Der Beirat für Menschen mit Behinderungen Pankow besteht seit dem Jahr 2001. Mitglieder sind Vereine, Selbsthilfegruppen, die im Bezirk Angebote für Menschen mit Behinderungen erbringen sowie Fachvertreter: innen aus Politik und Verwaltung des Bezirksamtes. Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, tagt in der Regel sechsmal im Jahr zu einschlägigen Themen und ist Ansprechpartner der Verwaltung und Politik im Bezirk für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Rechtsgrundlage seiner Arbeit ist § 30 des Landesgleichberechtigungsgesetzes vom 27.September 2021.
„In jedem Bezirk wird ein Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderungen gebildet. Als Vertreter der Zivilgesellschaft berät und unterstützt der Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderungen die Bezirksbeauftragte oder den Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Rechte von Menschen Behinderungen auf Bezirksebene berühren. Der Bezirksbeirat kann dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung Empfehlungen in allen Fragen geben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bezirksebene Berühren.“ (§ 30 Landesgleichberechtigungsgesetz- LGBG)
Gern können Sie sich mit Ihren Anliegen per E-Mail direkt an den Vorstand des Beirats wenden: vorstand-pbfmmb@ba-pankow.berlin.de .