Der Rahmenplan dient unter Einbeziehung aktueller Entwicklungen der Konkretisierung von Entwicklungspotentialen für Wohnungsneubau, soziale Infrastruktur und Grünbereiche bei einer gleichzeitigen Bewertung von Nutzungskonkurrenzen. Er zeigt zugleich Lösungsvorschläge für aktuelle und sich abzeichnende Problemlagen sowie erforderliche Handlungsbedarfe für die Umsetzung der herausgearbeiteten Planungsziele auf.
Der Rahmenplan wurde am 14.09.2021 im Ausschuss Stadtentwicklung und Grünanlagen vorgestellt und am 05.10.2021 durch das Bezirksamt Pankow von Berlin beschlossen. Die Kenntnisnahme durch die BVV erfolgte am 24.11.2021.
Grundsätzlich werden durch eine Rahmenplanung bestehende Entwicklungspotenziale in einem größeren zusammenhängenden städtischen Bereich ermittelt, untersucht und bewertet. Dabei werden bereits vorliegende Planungen überprüft und vertiefend untersucht. Der Rahmenplan selbst stellt keine Rechtsgrundlage dar, auf deren Grundlage z. B. Bauvorhaben genehmigt oder versagt werden können. Er gehört zu den sogenannten informellen Planungen und ist auf der Grundlage des o. g. Beschlusses im Sinne des
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.