelde". Die Festsetzung erfolgte am 13.02.2004 mit Veröffentlichung im GVBl. S. 122.

 

Zur Gefahrenabwendung wurde das Gebiet des Kleinen Kiessees, das ursprünglich dem Bergrecht unterlag, komplett eingezäunt. Im Schutz dieser Einzäunung hat sich eine bemerkenswerte Flora- und Fauna-Artenvielfalt entwickelt. Diese jetzt vorhandene natürliche Gebietsausstattung mit ihrer differenzierten Vegetationsstruktur und der Vielzahl dort beheimateter Arten führt dazu, dass die Fläche des Biotopsees trotz ihrer geringen Größe (ca. 11,5 ha, knapp 2 % der Gesamtfläche des LSG) von sehr großer Bedeutung für das Gesamtgebiet ist.

 

Zurzeit lassen sich jedoch zunehmend Tendenzen beobachten, dass Nutzer der Erholungslandschaft um Blankenfelde und des Großen Kiessees das vorhandene wertvolle Biotop, in dem diverse Amphibien und diverse geschützte Vogelarten ihren Lebensraum gefunden haben, missachten. Die Einzäunung des Gebietes wird ständig zerstört, dort wird gezeltet, das Gebiet wird beritten, mit Motorrädern befahren und im Sommer als Badeplatz benutzt.

Die Untere Naturschutzbehörde betreut bereits seit mehreren Jahren eine MAE-Maßnahme, die sich kontinuierlich mit der Instandsetzung bzw. -haltung der Einzäunung befasst und so wenigstens einem Übermaß an Nutzungen vorbeugt.

 

 

Hundeauslaufgebiet Arkenberge

Das Hundeauslaufgebiet Arkenberge (HuA) wurde Ende der 90er Jahre durch das Bezirksamt Pankow gemeinsam mit den Berliner Forsten am Südrand des Blankenfelder Grabens festgelegt.

Betroffen sind verpachtete Landwirtschaftsflächen des BA Pankow, jetzt im Eigentum des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes, und Flächen im Eigentum der Berliner Forsten. Das HuA befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und steht zu diesem nicht im Widerspruch. Es wurde zum "besten Hundeauslaufgebiet Berlins 2010/2011" gekürt. Das Hundeauslaufgebiet wird sehr stark von gewerblichen Hundeausführdiensten (Dogsitter, Dogwalker etc.) frequentiert.

 

Am östlichen Ende befindet sich unmittelbar an der Zufahrtsstraße zur Deponie Arkenberge ein Parkplatz. Auch der am östlichen Ortsrand von Blankenfelde gelegene Möllersfelder Weg wird von Nutzern des HuA als Parkplatz genutzt. Problematisch ist hier insbesondere, dass durch Hundehalter sehr häufig die Ausschilderung des Landschaftsschutzgebietes missachtet wird, indem die innerhalb des LSG gelegene Fortsetzung des Möllersfelder Weges als Parkplatz genutzt wird. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Rechtsverordnung zum LSG dar und wird demzufolge als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

 

 

Kiessee Arkenberge

Nach dem Bau des Blankenfelder Grabens in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts ist der Wasserstand des Kiessees stark gesunken. Im Kiessee Arkenberge ist das Baden verboten, eine Beprobung des Wassers hinsichtlich der Einhaltung der Badegewässerkriterien findet unserer Kenntnis nach nicht statt. Trotzdem wird dort bei entsprechender Witterung in großem Umfang gebadet. Als problematisch ist hier zu nennen, dass trotz mehrfacher Änderungsaufforderung durch die Untere Naturschutzbehörde Pankow die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt diesen See in ihrem Internetauftritt nach wie vor als Badesee ausweist.

Neben der Badenutzung finden am Arkenberger Kiessee viele weitere illegale Nutzungen statt, z.B. Technopartys, Modellbootrennen, Lagerfeuer usw. All diese Nutzungen strahlen zu einem großen Teil auch auf den benachbarten Biotopsee aus und tragen zu einer erheblichen Vermüllung des Sees und seiner Umgebung bei. Die bis in das Jahr 2012 durchgeführte MAE- Maßnahme "Müllsammeln am Arkenberger See" wurde dieses Jahr nicht mehr bewilligt.

 

Trotz der zahlreichen illegalen Nutzungen haben sich auch am Kiessee Arkenberge diverse geschützte Tier- und Pflanzenarten eingestellt.

 

Der Große Kiessee Arkenberge befindet sich, ebenso wie der Biotopsee Arkenberge, komplett in Privateigentum. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Besitz der Gebrüder Heim bzw. der Heim GbR, die in den zurückliegenden Jahren Stück für Stück zahlreiche Flurstücke, die ursprünglich verschiedenen Eigentümern gehörten, aufgekauft haben. Er liegt jedoch nicht im Landschaftschutzgebiet Blankenfelde.

 

Angesichts der Entwicklung der Eigentumsverhältnisse in den vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass durch die Heim GbR eine zukünftige Nutzung des Sees angestrebt wird. Eine Planungsabsicht der Eigentümer ist der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt.

 

In allen Bereichen - Biotopsee Arkenberge, Hundeauslaufgebiet und Kiessee Arkenberge - ist vorrangig nicht der fehlende Pflege- und Entwicklungsplans als Problem zu bewerten, sondern die fehlende Kontrolle, um auf das Verhalten der Bürger einzuwirken und Verletzungen der Rechtsverordnung zum Schutzgebiet ahnden zu können. Hierzu ist eine stärkere finanzielle und/oder personelle Ausstattung des Ordnungsamtes erforderlich.

 

Die Anlage enthält dazu folgende Unterlagen:

  1. Verordnung zum Schutz der Landschaft um den Ort Blankenfelde in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin
  2. Karte: Geltungsbereich des LSG Blankenfelde
  3. Karte: Schutzgebietsgrenzen im unmittelbaren Raum Arkenberge
  4. Karte: Eigentumsverhältnisse im Raum Arkenberge
  5. Karte: Lage des Hundeauslaufgebietes Arkenberge im LSG Blankenfelde
  6. Ausweisung des Hundeauslaufgebietes vor Ort

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                          Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 
 

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