Zuwendungen des Bezirksamtes Pankow von Berlin nach §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO)
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechts, gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) in Verbindung mit § 44 LHO sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Die Zuwendungen werden an juristische Personen, die gemeinnützig arbeiten, wie z.B. Vereine, GmbH, Kirchengemeinden, Genossenschaften und Stiftungen ausgezahlt.
Zur Zeit erhalten verschiedene Projekte Förderungen:
- Kieznahe Angebote im sozialen Bereich wie Sozialberatungen, Seniorenangebote, Nachbarschaftszentren und Mehrgenerationenhäuser
- Kältehilfeprojekte wie ein Nachtcafé für Obdachlose Menschen in den Wintermonaten
- Versorgung- und Beratungsangebote für Menschen in Notsituationen wie Wohnungslosentagesstätten, ganzjährige Obdachlosentreffpunkte
- Allgemeine unabhängige Sozialberatung
- Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
- Integrationsprojekte