Parkraumüberwachung in Prenzlauer Berg

Zwei Personen bei der Parkscheinkontrolle

Bereich Parkraumüberwachung

Der Bereich Parkraumüberwachung übernimmt die Kontrollen der Parkscheine, Vignetten und Ausnahmegenehmigungen innerhalb der Parkzonen 41,42,43,44,45,46. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die Bürger vor Ort und beraten auch zu anderen ordnungsrechtlichen Belangen/Verstößen und leiten Anregungen/Beschwerden an das Ordnungsamt weiter.

Die Pankower Parkzonen

Informationen Anwohnervignetten, Gewerbevignetten

Anwohner
Link zum Berliner Serviceportal Antrag Bewohnerparkausweis
Bitte dem Link folgen

Gewerbe
Link zur Seite Ausnahmegenehmigung Betriebe und Unternehmen
Bitte dem Link folgen

Parkgebühren-Ordnung - ParkGebO

Der Senat hat am 29.11.2022 in seiner Sitzung die Fünfte Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO) beschlossen. Daher sind wir verpflichtet unsere Parkgebühren zu erhöhen. Die Parkgebühren in den Zonen 40 bis 46 werden für jede Gebührenstufe von ein, zwei und drei Euro pro Stunde auf zwei, drei und vier Euro pro Stunde erhöht.

Hier gelangen Sie zur Verordnung zur Erhebung von Gebühren
an Parkuhren und an Parkscheinautomaten
Parkgebühren-Ordnung – ParkGebO Zur Seite..

Gebührenhöhe
Die Gebühren betragen 2 EUR/h, an besonders frequentierten Plätzen der Zone 42 (z. B. Kollwitzplatz) 3 EUR/h. Anlässlich von Veranstaltungen in der Max-Schmeling Halle, Am Falkplatz 1, 10437 Berlin, Parkzone 43 wird die Parkgebühr in den anliegenden Straßen auf 4 EUR/h angehoben.

Handy-Parken
Informationen zu den Möglichkeiten des Handy-Parkens in Berlin erhalten Sie unter Smartparking

Verhalten bei defektem Parkscheinautomat
Das Fahrzeug darf unter Einbehaltung der vorgeschriebenen Höchstparkdauer und einer im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegten Parkscheibe abgestellt werden. Dabei ist auf die folgende halbe Stunde der Ankunftszeit einzustellen.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden als Ordnungswidrigkeit angezeigt und an die Bußgeldstelle der Polizei weitergeleitet.
Bei Fragen zu einem Verwarnungsgeld (Knöllchen) wegen eines Parkverstoßes oder anderen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wenden Sie sich bitte immer direkt an die Berliner Polizei.

Der Polizeipräsident in Berlin
Zentrale Serviceeinheit
Bussgeldstelle
12660 Berlin