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Drucksache - VI-0629
Vorlage zur Kenntnisnahme
Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur 25. Tagung der BVV über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen und damit verbundene Ausgaben in den sieben Sanierungsgebieten zu berichten. Es sind insbesondere darzustellen:
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht:
Das Bezirksamt wird ersucht,
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu den Punkten I. 1. bis II. 4. wurde bereits im 1. Zwischenbericht abschließend berichtet. Zum Punkt III. 1. wurde im 5. Zwischenbericht abschließend berichtet. Zu den Punkten III. 2. und III. 3. wurde bereits im 2. Zwischenbericht abschließend berichtet.
Am 07.02.2015 wurde mit dem Sanierungsgebiet Helmholtzplatz das letzte der ehemaligen sieben Sanierungsgebiete im Bezirk Pankow förmlich aufgehoben. Die Erhebung und Festsetzung der Ausgleichsbeträge für das Gebiet Helmholtzplatz war zur Fristwahrung bis zum Jahresende 2018 abzuschließen. Im November 2018 wurde der letzte Bescheid zugestellt, am 14.12.2018 erfolgte die öffentliche Zustellung für alle Eigentümer, deren Adresse nicht zu ermitteln war. Damit wurden alle erforderlichen Festsetzungsbescheide erfolgreich und fristgerecht zugestellt. Für alle sieben ehemaligen Sanierungsgebiete wurden insgesamt ca. sechzehntausend Ausgleichsbetragsbescheide erstellt und den Eigentümern zugestellt. Im Ergebnis wurde das über 10 Jahre dauernde Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Bescheiderteilung mit Erfolg beendet und der Beschluss der BVV voll inhaltlich erfüllt. Bei den eingenommenen Mitteln handelt es sich um zweckgebundene Mittel der Städtebauförderung. Es sind insgesamt 2.737 Widersprüche eingelegt und bis jetzt ca. 150 Klageverfahren angestrebt worden. Das OVG Berlin-Brandenburg hat in ersten Grundsatzurteilen am 27.01.2022 die Bescheide zur Ausgleichsbetragserhebung durch das Bezirksamt Pankow von Berlin für rechtmäßig erklärt. Damit kam es zu einer anderen Rechtsprechung als im Bezirksamt Mitte von Berlin. Hier hatte ein anderer Senat des OVG Berlin-Brandenburg durch die Zentrumsnähe der dortigen Sanierungsgebiete eine andere Sachlage erkannt. Der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg zur Bescheiderteilung des Bezirksamts Pankow von Berlin wird in einzelnen Fällen durch die jeweiligen Eigentümer jedoch weiterhin widersprochen, so dass die rechtliche Auseinandersetzung noch nicht in Gänze als abgeschlossen betrachtet werden kann. Die zur Absicherung von Prozessrisiken gebildeten Rückstellungen können seitens des Bezirksamts Pankow sukzessive reduziert werden. Der Einsatz der Ausgleichsbeträge darf nur in Städtebaufördergebieten erfolgen, da die Mittel einer Zweckbindung unterliegen. Der Einsatz erfolgt nach einem jeweils projektbezogenen Antragsverfahren, in dem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Zustimmung für die Verwendung der Ausgleichsbeträge erteilen muss. Den neuen Schwerpunkt des Einsatzes der Ausgleichsbeträge soll das Sanierungsgebiet „Langhansstraße“ darstellen. Ausgleichsbetragserhebung – Stand der Vereinnahmung Die untenstehende Tabelle bietet eine Übersicht über den erreichten Stand der Erhebung der Ausgleichsbeträge. Noch nicht eingenommene Ausgleichsbeträge resultieren zum überwiegenden Teil aus einer erst späteren Fälligkeit der Zahlung bei sog. „Förderhäusern“. Bei diesen Objekten, die durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln erneuert wurden, sind die Ausgleichsbeträge erst nach Ablauf der Förderbindungen fällig. Eine Reduzierung der eingenommenen Ausgleichsbeträge kann zudem durch Entscheidungen im Verwaltungsgerichtverfahren bzw. durch erlassene Widerspruchbescheide erfolgen. In einzelnen Fällen wurde durch das Verwaltungsgericht die Fälligkeit der Zahlung ausgesetzt.
Einsatz der Ausgleichsbeträge ab 2023 Zugunsten der dargestellten Projekte (siehe Anlage) ist der künftige Einsatz der Ausgleichsbeträge vorgesehen. Die bisherige Schwerpunktsetzung des Mitteleinsatzes verschiebt sich von den ehemaligen Sanierungsgebieten in Pankow bzw. vom Einsatzschwerpunktgebiet Thälmannpark hin zum Sanierungsgebiet „Langhansstraße“. Voraussetzung zum Einsatz der Ausgleichsbeträge ist ein jeweiliger projektbezogener Antrag bzw. eine Bewilligung des Mitteleinsatzes durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Ausgleichsbeträge sind zweckgebundene Mittel der Städtebauförderung, ihr Einsatz ist somit nur in anerkannten Städtebaufördergebieten zulässig. Haushaltsmäßige Auswirkungenkeine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
1 Anlage
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