Die Umstellung der über 800 Parkscheinautomaten auf neue Gebühren in den Pankower Bewirtschaftungszonen findet vom 24. Juli bis zum 9. August 2023 statt. Hintergrund ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO), die am 1. Januar 2023 ist in Kraft getreten war und durch die die im Land Berlin geltenden Parkgebühren erstmals seit rund 20 Jahren angemessen erhöht wurden. Eine frühere Umstellung war aus technischen Gründen nicht möglich.
Erhöhung um jeweils 1 Euro
Die Anpassung erfolgt in den Parkzonen 41, 42, 43 sukzessive ab dem 24. Juli 2023 und in den Parkzonen 40, 44, 45 und 46 am 26. Juli 2023. Die Parkgebühren werden in jeder Stufe von ein, zwei und drei Euro pro Stunde auf zwei, drei und vier Euro pro Stunde erhöht. Ab 1. August 2023 werden auch die Gebühren für die Nutzung des elektronischen Parkraummanagementsystems (sogenanntes „Handy-Parken“) entsprechend angepasst.
Befreiung für Pedelecs, Fahr-, Leichtkraft-, Motor- und Lastenräder
Mit der beschlossenen Erhöhung der Parkgebühren gilt auch eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht für das Abstellen von Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern sowie Motorrädern auf Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs sowie eine Parkgebührenermäßigung für Carsharing-Fahrzeuge, wenn sie am „Handy-Parken“ teilnehmen.
Für elektrisch betriebene, stationslose Carsharing-Fahrzeuge mit einem sogenannten „E-Kennzeichen“ ist künftig nur die Hälfte der derzeit geltenden Parkgebühren zu entrichten.