Schiedsamt

Anwalt im Büro

Schiedspersonen gesucht

Für die Schiedsamtsbezirke

  • 4 (Gebiet Postleitzahlen 10119-10435-10437-10439-10247-10249)
  • 6 (Gebiet Postleitzahlen 13086-13088-13089-13129)

werden neue Schiedspersonen gesucht.

Die Tätigkeit als Schiedsperson ist ehrenamtlich, die Amtsperiode beträgt 5 Jahre und kann verlängert werden. Um entsprechende Erfahrungen sammeln zu können und so einen großen Anteil am positiven Miteinander aller Pankower:innen haben zu können, ist die Bereitschaft eines langjährigen Engagements wünschenswert.

Bewerben kann sich, wer zwischen 30 und 70 Jahre alt ist und im Bezirk Pankow wohnt.

Wer Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, sollte eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf beim Amt für Bürgerdienste einreichen.

Das Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren ist eine Alternative zum Gerichtsverfahren. Es ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen / Landesvereinigung Berlin.

Jeder kann in eine Situation geraten, in der ein Rechtsstreit unausweichlich erscheint. Nicht immer ist es aber erforderlich gleich vor Gericht zu ziehen. In jedem Bezirk gibt es Frauen und Männer, die von der Bezirksverordnetenversammlung zu Schiedspersonen gewählt wurden. Die ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden regelmäßig geschult und unterliegen einer ständigen Aufsicht durch den Präsidenten des Amtsgerichts, in dessen Aufsichtsbezirk der Schiedsamtsbezirk liegt.

Bei bestimmten Privatklagedelikten und Strafrechtssachen sind Schiedsämter zwingend vorgeschaltet. Das bedeutet, dass bei Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss. Auch in den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten kann geschlichtet werden.

Aber auch in vermögensrechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise, bei Mietzinsstreitigkeiten oder wenn man einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes geltend machen möchte ist es vorteilhaft, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit Hilfe des Schiedsamtes zu suchen, ohne das Gericht anzurufen. Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach einer Entscheidung durch ein Urteil, weil es keinen Sieger oder Besiegten gibt.

Gemäß § 14 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz ist für das Schlichtungsverfahren die Schiedsperson örtlich zuständig ist, in deren Amtsbezirk die Gegenpartei wohnt.

Die Vorteile:

Die Schiedsperson arbeitet für die Streitparteien völlig unparteiisch und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Bürger die sich rechtsuchend an das Schiedsamt wenden, haben lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten ( Porto, Schreibauslagen usw. ) zu zahlen; für ca. 45,00 EUR (Stand 2018) können die Streitparteien einen Vergleich schließen und sich diese Kosten auch noch teilen.
Mit einen von beiden Streitparteien vor dem Schiedsamt geschlossenen Vergleich kann man sich einen 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen, in dem die Verpflichtung, die die Gegenpartei übernommen hat, festgelegt wird.
Als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle kann das Schiedsamt eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen.

Die Besetzung der Schiedsämter im Verwaltungsbezirk Pankow von Berlin

  • Zuständig für die Postleitzahlenbereiche 13125, 13127 - Schiedsamt 1

    Schiedsamt 1

    Schiedsperson: Ursula Stolpe
    Chartronstr. 6, 13127 Berlin, Tel.: 030 91423110
    Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
    Ort: Chartronstr. 6, 13127 Berlin ##icon:stadtplan## Stadtplan
    Vertretung: Schiedsamt 2

  • Zuständig für die Postleitzahlenbereiche 13156, 13158, 13159 - Schiedsamt 2

    Schiedsamt 2

    Schiedsperson: Renate Pieper
    Kirchstr. 48 b, 13158 Berlin, Tel.: 477 45 39 (nach 19.00 Uhr)
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Ort: Rathaus Pankow, Breite Str. 24A – 26, 13187 Berlin ##icon:stadtplan## Stadtplan
    Vertretung: Schiedsamt 1

  • Zuständig für die Postleitzahlenbereiche 13187, 13189 - Schiedsamt 3

    Schiedsamt 3

    Schiedsperson: Axel Beyer
    Nantesstr. 79, 13127 Berlin, Tel.: 030 485 11 35
    Sprechzeiten: nach telef. Vereinbarung
    Ort: Nantesstr. 79, 13127 Berlin ##icon:stadtplan## Stadtplan
    Vertretung: Schiedsamt 6

  • Zuständig für die Postleitzahlenbereiche 10119, 10435, 10437, 10439, 10247, 10249 - Schiedsamt 4

    Schiedsamt 4

    Schiedsperson: N.N.

    Vertretung: Schiedsamt 5

  • Zuständig für die Postleitzahlenbereiche 10405, 10407, 10409 - Schiedsamt 5

    Schiedsamt 5

    Schiedsperson: Herr Ingo Frühauf
    Erich-Boltze-Str. 1, 10407 Berlin, Tel.: 015750169103
    E-Mail: i.fruehauf@bds-bln.de
    Sprechzeiten: jeden 3. Donnerstag im Monat, 16.00-18.00 Uhr
    Ort: Erich-Boltze-Str. 1, 10407 Berlin
    ##icon:stadtplan## Stadtplan
    Vertretung: Schiedsamt 4

  • Zuständig für die Postleitzahlenbereiche 13086, 13088, 13089, 13129 - Schiedsamt 6

    Schiedsamt 6

    Schiedsperson: Steffen Ulbrich
    Berliner Str. 103, 13189 Berlin, Tel.: 0176/44488834
    Fax: 030 390 36681
    E-Mail: pankow.schiedsamt10@bds-bln.de
    Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
    Vertretung: Schiedsamt 3