Das Land Berlin ergänzt die Förderung nach § 16i SGB II durch Gewährung von Zuschüssen für Projekte, die Aufgaben von gesamtstädtischem Interesse erfüllen bzw. die bezirklichen Strukturen stärken. Mehr Informationen finden hierzu finden Sie auf der Homepage der zgs consult GmbH.
Projektkonzeptionen, die einem Berliner Bezirk zugeordnet werden können, benötigen eine befürwortende Stellungnahme des Bezirksamtes. Das Bezirksamt Pankow hat Handlungsfelder erarbeitet, die gemeinwohlorientierten Trägern als Orientierung für die Konzipierung von Projekten, die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen, dienen.
Für die Einholung der bezirklichen Stellungnahme senden die Träger der Projekte den Vordruck “Beschäftigung nach § 16i SGB II mit Kofinanzierung durch das Land Berlin (BiB)” an das im Kontaktblock angegebene E-Mail-Postfach. Nach Einbindung der bezirklichen Fachämter erhalten die Projektträger eine Rückmeldung. Zugleich werden die zgs Consult GmbH und das Jobcenter Berlin Pankow über das bezirkliche Votum informiert. Beim Jobcenter einzureichende Vermittlungsaufträge werden dort erst bearbeitet, wenn die positive bezirkliche Stellungnahme vorliegt. Gleichfalls wird die ergänzende Landesförderung erst bewilligt, wenn die bezirkliche Stellungnahme vorliegt.