Neubau der Kastanienallee in Rosenthal

Blick in die Kastanienallee

von Friedrich-Engels- Straße bis Dietzgenstraße

Nachdem der erste Bauabschnitt der Kastanienallee von Hauptstraße bis Friedrich-Engels-Straße in Berlin- Pankow, OT Rosenthal bereits komplett erneuert wurde, beabsichtigt das Straßen– und Grünflächenamt auch den östlichen Teil der Kastanienallee von Friedrich-Engels-Straße bis Dietzgenstraße umzubauen.

Das Bauvorhaben wird aus Investitionsmitteln des Bezirkes Pankow finanziert. Die Gesamtbaukosten betragen gemäß geprüfter Bauplanungsunterlage 4.400.000 €.

Gemäß dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin (StEP MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz- und Umwelt (Sen MVKU), ist der gesamte Straßenzug der Kastanienallee Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und dort als örtliche Straßenverbindung mit der Funktionsstufe III klassifiziert.
Die Zähldaten belegen diese Verkehrsfunktion der Kastanienallee als wichtige Querverbindung von der Bundesstraße 96 a in westlicher Richtung zu den Ortsteilen Wilhelmsruh und Rosenthal. Gleichzeitig erfüllt die Kastanienallee die Funktion einer Sammelstraße für die angrenzenden Straßen.

Der 2. Bauabschnitt (BA) der Kastanienallee in Berlin-Rosenthal entspricht nicht annähernd den gegenwärtigen und zukünftigen Beanspruchungen. So fehlen u. a. verkehrssichere Angebote für den Radverkehr.
Weiterhin ist der Straßenbaumbestand (Kastanien) aufgrund der Anpassung an die Erfordernisse des Straßenstandortes stark geschädigt. Die Kastanien wurden lt. Baumkataster in der Nachkriegszeit gepflanzt. Infolge der unterschiedlichen Schnittmaßnahmen weisen die Bäume Einfaulungen im Stamm- und Kronenbereich auf. Die Bepflanzung ist lückenhaft. Aus Gründen der Verkehrssicherheit mussten bereits zahlreiche Bäume entfernt werden.
Im Zusammenhang der Planung wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) einschl. Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Faunauntersuchungen erstellt. Die bisher vorliegenden Ergebnisse können Sie den Gutachten entnehmen.

Eine ordnungsgemäße Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist wegen des Fehlens der Anschlüsse an die Regenwasserkanalisation nicht gewährleistet. Abschnittsweise müssen erstmalig Regenwasserkanäle durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gelegt werden. Der Trinkwasserleitungsbestand und die Schmutzwasserkanalisation sind zu erneuern. Andere Leitungsverwaltungen wie Vattenfall und Telekommunikationsgesellschaften werden ihren Bestand höhenmäßig anpassen bzw. erneuern.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz- und Umwelt (Sen MVKU), Abt. Tiefbau wird hat im Zeitraum von September 2021 bis September 2023 die Kastanienalleebrücke über den Zingergraben durch einen Durchlass ersetzt.

Bei der Planung der Kastanienallee zwischen Friedrich-Engels-Straße und Dietzgenstraße ergaben sich aufgrund der vorhandenen Straßenraumbreiten zwei Teilabschnitte (TA):
1. TA Kastanienallee von der Friedrich-Engels-Straße bis zur Eschenallee
2. TA Kastanienallee von der Eschenallee bis zur Dietzgenstraße

Zunächst ist die Ausführung des 1. TA vorgesehen, weil beim Ausbau dieses Abschnittes keine Betroffenheiten hinsichtlich der Maßnahmen der Lärmvorsorge ausgelöst werden.
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben, in Abstimmung mit dem SGA und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz- und Umwelt (Sen MVKU), ein Entwässerungskonzept für die Kastanienallee zur dezentralen Entwässerung erarbeitet. Derzeit erfolgt die Anpassung der Straßenplanung, Leitungskoordinierung und die Aufstellung der Entwurfsplanung durch die BWB.
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll der Neubau des 1. TA voraussichtlich ab Herbst 2025 mit den Baumfällungen beginnen. Nachfolgend werden gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben die Straßen- und Leitungsbauarbeiten durchgeführt.

Weitere Informationen für den Neubau des 1. TA (u. a. Bauphasen, Verkehrsführung während der Bauzeit) werden zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlicht.

Für den 2. TA von Eschenallee bis zur Dietzgenstraße hat sich, gemäß der Berichtsauswertung der Schalltechnischen Untersuchung, baurechtlich ergeben, dass aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelastung unter den Bedingungen des geplanten Straßenquerschnitts Betroffenheiten ausgelöst werden. Dementsprechend muss in diesem 2. TA, mit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach Berliner Straßengesetz, Baurecht geschaffen werden.

Da im zur Verfügung stehenden Straßenraum (14,00-15,00 m) die Schaffung von regelgerechten Radverkehrsanlagen entsprechend der Einstufung als Hauptverkehrsstraße nicht umsetzbar sind, wurde mit der zuständigen Senatsverwaltung nach Abstimmung und Abwägung folgende Vorzugslösung erarbeitet:

Fahrbahn, beidseitige Gehwege mit Radfahrer „frei“
und
„Fahrradstraße“ Eschenallee von Kastanienallee bis Nordendstraße
und
„Fahrradstraße“ Nordendstraße von Friedrich-Engels-Straße bis Schönhauser Straße

Die BWB erarbeiten derzeit für den 2. TA eine Generalentwässerungsplanung für das gesamte Einzugsgebiet. Ein abschließendes Ergebnis hierzu liegt dem Straßen- und Grünflächenamt Pankow bisher nicht vor.

Weitere Informationen für den 2. TA (u. a. Ergebnisse Generalentwässerung und Fahrradstraßenplanung, Antragstellung PFV) werden zum gegebenen Zeitpunkt bekannt gegeben.

  • Ausführungsentwurf Kastanienallee Blatt 1, Stand: 10/2023

    PDF-Dokument (455.9 kB)
    Dokument: BA Pankow

  • Ausführungsentwurf Kastanienallee Blatt 2, Stand: 10/2023

    PDF-Dokument (453.8 kB)

  • Ausführungsentwurf Kastanienallee Blatt 3, Stand: 10/2023

    PDF-Dokument (409.2 kB)

  • Ausführungsentwurf Kastanienallee Blatt 4, Stand: 10/2023

    PDF-Dokument (628.1 kB)

  • Ausführungsentwurf Kastanienallee Blatt 5, Stand: 10/2023

    PDF-Dokument (461.0 kB)

  • Regelquerschnitt 1 Kastanienallee, Stand: 10/2023

    PDF-Dokument (275.8 kB)

  • Regelquerschnitt 2 Kastanienallee, Stand: 10/2023

    PDF-Dokument (228.8 kB)