Die Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes Pankow müssen bereits jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile, die einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit aufweisen, dürfen daher nicht angenommen werden.
Das Bezirksamt Pankow hat eine Beauftragte für die Korruptionsprävention und –bekämpfung (Antikorruptionsbeauftragte) benannt, die direkt dem Bezirksbürgermeister unterstellt und als unabhängige Beratungs- und Anlaufstelle bei Verdachtsfällen sowie als Kontrollinstanz tätig ist.
Sie ist zentrale Ansprechpartnerin und Vertrauensperson für Beschäftigte – auch ohne Einhaltung des Dienstweges – sowie für Bürgerinnen und Bürger bei Korruptionsverdacht und nimmt diesbezügliche Anzeigen und Hinweise entgegen und behandelt diese vertraulich. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird die Antikorruptionsbeauftragte von einer Arbeitsgruppe Antikorruption unterstützt, die zugleich die Funktion einer Prüfgruppe zur Korruptionsbekämpfung ausübt. Die Gruppe arbeitet ebenfalls selbständig und unabhängig. Sie führt in den Bereichen Routineprüfungen ebenso wie anlassbezogene Prüfungen durch. Zur Beurteilung der Korruptionsanfälligkeit wurde für das Bezirksamt ein Gefährdungsatlas erstellt, in dem die Produkte und Leistungen der Ämter und Serviceeinheiten hinsichtlich ihrer Gefährdungsschwerpunkte betrachtet werden.
Auf diese Weise wurden mit Blick auf Prävention und Kontrolle vorrangig zu bearbeitende Verwaltungsleistungen identifiziert. Ferner hat das Bezirksamt Pankow bereits im Jahr 2003 einen Verhaltenskodex gegen Korruption beschlossen, welcher Handlungsmaximen zur Korruptionsbekämpfung und –prävention enthält, die für alle Dienstkräfte bindend sind.
Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Belehrungen der Beschäftigten. Für den Umgang mit Sponsoring gibt es eine Dienstanweisung, welche die Voraussetzung für die Zulässigkeit und das Verfahren regelt.