Familien, die Sozialleistungen empfangen, können finanzielle Unterstützung z.B. für Kita-Essen, Nachhilfe oder Klassenfahrtenerhalten. Wie und wo Sie diese Hilfen beantragen können, erklärt Ihnen die kostenfreie BuT-Beratung.
Wer kann Leistungen aus dem das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen?
Kinder und Jugendliche von 0 bis 25 Jahre aus Familien,
die Sozialleistungen erhalten (ALG II / Bürgergeld, Sozialgeld,
Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz).
Mit den Leistungen des BuT soll den betroffenen Kindern und jungen Erwachsenen ermöglicht werden, einen Sportverein oder eine Musikschule zu besuchen, bei Klassenfahrten mitzufahren, am gemeinsamen Mittagessen in Schulen, Kindertagesstätten (Kitas) oder in einer Kindertagespflegestelle teilzunehmen, Lernförderung zu erhalten oder bei Schulausflügen dabei zu sein.
Sie möchten mehr darüber wissen?
Die Berliner BuT-Beratung erklärt Ihnen in leichter verständlicher Sprache, welche Gelder Sie wie und auf welche Weise beantragen können und hilft bei der Erstellung der Antragsunterlagen. Das Team berät Sie in fünf Sprachen (deutsch, russisch, englisch, türkisch und arabisch). Auch auf der Webseite sind alle Informationen mehrsprachig zu finden.
Wie können Sie sich bei der BuT-Beratungsstelle beraten lassen?
• Sie können das Kontaktformular auf der Website but-beratung.de ausfüllen und auf Rückruf warten,
• Sie können per E-Mail an info@but-beratung.de schreiben
• Sie können die Beratung telefonisch Mo.-Fr. 9-15 Uhr unter 030 – 5771 3004 0 erreichen (Sprachen: Deutsch,
Russisch, Englisch, Türkisch und Arabisch)
Weitere Infos: but-beratung.de