"Pankower Tor" - Städtebauliche Planung für den ehemaligen Rangierbahnhof Pankow

Pankower Tor Titel

Pankower Tor

Einführung

Beim „Pankower Tor“ handelt es sich um die Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow. Er wurde 1997 endgültig stillgelegt.

Das Plangebiet bzw. der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 3-60 „Pankower Tor“ umfasst im Wesentlichen die Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow. In den Geltungsbereich wurden aber noch einige angrenzende Flächen einbezogen (u. a. die Grundstücke Berliner Straße 15 – 17, Teile der Kleingartenanlagen Feuchter Winkel Ost und West sowie die angrenzenden öffentlichen Straßen.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 47,2 ha und gliedert sich in drei Teilbereiche. Sie werden durch die Berliner Straße und die Prenzlauer Promenade unterteilt.

Planungsstand

Die Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow sollen städtebaulich entwickelt und erschlossen werden. Angestrebt wird die Entwicklung der Flächen zu einem urbanen Stadtquartier und Wohnstandort. Es soll die Ansiedlung von Einzelhandel (insbesondere zur Erweiterung des Hauptzentrums Pankow an der Berliner Straße und als Fachmarktstandort für Möbel an der Prenzlauer Promenade), Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Schulen und Kindertagesstätten) sowie von gewerblichen, sozialen und kulturellen Nutzungen ermöglicht werden. Ebenfalls sollen öffentliche Grünflächen (Parkanlagen, Spielplätze, naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen) geschaffen werden. Zur verkehrlichen Erschließung (Erschließungsstraßen, Mobilitätsstationen und Stellplatzanlagen,
Fuß- und Radwege, Trassenfreihaltung für die künftige Radschnellverbindung Panke-Trail) sollen die erforderlichen Flächen planungsrechtlich gesichert werden. Die künftige Straßenbahn-Tangentialverbindung Pankow – Heinersdorf – Weißensee soll als Trassenfreihaltung innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 3-60 ebenso berücksichtigt werden.

Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern sowie die damit verbundenen städtebaulichen Konflikte zu lösen.

Wesentliche Eckpunkte der Planung sind

  • eine öffentliche Grünfläche zwischen der Mühlenstraße und der Berliner Straße,
  • die Umverlegung des Gleichrichterwerks der BVG an der Berliner Straße,
  • ein Fahrradparkhaus an der Berliner Straße,
  • eine bauliche Nutzung der landeseigenen Grundstücke Berliner Straße 15 und 17,
  • ein öffentlicher Stadtplatz an der Berliner Straße Ecke Granitzstraße als Entrée in das neue Stadtquartier,
  • eine urbane Bebauung mit Einzelhandelsflächen zur Erweiterung des Hauptzentrums Pankow und Flächen für Gastronomie, Büros, Dienstleistungen, einer Bibliothek und einer Galerie, einer Tiefgarage und einem Mobilitätshub sowie studentischem und altersbetreutem Wohnen mit ca. 21.000 m² Geschossfläche Wohnen in den oberen Geschossen,
  • ein urbanes Wohnquartier mit ca. 193.000 m² Geschossfläche Wohnen,
  • ca. 30.000 m² öffentliche Parkanlagen und Spielplätze sowie ca. 20.000 m² naturnahe Grünflächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich, darunter ein weitestgehend durchgängiger Biotopverbundstreifen entlang der Trasse der Stettiner Bahn,
  • zwei Kindertagesstätten zur Versorgung des Wohnquartiers als Solitärgebäude mit dazugehörigen Freiflächen auf einer Grundstücksfläche von zusammen ca. 2.000 m²,
  • eine mindestens 3-zügige Grundschule an der Granitzstraße auf einer Grundstücksfläche von ca. 12.000 m²,
  • ein urbaner Büro- und Dienstleistungsstandort an der Prenzlauer Promenade mit einzelnen Gebäuden als Hochpunkte,
  • ein Fachmarktstandort für Möbel und einer Verkaufsfläche von max. 45.000 m² (davon max. 10 % für zentrenrelevante Randsortimente),
  • eine Oberschule (Gymnasium) östlich der Prenzlauer Promenade,
  • eine gewerbliche Nachnutzung des denkmalgeschützten Rundlokschuppens,
  • eine Erschließungsstraße ausgehend von einem Vollknotenpunkt an der Prenzlauer Promenade Höhe Tiniusstraße, die auch der Erschließung des Oberschulstandorts und des Rundlokschuppens dienen soll,
  • eine Quartiersstraße zur Erschließung des Wohnquartiers mit Anbindung an die Tiefgaragen und weitere Mobilitätshubs
  • ein Rad- und Fußweg zur Vorbereitung und Trassenfreihaltung für die Radschnellverbindung Panke-Trail entlang der Trasse der Stettiner Bahn sowie einem Abzweig in die Neumannstraße,
  • eine Unterführung der Trasse der Stettiner Bahn für Fußgänger und Radfahrer auf Höhe der verlängerten Neumannstraße zur Hadlichstraße und
  • eine Trassenfreihaltung für die Straßenbahntangenialverbindung Pankow – Heinersdorf – Weißensee mit mehreren Haltestellen innerhalb des Stadtquartiers.

Bauleitplanung

Für die Entwicklung des Gebiets ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, da sich die ehemaligen Eisenbahnflächen durch die Entwidmung als Bahnfläche im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befinden und die beabsichtigten Vorhaben planungsrechtlich derzeit nicht zulässig sind. Am 10.03.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-60 „Pankower Tor“ gefasst. Die Grundlage für den Entwurf des Bebauungsplans ist das Ergebnis des konkurrierenden Workshopverfahrens und der daraus fortentwickelte Masterplan „Pankower Tor“.

Vom 25.03.2022 bis 29.04.2022 fanden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie parallel die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch statt.

Aktueller Stand

Nach der Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen werden derzeit die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden ausgewertet. Sich aus den Stellungnahmen ergebene Untersuchungsbedarfe unter anderem zu den Themen Verkehr, Umwelt, Architektur/Städtebau werden vertieft bearbeitet.

Weitere Informationen zu den frühzeitigen Beteiligungen können Sie dem aktuellen Newsletter unter www.pankower-tor.de/informationen/meldungen/fruehzeitige-oeffentlichkeitsbeteiligung-zum-pankower-tor-abgeschlossen entnehmen.

Ansprechpartner

Für weitergehende Informationen steht Ihnen seitens des Stadtentwicklungsamtes des Bezirks Pankow, Fachbereich Stadtplanung, Herr Hans Gellert, zur Verfügung:
Tel.: (030) 902954276
E-Mail: hans.gellert@ba-pankow.berlin.de