Hinweise zum Datenschutz

An die Mitglieder
des Bezirksschulbeirates (BSB)
des Bezirkselternausschusses (BEA)
des Bezirksschülerausschusses (BSA)
des Bezirksausschusses des pädagogischen Personals

Informationen gemäß Artikel 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – anwendbar ab dem 25. Mai 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende auf Ihre Person bezogene Daten werden bei mir als Geschäftsstelle Ihres Gremiums für die Dauer der Legislaturperiode Ihres Gremiums gespeichert:

  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Gremium
  • Mitgliedschaft oder Abwesenheitsvertretung
  • ggf. Erwähnung Ihres Namens in Sitzungsprotokollen oder darauf bezogenen Anwesenheitslisten

Zusätzlich werden in der Geschäftstelle der Bezirksschulgremien folgende freiwillige Angaben gespeichert:

  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Ich erhalte Ihre Daten über die Gremienmeldung der Leitung der Schule, für die Sie in das Gremium gewählt wurden.

Verwendungszwecke:

Mitteilung an die/den Vorsitzende/n des Gremiums,
Übersendung von Einladungen und Sitzungsunterlagen,
Mitteilung an die Geschäftsstelle der Landesschulgremien
Archivierung der Protokolle und ihrer Anlagen als „Gedächtnis“ Ihres Gremiums.

Ihre Daten werden von mir darüber hinaus nicht an Dritte übermittelt. Eine Gewährung von Einsicht in Sitzungs¬protokolle durch Ihr Gremium auf der Grundlage gesetzlicher Ansprüche ist jedoch möglich.

Speicherdauer:

Identitäts- und Kontaktdaten, Status der Mitgliedschaft, Gremium: während der Dauer der Wahlperiode.

Sitzungsprotokolle: Die Aufbewahrungsdauer der Sitzungsprotokolle kann durch Beschluss des jeweiligen Gremiums bestimmt werden, sonst über die Dauer der Wahlperiode.

Ihre Rechte:

Sie können nach Terminabsprache mit mir Einsicht in die bei mir zu Ihrer Person gespeicherten Daten nehmen und eine Kopie erhalten. Sie haben das Recht, erforderlichenfalls Berichtigungen Ihres Datensatzes zu verlangen und nach Ihrem Ausscheiden aus dem Gremium oder den Gremien die Löschung. Der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an die Senatorin für das Dankschreiben können Sie widersprechen. Die Unkenntlichmachung Ihres Namens in Sitzungs¬protokollen oder Anwesenheitslisten bedarf jedoch eines entsprechenden Beschlusses Ihres jeweiligen Gremiums.

Sollten Sie den Eindruck haben, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen zu Ihrem Nachteil verletzt wurden, steht Ihnen die Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Das ist die Beauftragte des Landes Berlin für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, mailbox@datenschutz-berlin.de, Fax 215 50 50, Telefon 13 889 – 0.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist § 64 Absatz 1 und 2 des Schulgesetzes in Verbindung mit §§ 114 (Landesausschüsse), 115 (Landesschulbeirat) und § 119 Absatz 2 Satz 2 (Geschäftsstelle).
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch mich ist das Gremium, dem Sie angehören und das ich als Geschäftsstelle unterstütze. Das Gremium wird hinsichtlich der laufenden Geschäfte durch seine/n Vorsitzende/n vertreten.

Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Marco Pompe