Wenn Sie am Wahltag verhindert sind oder ein barrierefreies Wahllokal im gleichen Wahlkreis aufsuchen möchten, ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich.
Mit diesem erhalten Sie auch die vollständigen Wahlunterlagen um Ihre Stimme per Brief abgeben zu können.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen ist.
Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.