Klimaschutz im Land Berlin

Der Klimawandel ist ein globales Problem, für das im Land Berlin aber auch in den einzelnen Bezirken lokale Lösungen gefunden werden müssen. Das Land Berlin hat beschlossen, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Die Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050 und die Machbarkeitsstudie „Berlin Paris-konform machen“ zeigen, dass dies möglich ist.

Energiewende

Das Berliner Energiewendegesetz

Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) ist 2016 in Kraft getreten und bildet den gesetzlichen Handlungsrahmen für die Berliner Klimaschutzpolitik. Im Jahr 2021 wurde das Gesetz aktualisiert und in Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz umbenannt. Mit diesem Gesetz werden die Klimaschutzziele und die Instrumente rechtlich verankert. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Bereich Klimaschutz wird hervorgehoben, zum Beispiel durch die Verpflichtung zur Erstellung von Sanierungsfahrplänen für die öffentlichen Gebäude und eines Masterplans CO2-neutrale Verwaltung.
Das EWG Bln legt auch die Berliner Klimaziele bis 2045 bezogen auf das Jahr 1990 fest: Bis 2020 sollen mindestens 40% eingespart werden (dies wurde auch erreicht), bis 2030 sollen mindestens 70%, bis 2040 mindestens 90% und bis 2045 mindestens 95% der Kohlendioxidemissionen im Vergleich zur Gesamtsumme 1990 eingespart werden.

Großer Tiergarten (Straße des 17. Juni)

Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm

Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) ist das zentrale Instrument der Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik und enthält konkrete Strategien und Maßnahmen. Das BEK 2030 wurde im Januar 2018 verabschiedet und enthält ca. 100 Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in den Handlungsfeldern Energie, Wirtschaft, Verkehr, Gebäude und Stadtplanung, private Haushalte und Konsum sowie Anpassung an den Klimawandel. Federführend für die Umsetzung des BEK 2030 sind die Senatsverwaltungen. Ein Teil der Maßnahmen erfordert die Mitwirkung bzw. einige Maßnahmen auch die Federführung der Bezirke.

Energiekonzepte

Wärmeplanung im Land Berlin

Ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Wärmewende ist die gesamtstädtische Wärmeplanung, die aktuell von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) erarbeitet wird.
Zur Wärmeplanung finden Sie zahlreiuche Weitere Informationen auf der Seite von SenMVKU.

Fußgänger und Fahrradfahrer warten an Ampel

Weitere Rechtsgrundlagen und Vorgaben in Berlin

Für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind die Bundesgesetze, die Landesgesetze, die Berliner Bauordnung sowie die Aus- und Durchführungsvorschriften der Senatsverwaltungen die stärksten Regelungsmöglichkeiten. Neben dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz sind folgende Landesgesetze und Vorschriften für den Klimaschutz im Land Berlin relevant
  • Mobilitätsgesetz Berlin von 2018: Das Berliner Mobilitätsgesetz enthält die Berliner Leitlinien zu nachhaltigem und gesundem Stadtverkehr, der alle Mobilitätsteilnehmenden einbezieht. Es bildet die Grundlage für den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr.
  • Verwaltungsvorschrift für Beschaffung und Umwelt (VwVBU): Die VwVBU macht Vorgaben und unterstützt bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum umweltverträglichen Beschaffungswesen

Planungsgrundlagen Stadtentwicklung

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gibt es Planungsgrundlagen in der Stadtentwicklung mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Die Stadtentwicklungspläne (StEP) Klima (von 2011) und Klima konkret (von 2016) beinhalten Planungshinweise für eine nachhaltige und klimaangepasste Stadtentwicklung. Beispielsweise werden Empfehlungen zur Gebäudeausrichtung oder zur Dachneigung gegeben, die eine Nutzung von Solaranlagen und/oder ein Gründach ermöglichen. Die Planungshinweise müssen bei der Abwägungsentscheidung im Planungsverfahren berücksichtigt werden. In diesem Jahr (2021) soll eine Fortschreibung des StEP Klima veröffentlicht werden.
Der StEP Verkehr beschreibt die Leitlinien für eine Verkehrsplanung bis 2025. Derzeit findet die Fortschreibung des StEP Verkehr statt.

Straße führt zu einer ökologischen Stadt

Weitere Informationen

Im Zuge der Ausrufung der Klimanotlage durch den Senat im Dezember 2019 wurde ein Klimavorbehalt bei Senatsbeschlüssen eingeführt und das Berliner Energiewendegesetz sowie das BEK 2030 werden aktuell überarbeitet.
Weiterführende Informationen zum Klimaschutz in Berlin finden Sie im Umweltportal Berlin oder auf der Website der Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz.