Drucksache - VII-0146  

 
 
Betreff: Verlängerung des Fahrradweges in der Hauptstraße/Wilhelmsruh
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Wolfram Kempe für die Seniorenvertretung PankowBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
14.08.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
28.08.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Kempe für de Seniorenvertretung, 7. BVV am 13.06.12
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 9. BVV am 26.09.12
VzK §13 BA, ZB 14. BVV 24.04.2013
VzK§13 BA, SB 21. BVV am 05.03.14

Antrag

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Der in der Hauptstraße vorhandene Fahrradstreifen ist zwischen der Hertz- und Schillerstraße unterbrochen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VII-0146

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Verlängerung des Fahrradweges in der Hauptstraße/ Wilhelmsruh

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 9. Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0146

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Radverkehr in der Hauptstraße zwischen der Hertz- und der Schillerstraße geführt werden kann."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

In der Hauptstraße in Wilhelmsruh fehlen Radverkehrsanlagen im Abschnitt zwischen Hertzstraße und Schillerstraße.

Dieser Straßenzug hat eine Länge von ca. 400 m.

Die Fahrbahnbreite beträgt 10,50 m. Beidseits wird längs des Bordes geparkt. In Teilbereichen ist das Parken nicht möglich, wie z. B. im Kreuzungsbereich Schillerstraße und an Einmündungen von Seitenstraßen sowie an Fußgängerüberwegen.

Derzeit stehen damit rund 100 Stellplätze zur Verfügung.

Die Schaffung von Radverkehrsanlagen ist hier nur durch die Markierung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn möglich.

Die vorhandene Fahrbahnbreite von 10,50 m reicht aus, um beidseits 2,0 m breite Schutzstreifen zu markieren und eine Fahrstreifenbreite von 6,5 m zu gewährleisten.

Damit würden sämtliche Pkw-Stellplätze entfallen.

Durch die Pflasterung von Parkbuchten im Seitenbereich könnte in gewissem Umfang Ersatz geschaffen werden.

Ein Gehwegabschnitt von ca. 30 m Länge hat nur eine Breite von 4,0 m hier können keine Stellplätze untergebracht werden. Außerdem müssten Stellplätze als Lieferzonen für die anliegenden Gewerbestandorte freigehalten werden.

Da außerdem Gehwegüberfahrten, Baumstandorte und diverse Einbauten wie z. B. Lichtmaste und Verteilerkästen berücksichtigt werden müssen, können nur maximal ca. 30 Stellplätze geschaffen werden. Dies hätte allerdings auch beachtliche Baukosten zur Folge.

 

Eine Anfrage bei der Senatsverwaltung hat ergeben, dass eine Finanzierung aus Mitteln des Radverkehrsinfrastrukturprogramms mittelfristig eventuell möglich ist.

 

Das Bezirksamt wird sich insofern weiterhin um eine spätere Aufnahme in das Radverkehrsprogramm bemühen.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Jens-Holger Kirchner

stellv. Bezirksbürgermeister                                                       

 

 

 

                                                       

 

 
 

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