Sterberegister

Derzeit finden im Standesamt keine offenen Sprechstunden statt. Wir sind aber dennoch für Sie erreichbar.

Eine persönliche Vorsprache ist weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für Bestatter.

Bei Überführungen und/oder Erdbestattungen bitten wir um Terminvereinbarung unter sterbe@ba-pankow.berlin.de

Schriftlich angezeigte Sterbefälle werden der Reihenfolge nach Eingang bearbeitet.

Vorrangig erfolgt die Bearbeitung von Bestattungsgenehmigungen. Die derzeitige Bearbeitungsdauer beträgt hierfür 1-3 Werktage nach Eingang im hiesigen Amt.

Von Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

INFORMATION für die Bestattungsunternehmen!

Das Standesamt Pankow von Berlin bietet zum Zwecke der Vereinfachung der Abgabe bzw. Übergabe von Unterlagen zur Beurkundung von Sterbefällen, den Unternehmen mit hohen Fallzahlen ein Schließfach im Rathaus Pankow, 2. OG zur Verfügung an.
Der Schrank ist im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich. Die Leerung der Fächer erfolgt täglich.
Die vollständigen Unterlagen können dann in das zugewiesene Fach gelegt und nach Bearbeitung wieder abgeholt werden.
Wir bitten Sie um Prüfung, ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, insbesondere auch in Hinsicht auf eine sichere Übermittlung von Originalunterlagen und Personenstandsurkunden.

Sollte die Bestattungsgenehmigung weiterhin postalisch versandt werden, empfehlen wir, wie gehabt, die Beilegung eines frankierten Rückumschlages. Ein postalischer Versand durch das Standesamt kann nur über die PIN AG erfolgen, so dass hier erfahrungsgemäß Zeitverzögerungen auftreten können. Für den Versand der Sterbeurkunden entscheiden Sie über die persönliche Abholung bzw. ebenfalls den postalischen Versand mittels frankierten Rückumschlag.
Stammbücher oder ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht per Post versandt, ggf. auf Ihren Wunsch ohne Gewähr.
Die Bezahlung der Sterbeurkunden erfolgt auch im Fall der Schließfachabgabe grundsätzlich über Rechnung.
Sterbefälle mit Auslandsbeteiligung sind aufgrund der vorzulegenden Unterlagen (z.B. Pass) ausgeschlossen. In diesen Fällen ist eine Vorsprache notwendig.
In dringenden Fällen nutzen Sie bitte weiterhin die Terminvereinbarung.

Sprechen Sie gerne die Kolleg:innen des Sterberegisters an oder senden Sie eine E-Mail an sterbe@ba-pankow.berlin.de, wenn Sie Interesse an einem Schließfach haben.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Standesamt Pankow

Neben der Trauer beim Verlust eines Menschen werden viele Fragen aufgeworfen, die Art der Bestattung, Kosten, Ab- und Ummeldungen, Erhalt der Sterbeurkunde, Nachlass des Verstorbenen. Wir wollen Ihnen einen kleinen Wegweiser aufzeigen, um Ihnen bei dieser nicht einfachen Aufgabe behilflich zu sein.

Der Sterbefall ist in einem Krankenhaus eingetreten:
Sie werden durch das Krankenhauspersonal benachrichtigt und erhalten von dort die erforderlichen Unterlagen.

Der Sterbefall ist zu Hause eingetreten:
Benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt der Feuerwehr; Notruf 112. Der zuständige Arzt wird alles Notwendige veranlassen und Sie über weitere Schritte unterrichten.

In beiden Fällen ist es empfehlenswert nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigung (Leichenschauschein) sich an einen Bestatter Ihrer Wahl zu wenden, um die Bestattung zu organisieren. In diesem Zusammenhang kann das Bestattungsinstitut alle Formalitäten, die mit der Beschaffung einer Sterbeurkunde anfallen, erledigen.

Aufgaben des Sterberegisters
  • Beurkundung von Personen, die im Bezirk Pankow verstorben sind
  • Ausstellung von Bestattungsscheinen
  • Nachbeurkundung von im Ausland verstorbenen Personen mit letztem Wohnort im Bezirk Pankow
  • Ausstellung von Sterbeurkunden (Sterbedatum im laufenden Jahr)

Was wird für die Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigt?

  • Der vom Arzt ausgestellte “Leichenschauschein”
  • Falls der Verstorbene ledig war, dessen Geburtsurkunde, erhältlich beim Geburtsstandesamt.
  • Falls der Verstorbene verheiratet war, benötigt das Standesamt eine Eheurkunde und zusätzlich die Geburtsurkunde des Verstorbenen und des Ehegatten.
  • Falls der Verstorbene verwitwet war, wird zusätzlich ein Nachweis über den Tod des Ehegatten benötigt. Falls der Tod noch nicht im Eheregister oder in dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch eingetragen ist, wird eine Sterbeurkunde des Ehegatten benötigt, erhältlich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ehegatte verstorben ist.
  • Falls der Verstorbene geschieden war, wird zusätzlich ein Nachweis über die Scheidung benötigt. Falls die Scheidung noch nicht im Eheregister bzw. in dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch eingetragen ist, wird ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk benötigt, erhältlich bei dem Amtsgericht, bei dem die Scheidung erfolgte.
  • Falls der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, ist ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Reisepass) erforderlich. Ausländische Urkunden müssen im Original und mit einer Übersetzung eines beeidigten Dolmetschers vorgelegt werden.

Die von Ihnen beantragten Sterbeurkunden sind, bis auf die Sterbeurkunde für die Krankenkasse und Rentenzwecke, gebührenpflichtig. Mit Vorlage der Sterbeurkunde können Sie alle anfallenden Ab- oder Ummeldungen veranlassen. Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen oder wollen Sie einen Erbschein beantragen, wenden Sie sich bitte an das für den Wohnsitz des Verstorbenen zuständige Amtsgericht.

Ansprechpartner

  • Frau Henze
    Standesbeamtin

    Tel.: (030) 90295-2337
    Raum 2.05

  • Herr Schneider
    Standesbeamter

    Tel.: (030) 90295-2659
    Raum 2.06

  • Herr Schmodsien
    Mitarbeiter

    Herr Nörig
    Mitarbeiter

    Tel.: (030) 90295-2328
    Raum 2.01

    Tel.: (030) 90295-2559
    Raum 2.01

Urkunden online bestellen

Urkunden können online bestellt werden, Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde muss der Sterbefall in Pankow eingetreten sein, unabhängig vom Wohnsitz des Verstorbenen. Bei anders lautenden Ereignisorten wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt. Auf der Seite der Urkundenstelle können Sie die gewünschten Urkunden online bestellen.