Nach §1 Absatz 3 des Gesundheitsdienstgesetzes ist die Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (QPK) für die Gesundheits- und Sozialberichterstattung der Bezirke verantwortlich.
Ergänzend findet im Gesundheitsamt selbst eine Auswertung von Daten statt, die größtenteils innerhalb des Hauses gewonnen werden. Auf Grundlage dieser Daten wird die gesundheitliche Situation der Bevölkerung analysiert und präsentiert. Die Berichterstattung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der sozialen Räume und geht auf spezifische Merkmale in einzelnen Regionen des Bezirks ein.
Die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit, der Information politischer und fachlicher Entscheidungsträger sowie Bürgerinnen und Bürger des Bezirks.