Frühe Hilfen Förderung 2023 – Aktualisierung
Die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie (SenBJF) hat am 01.12.2022 eine Änderung bei der Finanzierung der Frühen Hilfen in 2023 mitgeteilt: Die Bezirke erhalten im nächsten Jahr keine Landesmittel zur „Psychosozialen Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien“ – für Pankow in Höhe von 17.302 €. Dafür stellt der Bund nochmals einmalig zusätzlich bundesweit 5.000.000 € zur Verfügung. Für unseren Bezirk bedeutet dies eine erhöhte neue Gesamtfördersumme für 2023 in Höhe von 272.600 € anstatt von 246.227 €.
Da der Antrag und der Maßnahmeplan der Bezirke kurzfristig im Senat eingereicht werden muss, wird per Umlaufbeschluss eine veränderte Aufteilung der Mittel aufgrund der Mehrmittel durch den Beirat Frühe Hilfen erfolgen.
Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens für ein zweites gesamtstädtisches queeres Jugendzentraum auf Grundlage von § 11 SGB VIII durch SenBJF
SenBJF führt ein Interessenbekundungsverfahren für ein zweites gesamtstädtisches queeres Jugendzentrum durch. Der Träger soll über Erfahrungen in direktem Bezug zur Zielgruppe der LSBTTIQ -Jugendlichen verfügen und in der Kinder- und Jugendhilfe gut vernetzt sein. Darüber hinaus soll er über sozialpädagogische Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung von Angeboten queerer Jugendarbeit verfügen, die über den Bezirk hinaus gesamtstädtisch wirksam ausgerichtet sind und zur Weiterentwicklung queerer Jugendarbeit in Berlin beitragen, sie stärken und unterstützen. Hierfür soll ein geeigneter Träger der Jugendhilfe ausgewählt werden, der voraussichtlich ab dem 01.02.2023 ein entsprechendes Angebot bereitstellen kann.
Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die ein Konzept mit einem gesamtstädtischen Wirkungskreis nachweisen und das Projekt in ein gesamtstädtisches Verbundprojekt einbinden können. Es handelt sich um eine Zuwendungsfinanzierung.
Bewerbungsfrist ist der 02.01.2023 – bis dahin kann schriftlich Interesse bekundet werden mit folgenden Unterlagen:
- Schriftliches Konzept für den Standort mit Darstellung, wie der Standort mit Angeboten der queeren Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII mit einem überbezirklichen gesamtstädtischen Wirkungskreis für LSBTTIQ Jugendliche aufgebaut und entwickelt werden soll.
- Übersicht über die geplante Kooperation mit anderen Bezirken / Anrainer-Bezirken, dem Berliner Netzwerk der Queeren Jugendhilfe sowie mit dem Landesweiten Queeren Jugendzentrum Lambda BB e.V.
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Ein dem Projekt entsprechendes Personalkonzept.
Die Interessenbekundung ist zu richten an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Abteilung III – Jugend und Kinderschutz.
Sachstand Integrationsfonds
Mit Beschluss des Bezirksamts vom 29.11.2022 erhält das Jugendamt für Projekte aus dem Integrationsfonds einen Betrag in Höhe von 155.543,00 € (Antragssumme: 220.500,00 €). Die Aufschlüsselung der Förderung erfolgt nach Rücksprache mit den Trägern wie folgt:
- Komm rum – mach es mit – 15.000 €
- Family Guide – 130.543 €
- Projekte der Jugendarbeit – 10.000 €
Alle drei Projekte können aufgrund der verringerten Summe allerdings nur mit einer Laufzeit von Januar bis September 2023 stattfinden.
Netzwerk der Wärme
Am 08.12.2022 fand als digitaler Austausch ein Gipfel des Netzwerks der Wärme mit der Senatorin Katja Kipping statt, auf dem sie die Eckpunkte der Förderkriterien vorgestellt hatte.
Dabei erhielten die Bezirke folgende Informationen (FAQ von SenIAS vom 08.12.2022):
- Die Bezirke erhalten die Mittel im Rahmen der Basiskorrektur zur Verfügung gestellt.
- Für Maßnahmen der Bezirke verwalten die jeweiligen Bezirke die Mittel. Es können Anträge bei den Bezirken gestellt werden. In welchem Verfahren das passiert, erfahren die Träger über die Bezirke.
- Die Mittel sollen vorrangig für Sachkosten und Personalaufstockung genutzt werden.
- Die Mittel stehen für Maßnahmen im Rahmen des Netzwerks der Wärme bis zum 31.03.2023 zur Verfügung.
- Für die Zuwendungen im Rahmen des Netzwerks der Wärme muss grundsätzlich keine Bedürftigkeit geprüft werden. Der Mittelbedarf sollte aber in Bezug zu den Inhalten des Netzwerks der Wärme stehen und den damit verbundenen Angeboten im Rahmen der Abmilderung von Folgen der Energiearmut/-krise sowie gegen Vereinsamung und für sozialen Zusammenhalt.
- Alle geförderten Einrichtungen sollen die Charta der Wärme unterzeichnen. Eine entsprechende Regelung wird in die Zuwendungsbescheide aufgenommen.
Am 13.12.2022 fand eine geschäftsbereichsübergreifende Abstimmung zur Umsetzung des Netzwerks der Wärme für die bezirklichen Antragstellenden statt:
- Das Berliner Netzwerk der Wärme wurde initiiert, um Orte der Begegnung und des nachbarschaftlichen Austauschs zu schaffen, um bestehende Angebote zu bündeln, zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
- Für die Umsetzung des Netzwerks der Wärme stehen den Berliner Bezirken jeweils eine Million Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen möglichst bis zum 31.03.2023 verausgabt werden.
- Damit können vielfältige Ideen und Angebote, wie z.B. zusätzliche Öffnungszeiten, Ausgabe von warmen Getränken und Speisen, Kultur- und Spielangebote, die Möglichkeit zum Wäsche waschen oder zum Aufladen von Mobiltelefonen, Hilfe zur Selbsthilfe u.v.m. gefördert werden.
- Dem Bezirksamt ist es wichtig, dass die Angebote mit Beratungsleistungen (Sozial-, Rechts-, Energiespar- und/oder psychosozialer Beratung) verknüpft werden.
- Projektanträge und Finanzierungspläne sind bis zum 19.12.2022 in den jeweiligen Bewilligungsstellen einzureichen.
Die Projektbewilligung und Finanzierung steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung des Bezirksamts. Ein Beschlussvorschlag wird dem Bezirksamt wahrscheinlich erst in der Sitzung am 10.01.2022 unterbreitet.
Auszahlung der noch ausstehenden Tarifmittel für 2022
In der Sitzung des KJHA hatte ich mündlich informiert, dass die Projekte für die bezirklichen Zuwendungen Bescheide für die in den Tarifmittelrechnerdaten für das Haushaltsjahr 2022 ermittelten Beträge erhalten haben. Die Bescheide gingen zu Beginn der 48. KW an alle Träger.
Die Tarifmittelrechnerdaten für landesfinanzierte Zuwendungen bzw. für Zuwendungen in auftragsweiser Bewirtschaftung erhielt das Jugendamt jedoch z.T. erst Ende der 49. KW bzw. sogar teilweise erst in den letzten Tagen. Das Jugendamt hat trotz hoher Arbeitsbelastung die Bescheide schnellstmöglich ausgefertigt und auf direktem Wege den Trägern zugestellt. Hiermit ist es auch für die landesgeförderten Projekte möglich, die Tarifmittel für 2022 bis zum Kassenschluss am 16.12.2022 gerade noch rechtzeitig abzufordern.
*Auftakt-Veranstaltung der Integrierten bezirklichen Strategien:
„Prävention von Kinder- und Familienarmut im Land Berlin gemeinsam gestalten“*
Am Dienstag, den 06.12.2022 lud die Landeskommission zur Auftaktveranstaltung der Berliner Strategie gegen Kinder- und Familienarmut ein. Landesseitig wurde die Erwartungshaltung formuliert, dass alle 12 Bezirke von Berlin in einer integrierten bezirklichen Strategie eingebunden werden.
Mit der Berliner Strategie gegen Kinder- und Familienarmut werden Land und Bezirke basierend auf konkreten Bedarfe vor Ort passgenaue Angebotsstrukturen entwickeln- und bestehende weiterentwickeln.
Das Ziel der Veranstaltung war es, die wichtigen Akteur:innen in diesem Prozess zusammenzubringen, mit ihnen den Auftakt der Integrierten bezirklichen Strategien zu gestalten und einen Rahmen für Austausch und Diskussion zu schaffen. Im ersten Teil der Veranstaltung fanden Visions-Workshops mit den Koordinierenden und Kernteams statt. Ziel war es hier eine gemeinsame wünschenswerte Vision von der Zukunft zu zeichnen. Zwei Mitarbeiter des Jugendamtes Pankow nahmen an den Workshops teil.
Die Workshopteilnehmer:innen waren sich grundsätzlich darin einig, dass alle Kinder, Jugendliche und deren Familien in den Bezirken gleiche Chancen haben sollen: Dafür muss eine ressourcenstärkende Infrastruktur nachhaltig etabliert werden, Diskriminierung aufgrund der sozialen Lage (u.a.) abgebaut und eine armutssensible Kultur geschaffen werden. Das Ressortübergreifende Arbeiten muss in allen Ämtern gelebte Praxis sein und strukturell untersetzt werden. Diversität in Ämtern und staatlichen Einrichtungen muss weiter gefördert werden.
Im zweiten Teil hielt Dr. Antje Richter-Kornweitz, Projektleitung der „Landeskoordinierungsstelle Präventionsketten Niedersachsen“ einen Impulsvortrag zum Thema „Erfolgsfaktoren für die integrierte Kinderarmutsprävention vor Ort“. Sie betont die Notwendigkeit: (1) einen politischen Beschluss einzuholen, (2) eine Koordinierungsstelle hauptamtlich zu besetzen, (3) die Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitsbereich auszubauen, (4) die Ressort- und –sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu steuern, (5) eine Wirkungsorientierte Arbeitsweise einzuführen, (6) die Fachkräfte bedarfsgerecht fortzubilden und zu vernetzen, (7) Koordinationskräfte kontinuierlich und bedarfsgerecht zu qualifizieren.- All das muss kindorientiert gedacht und vorangetrieben werden.
Es ist von der Landesebene geplant, den gemeinsamen Prozess zur Entwicklung „integrierter bezirklicher Strategien“ durch das Team „MitWirkung“ zu begleiten. Hierbei geht es auch um die Einrichtung einer Stelle für die Koordination des abteilungsübergreifenden Prozesses bzw. als mögliche Zwischenlösung die Benennung eines Kernteams. Der Begleitprozess soll im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit den erarbeiteten bezirklichen Zielen und dem Auftrag für das Team „MitWirkung – Perspektiven für Familien“ mit dem Bezirk abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang ist Ende März 2023 ein Zweitgespräch mit SenBJF und der Landeskommission geplant.
Zur Umsetzung der integrierten bezirklichen Strategien bedarf es aus Sicht der Landeskommission- der Entwicklung eines Leitbildes und Leitkonzeptes auf Bezirksebene,
- die Einrichtung einer Koordination als hauptamtliche Stelle mit einem Stellenprofil, die es erlaubt, den bezirklichen Prozess zu steuern und voranzutreiben,
- ein bereichs- und abteilungsübergreifender Strukturaufbau unter Einbeziehung bestehender und auszubauender Netzwerke,
- die Prüfung der Wirksamkeit bestehender Angebote und Maßnahmen (Präventionskettenansatz und Wirkungsorientierung).
gez. Cornelius Bechtler