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Drucksache - VII-0175
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache in seiner Sitzung am Donnerstag, den 30. August 2012 mit folgendem Ergebnis beraten.
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien:
JA 12 / NEIN 0 /ENTHALTUNGEN 2
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die rechtlichen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen zur Einführung der Familienpflegezeit für die Beschäftigte des Bezirks zu prüfen. Ein entsprechender Bericht ist der BVV spätestens bis zur 11. Tagung vorzulegen.
Begründung Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien:
Der Antragsteller begründete das Anliegen damit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit unterstützen zu wollen. Da die gesetzliche Regelung neu sei, gelte es, hierfür möglichst gute Bedingungen zu schaffen. Auf Anregung aus dem Ausschuss wird der Begriff „Angestellte“ durch „Beschäftigte“ ersetzt. Der Bericht soll fristgemäß bis zur 11. Tagung vorliegen. Der Finanzausschuss empfiehlt der BVV die Zustimmung der Beschlussempfehlung mit den Änderungen.
Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die rechtlichen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen zur Einführung der Familienpflegezeit für die Angestellten des Bezirks zu prüfen. Ein entsprechender Bericht ist der BVV spätestens bis zum 31. Juli 2012 vorzulegen.
Begründung Ursprungsantrag:
Die Familienpflegezeit eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, die Pflege von Angehörigen und die eigene Erwerbstätigkeit besser miteinander zu vereinbaren. Von der neuen Regelung profitieren aber nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitgeber, die dadurch qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen binden können.
Quelle: http://www.familien-pflege-zeit.de/arbeitgeber.html
Das gilt ebenso für öffentliche Arbeitgeber, die mit gutem Beispiel vorangehen sollten.
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