Wahlhelfer:innen Pankow

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Die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch Ihre tatkräftige Mithilfe am Wahltag bewältigt werden kann.

Hierfür sucht das Wahlamt zu den jeweiligen Wahlereignissen mehrere Tausend Wahlhelfer:innen.

Seien Sie dabei – werden Sie Wahlretter:in für einen Tag!

Wahlhelfer:innen gesucht

Sie haben Interesse als Wahlhelfer:in für die kommenden Bundestagswahlen in Pankow ehrenamtlich tätig zu sein?

Dann melden Sie sich gerne bevorzugt über unser Online-Formular unter:
https://olmera.verwalt-berlin.de/ant/olav/antrag/wahlhelfer/1

Was erwartet mich als Wahlhelfer:in am Wahltag und was muss ich beachten?

  • Wer kann Wahlhelfer:in werden?

    Wahl zum Europäischen Parlament

    • am Wahltag Deutsche:r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein, oder Unionsbürger:in.
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
    • nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

    Wahl zum Deutschen Bundestag

    • am Wahltag Deutsche:r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten.
    • nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

    Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen

    • am Wahltag Deutsche:r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten.
    • nicht nach § 2 des Landeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
  • Wo kann ich als Wahlhelfer:in tätig werden?

    Sie können in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.

    Im Urnenwahllokal:

    Ihr Einsatzort bei der Urnenwahl ist ein Wahllokal im Bezirk. Bei einem Einsatz im Wahllokal sind Sie am Wahlsonntag von ca. 7:00 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz. Soweit möglich, versuchen wir Ihre Wünsche zu berücksichtigen und Sie zum Beispiel wohnortnah und gemeinsam als Team einzusetzen. Wir freuen uns über Wahlhelfer:innen, die nicht Kiezgebunden sind und auch in weiter entfernte Ortsteile Pankows eingesetzt werden können.

    Im Briefwahllokal:

    Aufgrund der zunehmenden Nutzung der Briefwahl, suchen wir zahlreiche Freiwillige für die Auszählung der Briefwahlstimmen. Die Wahllokale befinden sich an einem zentralen Ort im Bezirk, der genaue Ort wird aktuell noch geprüft. Hier beginnt Ihr Einsatz gegen 14:00 und endet nach erfolgreichem Abschluss der Auszählung.

  • Was sind meine Aufgaben als Wahlhelfer:in?

    Sie wollen mithelfen, wissen aber nicht, was auf Sie zukommt?

    Als Wahlhelfer:in gehören Sie zum Team eines sechs- bis neunköpfigen Wahlvorstandes. Sie sorgen in unterschiedlichen Funktionen gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

    • einer wahlvorstehenden Person und einer Stellvertretung
    • einer schriftführenden Person und einer Stellvertretung
    • bis zu fünf Beisitzer_innen
    • Hilfskräfte.

    Je nachdem, welche Funktion Sie im Wahlvorstand haben, kommen dabei unter anderem folgende Aufgaben auf Sie zu:

  • Wahlvorsteher:in im Urnenwahllokal

    vor dem Wahltag:

    • Am besten haben Sie in den Wochen vor der Wahl bereits eine Schulung des Bezirkswahlamtes besucht und sind gut vorbereitet.
    • Gegebenfalls haben Sie sich Ihr Wahllokal vorab schon angeschaut und mit ihrem Team Kontakt aufgenommen.

    am Wahltag:

    • Sie richten mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern das Wahllokal ein.
    • Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses
    • Sie leiten den Wahlvorstand und eröffnen und beenden die Wahlhandlung und überwachen die Stimmenauszählung.
    • Sie regeln die Pausenzeiten.
    • Sie schlichten Unstimmigkeiten im Wahllokal.
    • Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn Stimmengleichheit besteht.
    • Sie und Ihre Stellvertretung sorgen während der Wahlhandlung für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung.
    • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Stimmbezirks telefonisch an das Bezirkswahlamt weiter und bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen gemeinsam mit dem_der Schriftführer:in zum zuständigen Stützpunkt.
    • Vorher haben Sie sichergestellt, dass Sie das Wahllokal so verlassen, wie Sie es vorgefunden haben.
  • Wahlvorsteher:in im Briefwahllokal
    • Sie haben die Leitung der Tätigkeit des Briefwahlvorstandes.
    • Sie verpflichten die Mitglieder des Briefwahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit.
    • Sie nehmen Kontakt mit dem Bezirkswahlamt bei Fragen oder Problemen auf.
    • Sie stellen die Anwesenheit der Mitglieder des Briefwahlvorstandes fest und melden diese an das Bezirkswahlamt
    • Sie leiten und überwachen die Stimmenauszählung.
    • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Wahlbezirks an das Bezirkswahlamt weiter und bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen gemeinsam mit dem_der Schriftführer:in zum zuständigen Stützpunkt.
    • Vorher haben Sie sichergestellt, dass Sie das Briefwahllokal so verlassen, wie Sie es vorgefunden haben.
  • Schriftführer:in im Urnenwahllokal
    • Sie führen das Wahlverzeichnis und vermerken die Stimmabgabe.
    • Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Niederschrift und der Schnellmeldung zuständig.
    • Sie bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen gemeinsam mit dem_der Wahlvorsteher:in den zuständigen Stützpunkt.
  • Schriftführer:in im Briefwahllokal
    • Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Briefwahlniederschrift und der Schnellmeldung zuständig.
    • Sie bringen die Briefwahlniederschrift und die Briefawahlunterlagen gemeinsam mit dem_der Wahlvorsteher:in den zuständigen Stützpunkt.
  • Beisitzer:in im Urnenwahllokal
    • Sie prüfen, ob sich die Wahlberechtigten im richtigen Wahlraum befinden und regeln den Zugang zum Wahlraum.
    • Sie arbeiten dem_der Schriftführer:in zu und geben die Stimmzettel aus.
    • Sie unterstützen hilfsbedürftige Wähler:innen als Hilfsperson unter Geheimhaltung bei der Stimmabgabe.
    • Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.
    • Sie helfen bei den Abschlussarbeiten (u. a. Unterlagen verpacken, Aufräumen des Wahllokals).
  • Beisitzer:in im Briefwahllokal
    • Sie öffnen die Wahlbriefe und prüfen die Wahlscheine.
    • Sie sortieren und zählen die Stimmzettel nach 18:00 Uhr.
    • Sie helfen bei den Abschlussarbeiten (u. a. Unterlagen verpacken, Aufräumen des Wahllokals).
  • Muss ich vor dem Wahltag eine Materialkiste oder ähnliches abholen?

    Teilweise,
    Sie finden fast alle Materialien (Urne/Kabinen/Materialkiste), die Sie im Wahllokal benötigen, direkt vor Ort. Lediglich das Wahlverzeichnis muss durch die wahlvorstehende Person am Samstag vor dem Wahltag im Bezirkswahlamt abgeholt werden.

    Nach Ende der Auszählung müssen die Materialien (nur die Materialkiste und 1 Ordner) in einen Rücknahmestützpunkt zurück gebracht werden. Alle Informationen dazu finden Sie am Wahltag in Ihren Unterlagen vor Ort.

  • Was bekomme ich für das Ehrenamt?

    Für Ihre Mithilfe erhalten Sie von uns ein Erfrischungsgeld. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können einen Freizeitausgleich mit vermindertem Erfrischungsgeld erhalten.

    Alle Informationen dazu finden Sie unter:
    https://www.berlin.de/wahlen/organisation/wahlhelfende/