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Erschließung des Gewerbeareals Heinersdorf
„Der Senat hat am 09.01.2018 auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – die Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung gemäß § 9 Abs.1 Nr. 1 AGBauGB und § 13 NatSchG Bln für das Gebiet Blankenburger Pflasterweg/Heinersdorfer Straße sowie daran anschließende Flächen der Ortsteile Blankenburg, Heinersdorf und Französisch Buchholz im Bezirk Pankow beschlossen.
In Vorbereitung einer Entwicklung dieses Stadtraumes zu einem Wohnungsbau-standort hatte der Senat am 30. August 2016 beschlossen, für ein Gebiet von ca. 420 ha Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 (4) BauGB durchzuführen.
Der überwiegende Teil (ca. 402 ha) des Gebietes der Vorbereitenden Untersuchungen soll nun zu einem Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung erklärt werden, womit die Planungshoheit für dieses Gebiet – also die Verantwortung für die Aufstellung und Änderung sowohl von Bebauungsplänen (den sogenannten B-Plänen) wie auch von Landschaftsplänen – von der bezirklichen auf die Senatsebene wechselt.“
Zitiert aus den Pressemitteilungen 664042 vom 09.01.2018 und 659741 vom 19.12.2017
Das betrifft auch den Bereich, in dem die geplante Gewerbe-Erschließungsstraße liegt.
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