In Kooperation mit der Polizei und dem Landeskriminalamt (LKA) Berlin ist es dem Pankower Straßen- und Grünflächenamt gelungen, die Personen zu ermitteln, die Schäden an einer öffentlichen Straße im Bezirk angerichtet haben.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit war es zwingend notwendig, die verursachten Straßenschäden schnellstmöglich zu beseitigen und die Fahrbahn wieder instand zu setzen. Die Arbeiten wurden durch Straßenbauunternehmen unmittelbar nach der Aktion durchgeführt und dem Bezirksamt Pankow in Rechnung gestellt.
Aufforderung zum Schadenersatz
Mit Leistungsbescheiden wurden nun neun Personen zur Erstattung der von ihnen verursachten Wiederherstellungskosten des öffentlichen Straßenlandes aufgefordert. Rechtsgrundlage für die Festsetzung und Geltendmachung der Kosten bildet die Vorschrift des § 15 Abs.1 Satz 3 und 4 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG), wonach Schäden an einer öffentlichen Straße vom Träger der Straßenbaulast zu beseitigen sind und die Aufwendungen dafür vom Verursacher zu erstatten sind.
Manuela Anders-Granitzki, Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum erklärt:
„Ich bedanke mich bei der Polizei und dem LKA Berlin für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Unterstützung. Es ist mir ein großes Anliegen, auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Pankow und Berlin, die Klimakleber in die Verantwortung zu nehmen und Schadenersatz zu fordern. Zerstörung im Öffentlichen Raum darf weder ungestraft bleiben noch zu Lasten der Allgemeinheit gehen.“