Geförderte Projekte 2024

Nachbarn beim Stadtteilfest

Zuwendungen des Bezirksamtes Pankow von Berlin nach §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO)

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechts, gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) in Verbindung mit § 44 LHO sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Die Zuwendungen werden an juristische Personen, die gemeinnützig arbeiten, wie z.B. Vereine, GmbH, Kirchengemeinden, Genossenschaften und Stiftungen ausgezahlt.

Zur Zeit erhalten verschiedene Projekte Förderungen:

  • Kieznahe Angebote im sozialen Bereich wie Sozialberatungen, Seniorenangebote, Nachbarschaftszentren und Mehrgenerationenhäuser
  • Kältehilfeprojekte wie ein Nachtcafé für Obdachlose Menschen in den Wintermonaten
  • Versorgung- und Beratungsangebote für Menschen in Notsituationen wie Wohnungslosentagesstätten, ganzjährige Obdachlosentreffpunkte
  • Allgemeine unabhängige Sozialberatung
  • Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
  • Integrationsprojekte

Geförderte Projekte 2024