Feuerwerk

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Hinweise zum Abbrennen von privatem Feuerwerk

Privatpersonen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerk der Kategorie 2
( Silvesterfeuerwerk ) nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres frei abbrennen.

Zu allen anderen Zeiten erfordert ein solches Feuerwerk eine Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur aus begründetem Anlass erteilt wird. Dazu zählen Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten u.ä.
Die Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Verwendens (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (§ 24 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) ist beim jeweiligen Ordnungsamt zu beantragen.

  • Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks im Bezirk

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Informationen und Antrag für das Abbrennen eines privaten Feuerwerks im Bezirk

    PDF-Dokument (180.4 kB) - Stand: Januar 2022
    Dokument: BA Pankow Ordnungsamt

Genehmigte Feuerwerke in Pankow

  • Datum

    Straße und PLZ

  • 31.10.2024

    Helmholtzplatz, 10437 Berlin

  • Stand: 21.10.2024