Die Schulaufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) stellt im Benehmen mit den Bezirken den Schulentwicklungsplan (SEP) auf, in dem der gegenwärtige und der zukünftige Schulbedarf für das Land Berlin ausgewiesen wird (vgl. § 105 III SchulG). Er widmet sich grundsätzlich der Entwicklung der Berliner Schule unter inhaltlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Gesichtspunkten und stellt den zu erwartenden quantitativen Entwicklungen – unterschieden nach Schularten und Bezirken – dar. In diesem Rahmen und unter diesen Vorgaben hat der Bezirk als Schulträger in der bezirklichen Schulentwicklungsplanung die Aufgabe, die quantitative Versorgung des bezirklichen Schulnetzes zu sichern.
Eine Grundlage für die Planungen (Entscheidungen) über Gründung, Kapazitätserweiterungen, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der vom Bezirk verwalteten Schulen sind (vgl. § 109 SchulG):
- Analysen der Entwicklung der Schülerzahlen im Vergleich zu den Raumbestand an den Schulen
- Prognosen über den zukünftigen Versorgungsgrad an Schulplätzen in den jeweiligen Regionen und Schularten