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Drucksache - VII-0186
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache in seiner Sitzung am Donnerstag, den 30. August 2012 beraten.
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien:
JA 12 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 2
Siehe Anlage Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal:
Zu den in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gab es seitens des Ausschusses keine Nachfragen. Es wurde festgestellt, dass das Beschlussrecht im Bezirksverwaltungsgesetz so vorgesehen ist, die BVV jedoch die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nur zustimmend oder nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen kann. Das Bezirksamt setzt die BVV jedoch regelmäßig und zwar monatlich durch die Übermittlung des Finanzstatus und durch die Haushaltsüberwachungslisten über die getätigten Ausgaben in Kenntnis, so dass die BVV zeitnah informiert wird. Deshalb empfiehlt der Ausschuss die Zustimmung der Vorlage zur Beschlussfassung.
Ursprungstext Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes:
Bezirksamt Pankow von Berlin .08.2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Nachweis der im Haushaltsjahr 2011 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Es werden folgende im Haushaltsjahr 2011 in Anspruch genommene über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt:
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von: 14.436.389,62 € Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von: 12.769.080,77 € Verpflichtungsermächtigungen: entfällt
3. Begründung
Zur Finanzierung unvorhersehbarer und / oder unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen Umsetzung geplanter Baumaßnahmen mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden.
Das Bezirksamt bittet, die Einzelheiten der beigefügten Anlage zu entnehmen.
4. Rechtsgrundlage
§ 12 BezVG, §§ 37 und 38 LHO
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2011 und damit auf den Haushaltsplan 2013
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
nicht bezifferbar
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2011 und damit auf den Haushaltsplan 2013
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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