Der Mauerpark ist mit Ausnahme der Erweiterungsfläche eine nach dem Berliner Grünanlagengesetz gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlage (GrünanlG).
Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher:innen nicht gefährdet oder unzu-mutbar gestört werden.
Die Erweiterungsfläche ist derzeit noch nicht als öffentliche Grün- und Erholungsanlage ge-widmet. Dennoch ist sie öffentlich zugänglich. Die Allgemeinen Parkregeln sollen daher auch auf dieser Fläche zur Anwendung kommen.
Um ein friedvolles, respektvolles Miteinander zwischen den Parkbesucher:innen und Anwoh-ner:innen zu ermöglichen, ist auf Folgendes besonders zu achten: