Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0247
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0247
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Pflege- und Entwicklungsplan Arkenberge
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Tagung der BVV am 30.01.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0247:
"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen wie durch geeignete Maßnahmen der Landschaftsschutz im Gebiet des kleinen Kiessees (gemäß § 26a NatGSchBln) und die Erholungsnutzung am großen Kiessee sowie der Betrieb des Hundeauslaufgebietes im Bereich Arkenberge möglichst konfliktfrei zu sichern sind.
Dabei ist die Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungsplanes (PEP) zu prüfen."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Flächen rund um die Bauschuttdeponie Arkenberge sind auf Grund sehr differenzierter Rahmenbedingungen hinsichtlich der Möglichkeiten ihrer weiteren Entwicklung auch sehr unterschiedlich zu bewerten:
Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplanes Für die Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen in Landschaftsschutzgebieten sind die Unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Bezirksämter zuständig. Da sich der überwiegende Teil des LSG Blankenfelde auf dem Territorium des Bezirkes Pankow befindet, liegt die Verantwortung für die Erarbeitung eines PEP federführend bei der Unteren Naturschutzbehörde Pankow, in enger Abstimmung mit dem Bezirk Reinickendorf und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Allerdings muss sich ein Pflege- und Entwicklungsplan jeweils auf die Gesamtfläche des Landschaftsschutzgebietes beziehen, nicht nur auf einzelne Teilbereiche.
Die Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplanes ist zurzeit weder personell noch finanziell möglich. Bei einer Vergabe an ein externes Gutachterbüro ist von einer Beauftragungssumme von ca. 50 - 70 T? auszugehen.
Biotopsee Arkenberge Die Fläche des Biotopsees Arkenberge ist Bestandteil des überbezirklichen Landschaftsschutzgebietes "Blankenfelde". Die Festsetzung erfolgte am 13.02.2004 mit Veröffentlichung im GVBl. S. 122.
Zur Gefahrenabwendung wurde das Gebiet des Kleinen Kiessees, das ursprünglich dem Bergrecht unterlag, komplett eingezäunt. Im Schutz dieser Einzäunung hat sich eine bemerkenswerte Flora- und Fauna-Artenvielfalt entwickelt. Diese jetzt vorhandene natürliche Gebietsausstattung mit ihrer differenzierten Vegetationsstruktur und der Vielzahl dort beheimateter Arten führt dazu, dass die Fläche des Biotopsees trotz ihrer geringen Größe (ca. 11,5 ha, knapp 2 % der Gesamtfläche des LSG) von sehr großer Bedeutung für das Gesamtgebiet ist.
Zurzeit lassen sich jedoch zunehmend Tendenzen beobachten, dass Nutzer der Erholungslandschaft um Blankenfelde und des Großen Kiessees das vorhandene wertvolle Biotop, in dem diverse Amphibien und diverse geschützte Vogelarten ihren Lebensraum gefunden haben, missachten. Die Einzäunung des Gebietes wird ständig zerstört, dort wird gezeltet, das Gebiet wird beritten, mit Motorrädern befahren und im Sommer als Badeplatz benutzt. Die Untere Naturschutzbehörde betreut bereits seit mehreren Jahren eine MAE-Maßnahme, die sich kontinuierlich mit der Instandsetzung bzw. -haltung der Einzäunung befasst und so wenigstens einem Übermaß an Nutzungen vorbeugt.
Hundeauslaufgebiet Arkenberge Das Hundeauslaufgebiet Arkenberge (HuA) wurde Ende der 90er Jahre durch das Bezirksamt Pankow gemeinsam mit den Berliner Forsten am Südrand des Blankenfelder Grabens festgelegt. Betroffen sind verpachtete Landwirtschaftsflächen des BA Pankow, jetzt im Eigentum des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes, und Flächen im Eigentum der Berliner Forsten. Das HuA befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und steht zu diesem nicht im Widerspruch. Es wurde zum "besten Hundeauslaufgebiet Berlins 2010/2011" gekürt. Das Hundeauslaufgebiet wird sehr stark von gewerblichen Hundeausführdiensten (Dogsitter, Dogwalker etc.) frequentiert.
Am östlichen Ende befindet sich unmittelbar an der Zufahrtsstraße zur Deponie Arkenberge ein Parkplatz. Auch der am östlichen Ortsrand von Blankenfelde gelegene Möllersfelder Weg wird von Nutzern des HuA als Parkplatz genutzt. Problematisch ist hier insbesondere, dass durch Hundehalter sehr häufig die Ausschilderung des Landschaftsschutzgebietes missachtet wird, indem die innerhalb des LSG gelegene Fortsetzung des Möllersfelder Weges als Parkplatz genutzt wird. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Rechtsverordnung zum LSG dar und wird demzufolge als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Kiessee Arkenberge Nach dem Bau des Blankenfelder Grabens in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts ist der Wasserstand des Kiessees stark gesunken. Im Kiessee Arkenberge ist das Baden verboten, eine Beprobung des Wassers hinsichtlich der Einhaltung der Badegewässerkriterien findet unserer Kenntnis nach nicht statt. Trotzdem wird dort bei entsprechender Witterung in großem Umfang gebadet. Als problematisch ist hier zu nennen, dass trotz mehrfacher Änderungsaufforderung durch die Untere Naturschutzbehörde Pankow die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt diesen See in ihrem Internetauftritt nach wie vor als Badesee ausweist. Neben der Badenutzung finden am Arkenberger Kiessee viele weitere illegale Nutzungen statt, z.B. Technopartys, Modellbootrennen, Lagerfeuer usw. All diese Nutzungen strahlen zu einem großen Teil auch auf den benachbarten Biotopsee aus und tragen zu einer erheblichen Vermüllung des Sees und seiner Umgebung bei. Die bis in das Jahr 2012 durchgeführte MAE- Maßnahme "Müllsammeln am Arkenberger See" wurde dieses Jahr nicht mehr bewilligt.
Trotz der zahlreichen illegalen Nutzungen haben sich auch am Kiessee Arkenberge diverse geschützte Tier- und Pflanzenarten eingestellt.
Der Große Kiessee Arkenberge befindet sich, ebenso wie der Biotopsee Arkenberge, komplett in Privateigentum. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Besitz der Gebrüder Heim bzw. der Heim GbR, die in den zurückliegenden Jahren Stück für Stück zahlreiche Flurstücke, die ursprünglich verschiedenen Eigentümern gehörten, aufgekauft haben. Er liegt jedoch nicht im Landschaftschutzgebiet Blankenfelde.
Angesichts der Entwicklung der Eigentumsverhältnisse in den vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass durch die Heim GbR eine zukünftige Nutzung des Sees angestrebt wird. Eine Planungsabsicht der Eigentümer ist der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt.
In allen Bereichen - Biotopsee Arkenberge, Hundeauslaufgebiet und Kiessee Arkenberge - ist vorrangig nicht der fehlende Pflege- und Entwicklungsplans als Problem zu bewerten, sondern die fehlende Kontrolle, um auf das Verhalten der Bürger einzuwirken und Verletzungen der Rechtsverordnung zum Schutzgebiet ahnden zu können. Hierzu ist eine stärkere finanzielle und/oder personelle Ausstattung des Ordnungsamtes erforderlich.
Die Anlage enthält dazu folgende Unterlagen:
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur Umwelt und Bürgerservice
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |