Beauftragte für Korruptionsprävention und -bekämpfung

Hand lehnt angebotenen Geldbetrag ab

Die Antikorruptionsbeauftrage des Bezirksamtes Pankow steht für die Beschäftigten und die Bürger:innen des Bezirks als Ansprechpartner:in für Korruptionsprävention und -bekämpfung zur Verfügung.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Korruption im Allgemeinen und zur Korruptionsprävention im Bezirksamt Pankow. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Korruption und Verdachtsfälle das Bezirksamt Pankow betreffend, zu melden.

  • Was ist Korruption?

    Für den Begriff „Korruption“ gibt es keine gesetzliche Definition. Die Auslegung von Korruption ist vielschichtig. Kennzeichnend ist vor allem der Missbrauch einer amtlichen Funktion und das Erlangen bzw. das Anstreben von Vorteilen – für sich oder einen Dritten – meist unter gleichzeitiger Verschleierung der Handlungsweisen.

  • Welche Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung hat das Bezirksamt Pankow getroffen?

    Die Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes Pankow müssen bereits jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile, die einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit aufweisen, dürfen daher nicht angenommen werden.

    Das Bezirksamt Pankow hat eine Beauftragte für die Korruptionsprävention und –bekämpfung (Antikorruptionsbeauftragte) benannt, die direkt dem Bezirksbürgermeister unterstellt und als unabhängige Beratungs- und Anlaufstelle bei Verdachtsfällen sowie als Kontrollinstanz tätig ist.

    Sie ist zentrale Ansprechpartnerin und Vertrauensperson für Beschäftigte – auch ohne Einhaltung des Dienstweges – sowie für Bürgerinnen und Bürger bei Korruptionsverdacht und nimmt diesbezügliche Anzeigen und Hinweise entgegen und behandelt diese vertraulich. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird die Antikorruptionsbeauftragte von einer Arbeitsgruppe Antikorruption unterstützt, die zugleich die Funktion einer Prüfgruppe zur Korruptionsbekämpfung ausübt. Die Gruppe arbeitet ebenfalls selbständig und unabhängig. Sie führt in den Bereichen Routineprüfungen ebenso wie anlassbezogene Prüfungen durch. Zur Beurteilung der Korruptionsanfälligkeit wurde für das Bezirksamt ein Gefährdungsatlas erstellt, in dem die Produkte und Leistungen der Ämter und Serviceeinheiten hinsichtlich ihrer Gefährdungsschwerpunkte betrachtet werden.

    Auf diese Weise wurden mit Blick auf Prävention und Kontrolle vorrangig zu bearbeitende Verwaltungsleistungen identifiziert. Ferner hat das Bezirksamt Pankow bereits im Jahr 2003 einen Verhaltenskodex gegen Korruption beschlossen, welcher Handlungsmaximen zur Korruptionsbekämpfung und –prävention enthält, die für alle Dienstkräfte bindend sind.

    Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Belehrungen der Beschäftigten. Für den Umgang mit Sponsoring gibt es eine Dienstanweisung, welche die Voraussetzung für die Zulässigkeit und das Verfahren regelt.

  • An wen kann ich mich bei Verdacht auf korruptes Handeln, Vorteilsnahme oder Vorteilsgabe der Beschäftigten wenden?

    Sie können sich neben der Mitteilung an die Antikorruptionsbeauftragte auch an alle zur Strafverfolgung zuständigen Behörden wenden, wenn Sie den Verdacht einer strafbaren Korruptionshandlung im Bezirksamt Pankow melden möchten.

    Darüber hinaus können Sie sich an folgende Stellen wenden (teilweise auch anonym möglich):

    Anonymes Hinweisgebersystem des LKA Berlin
    Das Landeskriminalamt Berlin führt ein webgestütztes anonymes Hinweisgebersystem für Korruptionsdelikte. Das anonyme Hinweisgebersystem des LKAs Berlin ist im Internet abrufbar. Zur Wahrung der Anonymität wird empfohlen, für die Abgabe von Hinweisen private Rechner zu benutzen und die Internetadresse zu kopieren und diese in ein neues Browserfenster einzufügen.

    Vertrauensanwalt
    Bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist darüber hinaus ein Vertrauensanwalt angesiedelt. Das Bezirksamt Pankow von Berlin arbeitet mit ihm zusammen. Dieser Vertrauensanwalt steht grundsätzlich jedem Hinweisgeber als unabhängiger Ansprechpartner außerhalb der Verwaltung zur Verfügung. Er nimmt Mitteilungen entgegen, bei denen es um Korruptionsstraftaten oder Taten zulasten der finanziellen Interessen des Landes Berlin geht und leitet den Vorgang nach Prüfung der Relevanz den zuständigen Behörden zur weiteren Verfolgung zu. Dabei wahrt er, soweit dies rechtlich möglich ist, die Anonymität der Hinweisgeber.

    Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft
    In Berlin ist zudem eine Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingerichtet. Diese Zentralstelle ist zuständig für die Beratung und Auskunft im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruptionstaten in der öffentlichen Verwaltung und in privaten Unternehmen und nimmt auch Hinweise zu Sachverhalten mit Verdacht der Korruption entgegen.

Ansprechpartner und Anlaufstellen im Überblick

Vorschriften und Merkblätter zur Korruptionsbekämpfung

Die folgenden Materialen bieten Ihnen einen Einblick in die Vorgaben der Berliner Verwaltung zur Korruptionsprävention und -bekämpfung.

  • Infoflyer Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (437.1 kB)

  • Rundschreiben IV Nr. 72/2020

    Rundschreiben: Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke – AV BuG) vom 12. August 2020;
    Inkrafttreten am 15. September 2020
    - nicht barrierefrei -

    PDF-Dokument (219.8 kB)

  • Ausführungsvorschrift Belohnung und Geschenke

    Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke – AV BuG) vom 12. August 2020;
    Inkrafttreten am 15. September 2020
    -nicht barrierefrei-

    PDF-Dokument (2.8 MB)

  • Merkblatt über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Berlin

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (222.1 kB)