1. TOP 3.1 Wahlamt
Vorbereitung der Europawahl
Für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09.06.2024 sind die Vorberei-tungen im vollem Gang. Die Anzahl der Urnenwahllokale ist aufgrund des neuen Zuschnitts des Wahlgebietes um 30 gestiegen. Es werden somit jetzt 117 Briefwahllokale und 245 Urnenwahllokale benötigt. Es wurden bereits für die zusätzlichen 29 Urnenwahllokale feste Abstimmungen getroffen. Für das restliche Wahllo-kal wird in den kommenden Tagen der Vertrag abgeschlossen.
Es werden ca. 3.200 Wahlhelfer für die Europawahl benötigt, davon haben bereits 1.800 ihre Bereitschaft erklärt.
Am 29.03.2024 tagt der Bundeswahlausschuss. Bundesweit liegen bis zu 59 Wahlvorschläge vor. In Berlin sind es maximal 35 Wahlvorschläge, 7 werden derzeit noch geprüft. Der Stimmzettel wird daher möglicherweise eine Länge von einem Meter erreichen.
Für die befristet eingestellten Mitarbeiter des Wahlamtes erfolgt eine Verlänge-rung der Arbeitsverträge bis 30.06.2024.
Bis zum 18.03.2024 wurden 2.577 Unterstützungsunterschriften für die Einreichung von Wahlvorschlägen durch das Wahlamt geprüft.
Der Landeswahlleiter, Hr. Stephan Bröchler, sucht derzeit Bürgerinnen und Bürger für einen Spot für das ehrenamtliche Engagement als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer. Wenn Sie sich engagieren möchten, melden Sie sich gerne unter post@landeswahlamt.berlin.de.
In der Pressemitteilung heißt es: „Mit dem heutigen Tag ist das Landeswahlamt Berlin (LWA) durch die Organisationsverfügung der Senatorin für Inneres und Sport, Frau Iris Spranger, aus der Taufe gehoben. Die Gründung ist wesentlicher Teil der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Wahlen in Berlin“, deren Umsetzung der Senat beschlossen hatte.
Die bisherige Geschäftsstelle des Landeswahlleiters wird in das neue Landeswahlamt überführt. Leiter des Landeswahlamtes ist Herr Guido Kleinert, der bisher bereits die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters führte.
Das LWA wird zukünftig dem Landeswahlleiter insbesondere bei den gesamtstädtischen Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, der Koordination und Steuerung auf Augenhöhe im Zusammenwirken mit den Bezirken, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und der Förderung der Beteiligung an Wahlen unterstützen.“
https://www.berlin.de/wahlen/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1422742.php
Stand zur Einrichtung eines dauerhaften Wahlamtes
Entsprechend eines Senatsbeschlusses sollen ständige Wahlämter eingerichtet werden, mit je drei Stellen für jeden Bezirk.
Es handelt sich um die Leitung des Wahlamtes als Fachbereichsleitung (bewertet nach A12/E11), die ständige Vertretung und Geschäftsstelle Wahlen (bewertet nach A11/E10) und eine Stelle Sachbearbeitung (bewertet nach A8/E9a).
Für die Tarifstellen gibt es derzeit eine Zusage der Finanzierung über Basiskorrek-tur für die HH-Jahre 2024/2025.
Offen ist die Möglichkeit der Besetzung mit Beamt:innen, da zumindest das Amt für Bürgerdienste keine freien Planstellen im Haushalt (eingerichtet) hat.
Zu den Stellenbewertungen (BAK) werden Anforderungsprofile erstellt.
2. TOP 3.2 Bürgeramt
Stand zum Standort für ein neues Bürgeramt
Zu den Themen „Standort für ein neues Bürgeramt“ und „Self-Service Terminal“ gibt es keinen neuen Sachstand.
Zu dem Projekt 14-Tage-Ziel stehen zunächst neue Bürgeramtsstandorte für Spandau und Marzahn-Hellersdorf im Fokus.
Für Pankow läuft die Suche nach einer geeigneten Immobilie noch.
Zur Frage der Fotoautomaten aus der letzten Sitzung: Die Fotoautomaten, die in den Bürgerämtern aufgestellt sind, existieren unabhängig von den geplanten Servicepoints.
Allgemeines
Die Bearbeitungszeiten der Arbeitsgruppe Backoffice bewegen sich weiterhin auf niedrigem Niveau. Sie liegen je nach Fallkonstellation zwischen einem Tag und bis zu 14 Tagen. Lediglich die Klärung von Meldeverhältnissen bedarf einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen. In der Arbeitsgruppe Parken liegen die Bearbeitungszeiten je nach Antragsart bei bis zu vier Wochen (Stand 05.03.2024).
Im Auswahlverfahren für die Stellen der stellvertretenden Gruppenleitung eines Bürgeramtsstandortes (A10/E9B) wurden die Auswahlgespräche durchgeführt. Für zwei der drei Stellen konnten geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden. Beide kommen aus dem Fachbereich Bürgeramt.
Für das Auswahlverfahren Sachbearbeitung mit Allzuständigkeit im Bürgeramt (A8/E8) werden Termine und Orte für die Auswahlgespräche gesucht.
Das Wahlamt Pankow hat eine weitere MA beantragt. Diese wird zum 02.04.2024 im Wahlamt eingestellt. Das Bürgeramt Pankow befindet sich somit im Notbetrieb, es sind nur noch Notfälle und die Dokumentenausgabe vor Ort gewährleistet.
3. TOP 3.3 Wohnungsamt
Wohnberechtigungsschein – Antragsverfahren in Pankow
Für den Fachbereich Wohnen wird berichtet, dass das vorrangige Problem nach wie vor die Raumsituation ist. Die im Rahmen der Wohngeld-Plus-Reform zur Verfügung gestellten Stellen können daher nach wie vor nicht vollständig besetzt werden. Dies führt unmittelbar dazu, dass sich die Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge bei durchschnittlich 10-11 Wochen eingependelt haben und derzeit nicht nachhaltig verkürzt werden können. Die hohe Arbeitsbelastung schlägt sich zunehmend auch in einem gestiegenen und verfestigten Krankenstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nieder.
Aufgrund der Raumsituation kann mit dem derzeit laufenden Stellenbesetzungsverfahren nur eine Stelle nachbesetzt werden, es verbleiben allein in dieser Arbeitsgruppe dann 8 unbefristete und 3 befristete Stellen, die nicht besetzt werden können.
Die Bearbeitungszeiten im Bereich WBS liegen weiterhin bei durchschnittlich 4-5 Wochen.
4. Fachbereich Standesamt
Derzeit haben wir aufgrund von Stellenbesetzungsverfahren die Chance und Aufgabe, 5 freie Stellen für Standesbeamt:innen zu besetzen bzw. die Kolleg:innen über die nächsten Monate bis über den Jahreswechsel hinaus auszubilden.
Einer erstmaligen Bestellung soll gemäß § 4 Abs. 2 zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV) eine mindestens sechsmonatige Ausbildung im Standesamt vorausgehen. Diese Ausbildung bindet bei den im Amt bestellten Standesbeamt:innen und auch Mitarbeiter:innen zusätzliche Arbeitszeit und Kräfte, damit perspektivisch mittelfristig die neuen Kolleg:innen unterstützen und verstärken können.
Das Stellenbesetzungsverfahren für 2 Stellen im Standesamt – Standesbeamtinnen in Allzuständigkeit- ist noch anhängig. Die Auswahlgespräche fanden am 29.02.2024 statt, zwei geeignete Bewerberinnen wurden ausgewählt. Für die Besetzung der beiden Stellen sind derzeit die Gremien beteiligt.
Aus dem Stellenbesetzungsverfahren im November 2023 hat ein Bewerber seinen Dienst am 01.03.2024 angetreten und durchläuft nun die Ausbildung mit dem Ziel, bis zum Herbst 2024 zum Standesbeamten bestellt zu werden. Eine weitere Bewerberin wird ihren Dienst am 02.04.2024 mit einer halben Stelle beginnen. Auch sie muss noch ausgebildet werden.
Eine Standesbeamtin hat zum 01.03.2024 ihre Tätigkeit im Bezirksamt Pankow beendet.
Die für das IV. Quartal 2023 bzw. I. Quartal 2024 angekündigten Gesetzesände-rungen bezüglich des Gesetzes über die Selbstbestimmung und des Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts erfordern zusätzliche Kapazitäten im Standesamt, die mit dem derzeitigen Personalbestand nicht abgedeckt werden können. Zusätzliche Stellenanmeldungen hierfür wurden bisher weder zentral auf Senatsebene noch durch das Bezirksamt genehmigt.
Es ist davon auszugehen, dass bei Nichtbeachtung des Gesamtproblems weitere Standesbeamt:innen den Bezirk verlassen könnten und somit auch Schaden für das Land Berlin entstehen könnte.
5. 15. Lenkungskreis Bürgerdienste am 14.03.2024
Aus dem Lenkungskreis Bürgerdienste gibt es insbesondere folgende Berichtspunkte:
In den vergangenen Sitzungen berichtete ich darüber, dass SenInnDS es versäumt hatte, aufgrund der Gesetzesänderungen im Änderung des Namensrechts und des Selbstbestimmungsgesetzes zusätzliche Stellen in den Standesämtern zu schaffen. Angedacht ist, dass durch das Vorziehen der Zielvereinbarung und die Nutzung der finanziellen Mittel, die hierfür bereitstehen, 2 Stellen pro Bezirk bereitzustellen. StSin Klement möchte mit diesem Vorschlag zumindest kurzfristig eine Ver-besserung der Arbeitssituation erreichen Außerdem sollen die Einstellungsvoraussetzungen geprüft und ggf. angepasst werden. Eine weitere Schaffung von Stellen in den Standesämtern könne nur über einen Nachtragshaushalt gelingen. Ob es zu einem Nachtragshaushalt kommt, ist allerdings ungewiss.
BzStR Kempert (Bezirk Spandau) und BzStRin Witt (Marzahn-Hellersdorf) berichteten über die Einrichtung neuer Standorte für Bürgerämter in ihren Bezirken. In Spandau kommt der neue Standort in einem Shopping-Center (im Staaken Center) und in Marzahn-Hellersdorf in einer ehemaligen leerstehenden Kantine in ei-nem bereits bestehenden Verwaltungsstandort unter. Beide Bezirke sind dabei, die 12 zur Verfügung gestellten Stellen zu besetzen.
Digitalisierung Bürgerdienste: Seit dem IV. Quartal haben die Programmgremien, die die Digitalisierung Bürgerdienste begleiten, ihre Arbeit aufgenommen. Die 2. Sitzung des Programmausschusses fand am 14.02.2024 statt.
Im Programm DigiBüD wurde die Erarbeitung des Bausteins Planung & Priorisierung beendet, die Bewertung der Dienstleistungen in den Fachbereichen Bürger- und Standesamt abgeschlossen. Es wurde berichtet, dass mit den aktuell in der Umsetzung befindenden Projekte eWA Berlin, ProDig-MeldB und DigiStA bereits ein wesentlicher Teil der TOP 25-Leistungen digitalisiert werden.
Zum Projekt Digitale Meldebescheinigung (ProDigMeldB) kann berichtet werden, dass der Online-Dienst seit dem 08.11.2023 stabil läuft. Die Online-Quote liegt derzeit bei 13,6%.
Projekt elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA Berlin): Die Vorbereitungen für den GoLive der Onlinedienstleistungen laufen. Die Teststrecke wurde durch Hamburg erst Ende Februar 2024 bereitgestellt. Mit der Testung des Onlinedienstes wurde begonnen. Nach aktuellem Planungsstand wird von einem GoLive in Q2/2024 ausgegangen.
Projekt Digitalisierung Standesämter (DigiStAeine): Es erfolgt eine Nachnutzung der EfA-Dienstleistungen „Anmeldung Eheschließung“ sowie die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Bereitstellung von Onlinedienstleistungen für die Anzei-ge Geburt und Sterbefall. Eine Nachnutzung der EfA-Dienstleistungen Anzeige Geburt und Sterbefall kann mangels Wirtschaftlichkeit jedoch nicht erfolgen.
Cornelius Bechtler